Bad Aibling/Mangfalltal – Es plätschert und tropft. Wer beispielsweise am vergangenen Freitagnachmittag durch den winterlichen Kurpark in Bad Aibling lief, konnte beinahe live beobachten, wie sich Schnee und Eis langsam in Wasser und Matsch verwandelten. Sturmtief „Elli“ zeigte auch im Mangfalltal Auswirkungen, wenngleich in den vergangenen Tagen die nächste Kaltfront kam. Gerade in dieser Phase sollten zugefrorene Gewässer jedoch stets mit besonderer Vorsicht behandelt werden. Nicht umsonst steht etwa am Irlachweiher ein Schild mit der Aufschrift: „Betreten der Eisfläche verboten!“
Wo Gefahren im
Mangfalltal lauern
„Bitte denkt daran: Eisflächen sind lebensgefährlich – eure Sicherheit geht vor!“, schrieb kürzlich die BRK-Wasserwacht – Ortsgruppe Bad Aibling in den sozialen Medien, nachdem sie Eiswache am zugefrorenen Höglinger Weiher in Bruckmühl am 6. Januar abhielt. Dort waren die Einsatzkräfte vor Ort, um die vielen Besucher auf den Eisflächen abzusichern. „Unsere Einsatzkräfte nutzten die Eiswache auch für realistische Übungen zur Rettung bei Eisbruch – denn im Ernstfall zählt jede Sekunde“, teilte die Ortsgruppe mit. Der sichere Umgang mit Ausrüstung und Rettungsgeräten sei dabei entscheidend.
Doch im Idealfall muss es erst gar nicht zu Rettungseinsätzen kommen. Klar ist: Nicht nur in Bad Aibling erstreckt sich etwa über den Irlachweiher in den frostigen Tagen immer wieder eine vermeintlich dicke Eisschicht. Gefahren drohen beispielsweise auch in Kolbermoor auf dem Tonwerkweiher, genau wie am Höglinger Weiher in Bruckmühl. Die Eisschichten rufen immer wieder Schlittschuhläufer oder andere Eisfans auf den Plan. Doch oftmals erweckt das ein oder andere Gewässer nur den Eindruck, als wäre es fest zugefroren. Und genau darin liegt die Gefahr, erklärte bereits im vergangenen Winter die Ortsgruppe der Wasserwacht in Bad Aibling gegenüber dem OVB.
„Ich empfehle klar, nur offiziell freigegebene Gewässer zu betreten“, sagte Dominik Englhauser, Vorsitzender der Wasserwacht Bad Aibling. Generell seien sowohl im Sommer (zum Baden) als auch im Winter Fließgewässer weniger empfehlenswert als stehende Gewässer.
Doch worauf sollte man unbedingt achten, bevor man eine entsprechende Fläche betritt? „Es gibt Merkmale, die auf eine nicht betretbare Eisfläche hinweisen können“, erklärte Englhauser. Ein Beispiel seien dunkle Flecken, die durch dünneres Eis oder Wasserpflanzen hervorgerufen werden können.
„Dies kann auf eine verringerte Belastbarkeit des Eises hindeuten.“ Laut dem Vorsitzenden sind aber viele Faktoren für eine tragfähige Eisdecke nicht einschätzbar. „Hier spielen die Tiefe des Gewässers, die Strömung unter dem Eis, die Wassertemperatur, Wasserpflanzen und etliche weitere Faktoren neben der Eisdicke eine wichtige Rolle“, so Englhauser.
Als Faustregel bezeichnete er eine 15 Zentimeter dicke Eisschicht auf einem stehenden Gewässer als für den Menschen begehbar. Und falls das Eis unter den Füßen doch beginnen sollte, zu brechen, hat Englhauser einen klaren Tipp: „Falls man sich bereits auf dem Eis befindet und ein Knacken unter sich wahrnehmen kann, gilt es, sich sofort auf den Bauch zu legen.“ Dies diene der Gewichtsverteilung und könne ein Einbrechen verhindern. Anschließend sollte man auf dem gleichen Weg, auf dem man gekommen ist, den Gefahrenbereich robbend wieder verlassen.
Ungeachtet dessen, ob man selbst in Gefahr ist oder jemanden beim Einbrechen beobachtet, sollte laut Wasserwacht unverzüglich die Notrufnummer 112 gewählt werden. „Nach wenigen Minuten erleidet der Körper einen Kälteschock, der zum Ertrinken führen kann – es besteht akute Lebensgefahr“, sagte Englhauser. Der Eingebrochene sollte seine Arme ausbreiten, um nicht unter das Eis zu gelangen und womöglich die Orientierung zu verlieren. Anschließend kann, falls vorhanden, ein Rettungsring oder eine Rettungsleine zu der Einbruchstelle geworfen werden. Dabei sei unbedingt auf „ausreichenden Eigenschutz des Retters“ zu achten.
Anschließend würden die gerufenen Wasserretter oder Rettungstaucher der Schnell-Einsatzgruppe (SEG) schnellstmöglich zur Hilfe eilen, weiß der Aiblinger. „Sobald die eingebrochene Person gerettet ist, sollte man jegliche nasse Kleidung entfernen, die Person in warme Decken einwickeln und möglichst wenig bewegen.“
Bei einem eventuellen Kreislaufstillstand, so Englhauser, sei mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung zu beginnen. Generell empfiehlt er vor dem Betreten einer freigegebenen Eisfläche insbesondere mit Kindern, die Eisregeln der Wasserwacht gründlich zu lesen. Diese sind auf der Homepage unter wasserwacht.bayern gelistet.
Erst ab 15 Zentimetern
ist es sicher
Doch dürfen offene Eisflächen grundsätzlich überhaupt betreten werden? Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) warnt hier generell „vor lebensgefährlichem Leichtsinn“ und empfiehlt ebenfalls, nur Eisflächen zu betreten, die offiziell von lokalen Behörden freigegeben sind, da die Gefahren eines Eiseinbruchs hoch seien.
Im Falle der Kolbermoorer Tonwerkweiher handelt es sich laut Landratsamt um „gesetzlich geschützte Biotope“, die durch das Bundesnaturschutzgesetz pauschal vor erheblichen und nachhaltigen Eingriffen geschützt würden. „Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die dort lebenden Tierarten durch Schlittschuhläufer beunruhigt und gestört werden, sollten die beiden Weiher als sensibler Tierlebensraum nicht zum Eissport genutzt werden“, so das Landratsamt.