Wohin mit dem Mobilfunkmast?

von Redaktion

Tuntenhausen – Schon seit 2022 wird über die Errichtung eines Mobilfunkmastens nördlich von Hohenthann diskutiert. In der vergangenen Gemeinderatssitzung in Tuntenhausen ging es nun in die nächste Runde.

Rückblick: Im November 2022 gab der Gemeinderat seine Zustimmung zur Verpachtung einer Teilfläche aus einem gemeindlichen Grundstück für die Errichtung eines Mobilfunkmastens. Nachdem für zwei alternative Standorte seitens der Grundstückseigentümer keine Bereitschaft für eine Verpachtung bestand, wurde mit dem Netzbetreiber Anfang 2023 eine Vereinbarung zur Verpachtung des gemeindlichen Areals getroffen (mittlerweile aber hinfällig).

Zeitgleich formierte sich die Bürgerinitiative „Mobilfunk Hohenthann und Umgebung“. Deren Ziel: Vor Verpachtung des gemeindlichen Areals sollte ein Immissionsgutachten durch das Ingenieurbüro funktechanalyse.de eingeholt werden. Diesem Antrag stimmte der Gemeinderat zu, nachdem die Bürgerinitiative eine Mitfinanzierung der Gutachterkosten von 25 Prozent in Aussicht stellte.

Die Erstellung des Gutachtens nahm dann allerdings eine längere Zeit in Anspruch, da der Netzbetreiber erst im April 2025 eine Stellungnahme zu den Standortvorschlägen abgab. Im November des letzten Jahres wurde das Ergebnis des Gutachtens dann in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt. Resultat: Neben dem von der Gemeinde vorgeschlagenen Grundstück kommt ein weiterer Standort eines privaten Eigentümers als Alternative für einen Mobilfunkmasten in Frage. Manko allerdings: Für eine ähnliche Versorgungsabdeckung müsste der Mast statt 50 Meter 60 Meter hoch sein. Beide Standorte bringen eine Versorgungsverbesserung für die Versorgungslücke Pausmühle.

Im Gegensatz zum gemeindlichen Areal weist die im Privateigentum befindliche Fläche allerdings Defizite bei der Indoorqualität für größere Bereiche von Bolkam auf.

Auch auf der westlichen Straßenversorgung gäbe es deutliche Defizite. „Das Gewerbegebiet würde bei beiden Standorten keine signifikante Versorgungsverbesserung erfahren“ ergänzte Bürgermeister Georg Weigl einen weiteren Nachteil.

Nach den Worten des Gutachters weist allerdings ein Standort westlich des Gewerbegebietes ganzheitlich eine deutlich bessere Versorgung auf. Leider konnte hier aber kein Grundstückseigentümer mit positiver Vermietungstendenz gefunden werden. Im Nachgang meldeten sich allerdings weitere Grundstücksbesitzer verkündete Bürgermeister Weigl, die eventuell bereit wären, eine anteilige Fläche im westlichen Bereich des Gewerbegebietes für einen Mobilfunkmasten zur Verfügung zu stellen. Seitens des Gutachters kämen sogar noch weitere Flächen in Frage, die bisher gar nicht zur Debatte standen. Hier wird gerade die positive Vermietungstendenz abgefragt.

Das klingt positiv betonte der Bürgermeister, allerdings ist die Untersuchung weiterer Standorte mit zusätzlichen Kosten verbunden, wie er betonte: 1860 Euro für das Gutachten und Untersuchung eine Standortes, 850 Euro für jeden weiteren Standort. Parallel hat der Netzbetreiber angeboten, die in Frage kommenden Standorte vorab kostenlos auf ihre funktechnische Eignung zu überprüfen.

„Wollen wir weiter hierfür Geld ausgeben“ stellte Bürgermeister Weigl in den Raum. Daraufhin ergab sich eine intensive Diskussion. Während einige Räte für neue Gutachten waren, tendierte die Mehrheit dazu, kein weiteres Geld mehr auszugeben, sondern die kostenlose Untersuchung durch den Netzbetreiber zu initiieren. Allerdings zeigten sich auch Bedenken bezüglich der schlechten Netzabdeckung im Ort.

Am Ende einigte man sich auf folgenden Beschluss, der mit zwei Gegenstimmen getroffen wurde: Zunächst soll das Angebot des Netzbetreibers in Anspruch genommen werden, die möglichen Standorte auf die funktechnische Eignung zu prüfen. Maria Breuer, UW Ostermünchen, brachte es am Ende auf den Punkt: „Das darf aber nicht wieder zwei Jahre dauern.“ Bürgermeister Georg Weigl nickte zustimmend.

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