Bad Aibling – Parkplätze unmittelbar bei der evangelischen Kirche sind rar. Insbesondere während der Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen stellen deshalb etliche Kirchgänger ihre Fahrzeuge regelmäßig entlang der Kolbermoorer Straße ab – nicht selten auch in den dortigen Busbuchten.
Diese Gepflogenheit wurde kürzlich einigen Autofahrern zum Verhängnis. Sie fanden nach dem Kirchgang einen Strafzettel an der Windschutzscheibe vor, ausgestellt von der Polizei. Die Verärgerung darüber war groß.
Hohe Bußgelder
für Parkverstöße
Auch Bürgermeister Stephan Schlier wurde von Pfarrer Friedrich Merz und Gottesdienstbesuchern über den Vorgang informiert. „Da kam schon erheblicher Unmut auf. Die Leute konnten nicht verstehen, warum eine jahrelang unbeanstandete Praxis auf einmal geahndet wird“, berichtet Merz.
Obwohl der Rathauschef keinerlei Kritik an der Vorgehensweise der Ordnungshüter übt, sucht er derzeit dennoch nach Möglichkeiten, wie eine solche Situation künftig vermieden werden kann. „Wir haben bei einer internen Prüfung festgestellt, dass zu den fraglichen Zeiten die Bushaltestelle gar nicht benötigt wird“, sagt Schlier, der glaubt, damit einen Schlüssel zur Lösung des Problems gefunden zu haben.
Auf die Polizei will und kann der Bürgermeister keinen Einfluss ausüben. Mit dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland, dem die Stadt angehört und der unter anderem den ruhenden Verkehr überwacht, hat er bereits Kontakt aufgenommen. „Angesichts der Faktenlage stellen parkende Autos in den Busbuchten während der Gottesdienste keine Behinderung des Busverkehrs dar. Deshalb habe ich den Zweckverband angewiesen, in diesem Zeitraum auf Kontrollen in dem Bereich zu verzichten“, so der Bürgermeister.
Damit sich künftig auch die Polizei nicht mehr genötigt sieht, an dieser Stelle kostenpflichtige Verwarnungen wegen einer solchen Ordnungswidrigkeit auszustellen, hat Schlier auch das Landratsamt eingeschaltet. Er will mit der Kreisverwaltung nach einer gesetzeskonformen Möglichkeit suchen, das Parken während der Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen in den Busbuchten offiziell zu erlauben. „Mir schwebt da eine Ausnahmeregelung vor, die das Abstellen von Fahrzeugen in einem befristeten Zeitraum, der die Gottesdienstzeiten umfasst, offiziell erlaubt. Eine entsprechende Zusatzbeschilderung wäre ideal“, sagt der Bürgermeister. Derzeit prüft die Kreisverwaltung seinen Vorschlag; ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
Pfarrer Markus Merz begrüßt die Initiative des Rathauschefs ausdrücklich. „Ich erachte es als sehr sinnvoll, wenn der Bürgermeister der Angelegenheit nachgeht. Noch dazu, wenn die Bushaltestellen zum Zeitpunkt der Gottesdienste gar nicht benötigt werden.“ Wie viele Gottesdienstbesucher zur Kasse gebeten wurden, weiß der Pfarrer nicht.
Fest steht nur, dass der Bußgeldkatalog nicht gerade geringe Geldzahlungen für solche Parkverstöße vorsieht, wenn eine Bushaltestelle mit dem Verkehrszeichen 224 der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet ist, was im besagten Bereich zutrifft.
Behindert ein Autofahrer durch das Parken oder Halten auf dem Sonderstreifen einen heranfahrenden Bus, wird ein Bußgeld von mindestens 55 und höchstens 100 Euro fällig. Die Höhe berechnet sich danach, ob durch den Parkvorgang zusätzlich Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder eine Sachbeschädigung entstanden ist. Wer in einer Busbucht parkt und dabei einen Bus behindert, wird beispielsweise mit 70 Euro zur Kasse gebeten. Das kurze Halten an einer Bushaltestelle ist hingegen nicht verboten, da der Fahrzeuglenker in diesem Fall noch rechtzeitig Platz für einen herannahenden Bus machen kann.