Rätsel über Flugobjekt weiter ungelöst

von Redaktion

Ein eckiges Flugobjekt über dem Mangfalltal sorgte am Neujahrstag für Aufsehen und Spekulationen. Nun hat sich das Luftamt Südbayern dazu geäußert, um was es sich bei dem schwarzen, kastenförmigen Objekt gehandelt haben könnte.

Bad Aibling/Bruckmühl/Irschenberg – „Ich wollte wissen, was es mit diesem schwarzen Ungetüm am Himmel auf sich hat“, hatte Sabine Gregg gesagt, nachdem sie vergangene Woche eine spektakuläre Entdeckung gemacht hatte. Wie ihr ging es am Neujahrstag einigen Augenzeugen, die vormittags im Mangfalltal nach oben blickten. Weit entfernt schwebte dort am Himmel ein merkwürdiges schwarzes, kastenförmiges Objekt, das auf den ersten Blick kaum zuzuordnen war (wir berichteten).

Freilich kursierten davon schnell Fotos im Internet, die zu teils wilden und zumeist augenzwinkernden Spekulationen führten. Bewegt sich dort ein UFO über die A8 bei Irschenberg? Kreist hier eine geheimnisvolle Drohne über Bad Aibling? Oder fliegt gar eine riesige Mülltonne über Bruckmühl? Die plausibelste Erklärung deutete schließlich auf eine Sonderform eines Heißluftballons hin. Eine Spur führte dabei auch zu einem Schweizer Ballonregister, das etwa einen Ballon mit der Kennung HB-QYO listet, welcher den Namen „Kachelofen“ trägt und der mit ein wenig Fantasie dem mysteriösen Objekt über dem Mangfalltal durchaus ähneln könnte.

Luftamt Südbayern hat
keine Daten zum Flug

Nun hat sich auf OVB-Nachfrage auch das Luftamt Südbayern, übergeordnet die Regierung von Oberbayern, dazu geäußert, wenngleich das Geheimnis nicht gänzlich dadurch gelüftet werden dürfte. Denn: „Über die Ballonfahrt an Neujahr 2026 ist dem Luftamt Südbayern nichts bekannt“, erklärt Pressesprecher Wolfgang Rupp. Doch die Theorie, dass es sich bei dem Flugobjekt um einen Ballon handelte, bleibt damit dennoch wahrscheinlich.

Denn laut Rupp sei eine Genehmigung von Heißluftballonfahrten durch das Luftamt Südbayern nicht erforderlich, wenn der Heißluftballonstart von einem für den Ballonaufstieg genehmigten Flugplatz erfolgt. „Ebenso bedarf es keiner Genehmigung, wenn Ballonpiloten über eine sogenannte ‚Allgemeinerlaubnis der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern‘ verfügen, die es bis zu vier Ballonen erlaubt, auch außerhalb derartiger Flugplätze zu starten“, erklärt der Pressesprecher.

Auch eine vorherige Anmeldung der Ballonfahrt beim Luftamt Südbayern sei nicht erforderlich. Durchaus gängig sind laut der Behörde auch Heißluftballone in Sonderformen. „Die Hülle des Heißluftballons hat dabei nicht die klassische Form, sondern bildet eine Figur, ein Tier, etc. nach“, betont Wolfgang Rupp. Klar ist aber: Unabhängig von der Form der Ballonhülle bedarf diese stets der Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt.

Bekannt sind solche Sonderformen etwa von Veranstaltungen wie der Warsteiner Montgolfiade, wo etwa riesige Biergläser, Lokomotiven oder auch überdimensionale Öfen durch die Lüfte schweben.

Artikel 1 von 11