Tuntenhausen – Soll die Gemeinde Tuntenhausen zur Umsetzung des Projekts Ostermünchen-Mitte, Teil A, ein Kommunalunternehmen gründen oder nicht? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer intensiven Diskussion in der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Bürgermeister Georg Weigl stellte zunächst klar, dass die Investition grundsätzlich auch im Vermögenshaushalt der Gemeinde dargestellt werden kann. Auch die Einnahmen und Ausgaben können im Verwaltungshaushalt dargestellt werden. Nach den Angaben der Verwaltung ist ein Kommunalunternehmen eine wirtschaftlich und rechtlich selbstständige juristische Person des öffentlichen Rechts außerhalb des allgemeinen Haushalts der Gemeinde. Die Gemeinde bleibt jedoch Trägerin des Unternehmens und haftet im Rahmen der Gewährträgerhaftung. Die Organe eines Kommunalunternehmens bestehen aus einem Vorstand und einem Verwaltungsrat. Letzterem gehören der Bürgermeister als Vorsitzender sowie weitere Mitglieder aus dem Gemeinderat oder externe Personen an.
„Der Gemeinderat kann dabei grundsätzlich weniger Einfluss auf die laufenden Geschäfte nehmen“, gab Weigl zu bedenken. Hinzu kommen weitere Anforderungen: Eine kaufmännische Buchführung durch einen Steuerberater ist verpflichtend und der Jahresabschluss muss von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Bei der Auftragsvergabe gelten die Vorgaben der Vergabeordnung erst oberhalb der EU-Schwellenwerte – derzeit 5,404 Millionen Euro für Bauaufträge sowie 216.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Als weiterer Knackpunkt wurde angesprochen, dass öffentliche Förderungen für Kommunalunternehmen nur eingeschränkt möglich sind. Zudem entstehen zusätzliche Kosten, etwa für die Buchführung, eine externe Hausverwaltung sowie für die Besetzung des Vorstands mit einer entsprechend qualifizierten Person aus der Verwaltung. Darüber hinaus müssten Gemeindehaushalt und Kommunalunternehmen ähnlich wie ein Konzernabschluss gemeinsam betrachtet werden.
Aus Sicht der Verwaltung überwiegen daher einfach die Nachteile. „Derzeit stehen zudem keine personellen Ressourcen für die Übernahme der Vorstandsaufgaben zur Verfügung“, ergänzte Bürgermeister Weigl.
In der anschließenden Diskussion zeigten sich unterschiedliche Auffassungen im Gremium. Während einige Gemeinderäte die Gründung eines Kommunalunternehmens grundsätzlich befürworteten, sahen andere weiterhin eine starke Belastung der Verwaltung mit der Abwicklung von Teil A (Nahversorgung mit Arzt, Apotheke, Dorfladen sowie Tagespflege, betreutem Wohnen und Dorfladen). „Wir haben hierfür nicht die notwendigen Ressourcen“, hieß es mehrfach. Die Tendenz ging schließlich eher in Richtung der Beauftragung eines externen Projektleiters oder eines Ingenieurbüros – auch wenn das der Kommune eine Menge Geld kosten würde.
Einige Räte, darunter Johann Stürzer (CSU/FW), vertraten die Meinung, ein Kommunalunternehmen wäre mehr für einen Firmenbetrieb geeignet und nicht für so ein umfangreiches Projekt. Auch Bürgermeister Weigl vertrat die Ansicht, der Start eines Kommunalunternehmens mit so einem großen Projekt wäre mehr als ambitioniert. Andreas Gigglinger (CSU/FW) warf gegen Diskussionsende ein, Max von Bredow als Steuerer einzuschalten. So verfestigte sich die Meinung, dass ein Projekt dieser Größenordnung zu groß für ein neues Kommunalunternehmen sei.
Einstimmig wurde dann der Beschluss getroffen, dass das Projekt Ostermünchen-Mitte im Rahmen des gemeindlichen Haushaltes dargestellt und abgewickelt wird. Eine Gründung eines Kommunalunternehmens wird derzeit nicht weiterverfolgt. „Wir brauchen aber jemand, der uns unterstützt“, merkte Bürgermeister Weigl noch an. ws