Betreuer nach tödlichem Zugunfall verurteilt

von Redaktion

Im Juli 2024 wurde ein Mann am Bahnhof Rosenheim von einem Güterzug tödlich erfasst. Nun stand sein Betreuer wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Verteidigung sieht in dem Urteil ein fatales Zeichen und hat Berufung eingelegt.

Rosenheim – Die Nachbarschaftshilfe unterstützt pflegende Angehörige, indem geschulte Betreuer deren Pflegefall für mehrere Stunden immer wieder betreuen. Dies geschieht, indem sie die betroffenen Personen besuchen oder mit ihnen Spaziergänge und Ausflüge unternehmen. Solche Ausflüge und Spaziergänge werden mit den Angehörigen abgesprochen, so geschehen in Rosenheim an einem Samstag im Juli 2024.

Ein fataler Moment
der Abwesenheit

Der 62-jährige Betreuer erklärte der Schwester des Betreuten, er wolle mit ihm spazieren gehen und dabei ein Café der Caritas aufsuchen, um dort dem 67-Jährigen etwas Abwechslung zu bieten. Der Mann lebte zwar durchaus selbstständig allein, bedurfte aber dennoch einer Betreuung, weil er verschiedene Verrichtungen im Haushalt und bei der Körperpflege nicht mehr selbst bewältigten konnte. Ansonsten sei es dem Mann möglich gewesen, durchaus selbstständig durch Rosenheim zu spazieren.

Weil weder der Nachbarschaftshilfe noch dem Betreuer mitgeteilt worden war, dass der Betreute dazu neigte, sich leichtfertig im Bereich von Bahngleisen zu bewegen, besuchte der Betreuer mit dem 67-Jährigen das Caritas-Café im Bahnhof Rosenheim. Durch den starken Eigensinn des demenzkranken Seniors hatte der Betreuer immer wieder damit zu tun, diesen an seiner Seite zu halten.

Vor dem Rosenheimer Amtsgericht berichtete der 62-Jährige nun, dass er durch diese Ablenkung seine Schlüssel an jenem Tag in dem Caritas-Café vergessen hatte. Der widerspenstige Betreute habe sich aber konstant geweigert, mit ihm zurückzugehen. Also ermahnte er ihn, dort zu warten, und eilte zurück, um die Schlüssel zu holen. Ganze vier Minuten dauerte seine Abwesenheit. Dies reichte jedoch aus, dass der Betreute zu einem Bahnsteig marschierte und dort aufs Bahngleis stieg – direkt vor einem durchfahrenden Güterzug,

Fahrlässige Tötung
durch Unterlassung

Die Staatsanwaltschaft und das Gericht erließen gegen den 62-jährigen Betreuer einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 3.750 Euro. Dagegen legte dessen Verteidiger Einspruch ein. So kam es zur Verhandlung vor der Strafrichterin Dr. Deborah Fries. Der Staatsanwalt klagte den Betreuer der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung an. Laut der Anklageschrift habe der Betreuer den ihm Anvertrauten niemals allein lassen dürfen. Dessen Schwester, die als Nebenklägerin auftrat, warf dem Angeklagten vor, ihr verheimlicht zu haben, dass das Ziel dieses so unheilvollen Spazierganges der Bahnhof in Rosenheim gewesen sei. Es sei ihr nur mitgeteilt worden, dass ein Café der Caritas das Ziel dieses Samstag-Spaziergangs sein soll.

Niemals hätte sie dem ansonsten zugestimmt. Sie musste bei Befragung durch den Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Markus Frank allerdings bestätigen, dass weder die Nachbarschaftshilfe noch der Angeklagte darüber informiert worden sei, dass der Verunglückte bereits einmal von den Gleisen geholt werden musste. Auch, dass der Betreute sich durchaus frei bewegen konnte und dies im Umfeld seiner Wohnung auch tat, wurde vor Gericht zweifelsfrei festgestellt. Der Angeklagte hatte den ihm Anvertrauten an diesem Nachmittag bereits einmal von einem Bahnsteig zurückgeholt, hatte aber nach seiner Einlassung eine besondere Gefährdung nicht erkennen können.

Zeugenaussagen
und Plädoyers

Die Einsatzleiterin der Nachbarschaftshilfe berichtete als Zeugin, dass der Angeklagte als zuverlässig und hilfsbereit bekannt sei – und auch weiterhin eingesetzt werde. Der 62-Jährige sei zunächst als Urlaubsbetreuung für den Verunglückten eingeteilt gewesen. Die Angehörigen selbst hätten ihn dann weiterhin 14-tägig zur Samstags-Betreuung angefordert. Der Mitarbeiter der Bahn von der Bahnsteigaufsicht berichtete zudem, dass der Angeklagte den Verunglückten bereits einmal gesucht habe und er diesen auf den 67-Jährigen hingewiesen hatte. Dessen Sturz oder Abstieg auf die Gleise vor dem Unfall habe er nicht gesehen und deshalb auch nicht verhindern können.

In seinem Schlussvortrag erklärte der Staatsanwalt, dass der Angeklagte es unterlassen habe, sich um den Betreuten in der notwendigen Art und Weise zu kümmern. Er hätte erkennen müssen, dass dieser eine ununterbrochene Aufsicht braucht. Diese habe er nicht gewährleistet und sei deshalb schuldig.

Dr. Frank erklärte in seinem Plädoyer, mit dem vorenthaltenen Wissen um die – den Angehörigen bekannten – Gefahren, die dem Dementen drohten, hätte der Besuch des Caritas-Cafés im Bahnhof niemals stattgefunden.

Im Gegenteil, mit der Information, dass der von ihm Betreute sich durchaus selbstständig auch im Straßenverkehr bewegen dürfe und könne, habe der Angeklagte nicht mit einem solchen Verhalten rechnen müssen. So beklagenswert dieser Unfall sei, seinem Mandanten sei aufgrund der Sachlage kein Fehlverhalten vorzuwerfen. Deshalb sei er zwingend freizusprechen.

Ein fatales Zeichen für
ehrenamtliche Betreuer?

Das Gericht sprach den Angeklagten dennoch schuldig. Er habe erkennen müssen, dass er den Betreuten keinesfalls allein lassen hätte dürfen. Der Unfall sei vorhersehbar und vermeidbar gewesen. Zwar habe es sicher eine Überforderung wegen fehlender Informationen gegeben. Jedoch hätte das Verhalten des 67-Jährigen bereits vorher hinreichend Warnung sein müssen.

Das Gericht verurteilte ihn deshalb zu einer Geldstrafe von 3.750 Euro. Die Verteidigung legte gegen das Urteil Berufung ein.

Der Verteidiger Dr. Frank: „Dieses Urteil ist ein fatales Zeichen für alle begleitenden Betreuerinnen und Betreuer. Wer würde unter einer solchen Bedrohung es noch auf sich nehmen, durchaus mögliche kritische Situationen erleben zu müssen?“

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