Kolbermoor – In der „Rekordzeit“ (O-Ton Bürgermeister Peter Kloo) von acht Minuten hat der Kolbermoorer Stadtrat am Montagabend seine Sondersitzung rund um das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative N.O.T. Kolbermoor (BI) durchgezogen. Das Gremium erklärte das Bürgerbegehren einstimmig für zulässig und machte damit den Weg für einen Bürgerentscheid frei. Die Kolbermoorer können damit am Sonntag, 19. April 2026, über eine neue Siedlung im Nordosten der Stadt abstimmen.
1685 Unterschriften
abgegeben
Insgesamt hatte die Bürgerinitiative, die die geplante Siedlung auf dem Areal zwischen dem Straßenzug Am Alpenblick und der Karolinenhöhe unbedingt verhindern will und dazu an Ostern im Rahmen eines Bürgerbegehrens mit einer Unterschriftensammlung begonnen hatte, 1685 Unterschriften in der Stadtverwaltung abgegeben. Nach Prüfung der Listen sind letztlich 1380 für gültig, 130 für ungültig erklärt worden. Nötig waren nach Angaben von SPD-Rathauschef Kloo 1366 gültige Unterschriften, damit das Bürgerbegehren zulässig ist.
Wobei die Überprüfung der Unterschriften und Daten der Unterzeichner teilweise durchaus anspruchsvoll war, wie der Bürgermeister den Stadträten erklärte. „Das war gar nicht so leicht“, schilderte Kloo. „Man glaubt es gar nicht, was manche Leute für eine Sauklaue an den Tag legen, wenn sie nur ihre Adresse und die Unterschrift hinterlassen müssen.“
Keine formellen oder
inhaltlichen Einwände
Nachdem es seitens der Verwaltung weder formelle noch inhaltliche Einwände gegen das Bürgerbegehren gab, bescheinigte das Gremium einstimmig die Zulässigkeit. Was nun bedeutet, dass die Kolbermoorer Bürger im Rahmen eines Bürgerentscheids über folgende Frage abstimmen dürfen: „Sind Sie dafür, dass das aktuell laufende Bauleitverfahren zum Bebauungsplan Nr. 87 ,Quartierszentrum Nord-Ost‘ eingestellt und die unbebaute landwirtschaftliche Fläche erhalten wird?“.
Die Bürgerinitiative hatte zunächst gehofft, dass ein möglicher Bürgerentscheid zeitgleich mit der Kommunalwahl am 8. März 2026 stattfinden könne, da aus Sicht der BI-Sprecher Thomas Eglseder, Ferdinand Pfeifer und Dr. Michael Rath eine höhere Wahlbeteiligung dem Votum „ein höheres demokratisches Gewicht“ geben könne. Doch dieser Möglichkeit hat der Freistaat bereits vor Jahren einen Riegel vorgeschoben. „Wir haben zwar bei der Kommunalaufsicht und im Staatsministerium des Inneren angefragt“, berichtete Kloo. „Beide haben uns aber sehr deutlich auf das innenministerielle Schreiben dazu hingewiesen.“ Weshalb die Stadt letztlich auch darauf verzichtet habe, einen Antrag auf eine Ausnahmeregelung zu stellen.
Im Rahmen eines Briefverkehrs zwischen Stadt und den Initiatoren des Bürgerbegehrens haben sich beide Seiten aber auf eine Fristverlängerung und einen alternativen Abstimmungstermin geeinigt. Denn ohne Fristverlängerung müsste der Bürgerentscheid an einem Sonntag binnen drei Monaten durchgeführt werden, was laut Stadtverwaltung für Sonntag, 29. März 2026, als einzig „realistischen“ Termin gesprochen hätte. Das aber wiederum hätte bedeutet, dass die Kolbermoorer voraussichtlich an drei Sonntagen binnen vier Wochen ins Wahllokal gerufen worden wären: zur Kommunalwahl am 8. März, zu einer möglichen Stichwahl am 22. März sowie zum Bürgerentscheid am 29. März.
BI beklagt „persönlich
beleidigende Anwürfe“
Auch für die BI ein denkbar ungünstiger Termin, die zudem darauf verwies, dass der 29. März der erste Sonntag der Osterferien wäre. Stadt und Initiatoren des Bürgerbegehrens einigten sich daher darauf, den Bürgerentscheid auf Sonntag, 19. April, zu terminieren.
Dabei hoffen die BI-Vertreter, dass sich die Gemüter bis dahin wieder deutlich abgekühlt haben. Denn nach eigenen Angaben haben sie „eine Verschärfung in der Atmosphäre der Diskussion“ wahrgenommen, beklagen zudem vermehrt „unsachliche Kommentare gegen die BI“ bis hin zu „persönlich beleidigenden Anwürfen“. Außerdem sei der Briefkasten der BI aufgebrochen worden und Listen mit Unterschriften „abhanden“ gekommen, wie die Sprecher gegenüber dem OVB betonten. Wieso sie diese Straftat nicht bei der Polizei gemeldet hatten, dazu konnte BI-Sprecher Rath keine Angaben machen. Er kündigte aber an, über eine Anzeige „nachdenken“ zu wollen. Die Kolbermoorer Bürger können derweil schon darüber nachdenken, ob sie beim Bürgerentscheid „Ja“ oder „Nein“ ankreuzen werden. Grünen-Stadträtin Andrea Rosner begrüßt jedenfalls die Entwicklung, dass nun der Bürger mitentscheiden darf, ob die Planungen für eine Siedlung mit rund 300 Wohnungen weitergehen: „Wir wünschen uns natürlich eine hohe Wahlbeteiligung.“ Dafür sieht Kloo aber eher „schwarz“. „Ich wurde auf dieses Thema in der Vergangenheit sehr wenig angesprochen“, begründet der Rathauschef seine Einschätzung. „Da geht es letztlich um Einzelinteressen, was das Ganze dann natürlich auch sehr begrenzt.“ Fakt ist: Damit der BI-Wunsch nach einem Planungsstopp Wirklichkeit wird, müssen am Ende nicht nur mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben sein. Laut Gemeindeordnung müssen zudem mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten mit Ja gestimmt haben, was bei rund 15.170 Wahlberechtigten (Stand Anfang Dezember) gut 3.000 Ja-Stimmen bedeuten würde.