Markt Bruckmühl weist auf Pflichten bei Eis und Schnee hin

Schnee und Eis auf dem Gehweg sind Anliegersache. Auch darf kein Schnee auf die öffentlichen Straßen geschoben werden. Foto Markt Bruckmühl

Schnee und Eis auf dem Gehweg sind Anliegersache. Auch darf kein Schnee auf die öffentlichen Straßen geschoben werden. Foto Markt Bruckmühl

„Wir appellieren an alle Grundstückseigentümer“ – Uneinsichtigen Bürgern drohen auch empfindliche Bußgelder

Bruckmühl – Glatte Gehwege und ungeräumte Straßen haben in den vergangenen Wochen im Gemeindegebiet für zunehmende Gefahren gesorgt. Zahlreiche Grundstückseigentümer sind nach Angaben des Marktes Bruckmühl ihren Pflichten zum Winterdienst nicht oder nur unzureichend nachgekommen, insbesondere währen

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Samstag, 4. Juli 2026

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