Bruckmühl – Bekanntmachungen zu Grundsteuer, Abfallentsorgungsgebühren und Hundesteuer für das Jahr 2026 sind an den Amtstafeln des Marktes angeschlagen. Die Abgaben sind, sofern kein anders lautender Bescheid ergeht, in gleicher Höhe wie im Jahr 2025 zu entrichten und werden für Grundsteuer und Abfallentsorgungsgebühren am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig, die Hundesteuer zudem am 15. Februar.