Familie kämpft weiter gegen Ausweisung

von Redaktion

Einer alleinerziehenden Mutter (27) aus Bad Endorf droht mit ihren Kindern die Abschiebung nach Nigeria, obwohl sie als gut integriert gilt und schwer krank ist. Ein Helferkreis unterstützt die Familie im Kampf um ein Bleiberecht und schöpft nach einem Aufschub der Ausreise wieder Hoffnung.

Bad Endorf/Bad Feilnbach – Die vergangenen Monate waren für Happiness A. und ihre beiden sechs- und siebenjährigen Kinder mehr als herausfordernd. Die 27-Jährige, eine alleinerziehende Mutter aus Bad Endorf, kam vor sieben Jahren als Flüchtling aus Nigeria nach Deutschland, zog zwei hier geborene Kinder groß und gilt in ihrem Umfeld als integriert. Dennoch stand zuletzt fest: Sie muss das Land verlassen. Und dies hätte eigentlich bereits im November 2025 passieren sollen (wir berichteten). Doch die Familie befindet sich in einem denkbar unguten Zustand und es gelang vorerst eine Aufschiebung der Abschiebung.

Mehrmals auf
der Intensivstation

Ein kurzer Rückblick: Eigentlich hatte die junge Frau in den vergangenen Jahren stets eine Duldung erhalten, was keinem Aufenthaltstitel entspricht. Als sie Ende Oktober vergangenen Jahres zur Ausländerbehörde ging, um die Duldung wieder verlängern zu lassen, wurde der 27-Jährigen stattdessen jedoch eine „Grenzübertrittsbescheinigung“ ausgehändigt – mit der Aufforderung, den Schengenraum bis zum 20. November zu verlassen. Ihr und einem Helferkreis gelang es zwar, die Frist noch einmal bis zum 12. Dezember zu verlängern. An der grundsätzlichen Entscheidung der Behörde änderte dies aber nichts.

„Eine Duldung wird immer dann erteilt, wenn Betroffene bereits vollziehbar ausreisepflichtig sind, die Bundesrepublik Deutschland also schon längst verlassen haben müssten, ihrer Ausreiseverpflichtung aber nicht nachgekommen sind und die Abschiebung (Zwangsmaßnahme) aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht durchführbar ist“, erklärte Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin des Landratsamtes Rosenheim. Dies könne verschiedene Gründe haben, etwa wenn eine vorhandene Reiseverbindung fehlt, noch anhängige Rechtsmittel bestehen oder Passlosigkeit vorliegt. „Entfallen die tatsächlichen oder rechtlichen Gründe der Unmöglichkeit, darf auch keine Duldung mehr ausgestellt werden“, sagt die Behördensprecherin. Da es sich immer um Personen handelt, die ihrer Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachgekommen sind, erfolgt eine Überwachung der Unmöglichkeit der Abschiebung immer engmaschig. Heißt: Eine Duldung wird in der Regel für maximal drei Monate erteilt. 

Doch was auf dem Papier eindeutig klingt, stellt sich für die Familie aus Bad Endorf, die in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, als äußerst kompliziert dar. „Ich kann mich nicht selbst versorgen, da ich an Sichelzellanämie leide“, sagte Happiness A. gegenüber dem OVB. In den vergangenen Jahren habe die junge Frau mehrmals die Intensivstation aufsuchen und Bluttransfusionen sowie andere lebensrettende medizinische Versorgung erhalten müssen, berichtete A. Durch ihre körperlichen Beeinträchtigungen sei die Betreuung der kleinen Kinder schon eine große Herausforderung. Zudem benötigten ihre Kinder selbst besonderen Förderbedarf, bei ihrer Tochter ist etwa Autismus diagnostiziert.

Nicht nur eine Pflegefamilie aus Bad Feilnbach, die in bestimmten Notfällen der Mutter auf die Kinder aufpasste, auch der Helferkreis Bad Endorf unterstützt die Familie seit Jahren und hoffte bis zuletzt, dass man eine „Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen“ erwirken könne. Ihr einhelliges Credo: Die Familie ist bestens integriert, eine Abschiebung nach Nigeria hätte für die chronisch kranke Mutter und die Kinder fatale Folgen.

Derzeit weiterhin
in Deutschland

Klar ist: Happiness A. und ihre beiden Kinder befinden sich nach wie vor in Deutschland. Zunächst war es bei der Ausländerbehörde gelungen, die Grenzübertrittsbescheinigung noch einmal bis zum 12. Januar zu verlängern. Dabei wurde die 27-Jährige noch einmal darauf hingewiesen, dass sie vollziehbar ausreisepflichtig bleibt. Danach solle sie in Nigeria ein Visum für Deutschland, etwa zum Zwecke einer Ausbildung, beantragen, hieß es im Dezember. Beim Thema „Aufenthalt aus humanitären Gründen“ habe der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde darauf verwiesen, dass hierfür unter anderem erst ein Pass vorliegen und sie ausreichend eigenes Einkommen nachweisen können müsse.

Die gute Nachricht für die Familie: Auch Mitte Januar verweilt die Familie nach wie vor in Bad Endorf. „Gestern waren Happiness und ich noch einmal bei der Ausländerbehörde und haben eine Verlängerung bis 13. Februar erreicht“, sagte Elisabeth Haus, Mitglied des Endorfer Helferkreises, am vergangenen Dienstag auf OVB-Anfrage. Dabei habe die Ausländerbehörde noch einmal verdeutlicht, dass die Passbeschaffung sehr wichtig sei.

Hierfür, so Haus, muss Happiness mit den Kindern zum nigerianischen Konsulat nach Frankfurt fahren und rund 700 Euro an Gebühren bezahlen. „Nach langem Kampf hat die Ausländerbehörde zugestimmt, dass der monatliche Betrag von etwa 500 Euro (hinzu kommen weitere Gebühren) im Rahmen der Asylbewerberleistungen als Vorschuss ausgezahlt wird, sodass Happiness die Reservierungsgebühr für den Termin bei der Botschaft bezahlen kann“, erklärt Haus.

Dieser Betrag werde dann aber vom nächsten Monat einbehalten. Die Beschaffungskosten für den Pass werden folglich nicht übernommen. „Gott sei Dank haben Freunde, insbesondere die Stiftung Attl, gespendet“, zeigt sich Haus erleichtert.

Indes muss Happiness den Beitrag für den Hort selber zahlen. Das Jugendamt habe die Zahlung mit Verweis auf die Grenzübertrittsbescheinigung eingestellt. Doch die junge Familie konnte ihre Zahlungen durch große Unterstützung nun dennoch stemmen, nachdem die Stiftung Attl und der Förderverein der Kampenwandschule Prien Spenden gesammelt hatten. „Attl für die Passgebühren und die Kampenwandschule für die Hortgebühren“, sagt Haus. Da das Landratsamt auch noch zu einem Vorschuss bereit gewesen sei, habe es dann geklappt.

Spenden ermöglichen
Termin in Frankfurt

Man sei der Ausländerbehörde, insbesondere der Zahlstelle für Asylbewerberleistungen, sehr dankbar für die Dialogbereitschaft, betont Elisabeth Haus. „Auch wenn man oft hartnäckig nachbohren muss, ist am Ende oft doch noch ein Entgegenkommen möglich.“

Und wenige Tage später ist nun auch klar: Happiness hat in diesen Tagen einen Termin zur Passabholung bei der nigerianischen Botschaft in Frankfurt. Eine Helferin des Endorfer Helferkreises wird sie dabei begleiten. Die Hoffnung auf eine Zukunft der gebeutelten Familie in Deutschland lebt also weiterhin.

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