Bad Aibling erhöht Kurbeitrag auch für Thermenbesucher

von Redaktion

Konsequenz aus städtischen Sparmaßnahmen – Auch für Tagesbesucher von Freizeiteinrichtungen fallen künftig Zusatzgebühren an

Bad Aibling – Aufgrund der angespannten Finanzlage muss die Stadt Bad Aibling in nahezu allen Bereichen sparen. Eine Hausaufgabe des hierfür beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzepts ist dabei auch, sich um Mehreinnahmen zu bemühen. Kürzlich hat der Stadtrat bereits frühzeitig den Haushalt 2026 beschlossen, der neben notwendigen Kürzungen freiwilliger Leistungen etwa auch vorsieht, dass im kommenden Jahr keine neue Kreditaufnahme benötigt werden soll.

Aufgrund verschiedener Sparmaßnahmen und Gebührensteigerungen hat die Kommune auch eine Anpassung des Kurbeitrages beschlossen. Hinzu kommt auf Antrag von Dr. Thomas Geppert (CSU), Referent für Wirtschaft und Tourismus im Aiblinger Stadtrat, noch ein Tageskurbeitrag, den er als „weitere Säule“ zur Sicherung und Stärkung des Tourismusstandorts Bad Aibling bezeichnet. Doch was beinhalten die neuen Regelungen konkret und ab wann treten sie in Kraft?

Klar ist: Damit die Qualität der touristischen Infrastruktur weiterhin gewährleistet werden kann, hat der Stadtrat zum 1. Januar 2026 eine Anpassung des Kurbeitrags mit 22:0 Stimmen beschlossen. Hierfür wurde eine neue Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrags in der Kurstadt erarbeitet. Dabei kommt es einerseits zu einer Preisanpassung des regulären Kurbeitrags, der ab 1. Januar 2026 von 2,50 auf 3 Euro steigt. Die Altersgrenze wird dabei vereinheitlicht, heißt: Analog zur Therme Bad Aibling sind Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres vom Kurbeitrag befreit. Andererseits wird zusätzlich ein Tageskurbeitrag eingeführt, den Besucher verschiedener Freizeiteinrichtungen entrichten müssen.

Wie die Aib-Kur GmbH nun in einer Pressemitteilung erklärt, unterstütze diese Entscheidung die Pflege und Weiterentwicklung zentraler Angebote wie des Kurparks, der Wander- und Radwege sowie verschiedener Serviceleistungen, „die den Aufenthalt in Bad Aibling prägen“. Die Anpassung des Kurbeitrags sei ein Baustein der „langfristigen Qualitätsstrategie“.

Die neuen Regelungen sehen also vor, dass für kurbeitragspflichtige Personen ab 15 Jahren ab Januar ein Beitrag von drei Euro pro Tag gilt (der ermäßigte Satz, etwa für Schwerbehinderte ab 80-prozentigem Grad der Behinderung, beträgt 1,75 Euro). Ein Tageskurbeitrag in Höhe von einem Euro wird indes für Besucher der Therme Bad Aibling, der Eishalle und der beiden Freibäder erhoben. „Bad Aibling bietet eine ideale Mischung aus Gesundheitskompetenz, Natur, Bewegung und zeitgemäßen Freizeitmöglichkeiten“, wird Kurdirektor Thomas Jahn in der Aib-Kur-Mitteilung zitiert. „Damit wir diesen Standard langfristig halten und weiter ausbauen können, ist die Entscheidung der Stadt ein wichtiger Schritt“, so Jahn. Sie schaffe die Grundlage dafür, „unseren Gästen auch künftig ein verlässliches und hochwertiges Umfeld zu bieten – unabhängig davon, ob sie für mehrere Tage oder nur für einen kurzen Besuch zu uns kommen“.

Die Kurstadt Bad Aibling bleibe damit ein Ort, an dem Erholung und Aktivität gleichermaßen möglich sind: Wandern und Radfahren im Voralpenland, Spaziergänge entlang der Mangfall oder im historischen Kurpark oder erholsame Stunden in der Thermenlandschaft sorgten für vielfältige Erlebnisse zu jeder Jahreszeit. Die nun beschlossene Kurbeitragsanpassung stellt sicher, dass diese Angebote auch in Zukunft auf hohem Niveau bestehen bleiben, teilt die Aib-Kur GmbH mit.

Die Stadtverwaltung plant im Haushalt 2026 beim Kurbeitrag Einnahmen in Höhe von rund 696.400 Euro ein. Nicolas Bettinger

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