Feldkirchen-Westerham – Juliana Schartner und Leni Vogel gehen die Miesbacher Straße in Westerham entlang. Vor dem Kinderhaus Westerham (KiWest) bleiben sie stehen. „Hier gibt es zwar eine Querungsstelle mit einer Verkehrsinsel in der Mitte, aber die befindet sich in einer schlecht einsehbaren Kurve“, erklärt Schartner. Dass das zum Problem werden kann, zeigt sich schnell.
Vom KiWest aus überqueren sie die Miesbacher Straße ohne Probleme. Als sie wieder zurückgehen wollen, wird der Weg zur Verkehrsinsel zum gefährlichen Abenteuer. Denn ob sich ein Fahrzeug von links aus Richtung Feldkirchen nähert, ist aufgrund der Kurve kaum einsehbar. Die Forderung nach einem sicheren Fußgängerüberweg ist für die Mütter eine logische Konsequenz.
Mehr Sicherheit
für die Kleinsten
Doch nicht nur diese Stelle finden die beiden Mütter von jeweils zwei Kindern gefährlich. Es gebe da noch mehr Straßen in der Gemeinde mit schwierigen Herausforderungen für die jüngsten Verkehrsteilnehmer. Das sehen andere Eltern aus Westerham genauso, weshalb sie die Bürgerinitiative „Sicher unterwegs in Feldkirchen-Westerham“ gegründet haben. Sie setzen sich für sichere Fußgängerüberwege an Stellen ein, wo es besonders nötig scheint. Dabei geht es vor allem um Wege, die oft von Kindern genutzt werden. Etwa Schulwege, die Strecke zur Kita, zum Sport, in die Vereine oder zu Freunden.
Wie die Stelle, an der die Miesbacher Straße auf die Bahnhofstraße trifft. Das sei eine „häufige Querungsstelle“ von Fußgängern, um zum Bahnhof oder zum dortgelegenen Wohnviertel zu gelangen. Auch an der Kreuzung Miesbacher Straße und Naringer Straße auf Höhe der Mangfallbrücke brauche es vor allem für die Schulbushaltestelle einen sicheren Fußgängerüberweg. Ein Gefahrenpunkt sei auch die Schmiedgasse.
Aber nicht nur die Miesbacher Straße müsse für (junge) Fußgänger sicherer werden, sondern auch die Aiblinger Straße. An der Ecke zur Schwimmbadstraße brauche es ebenfalls Querungshilfen. „Die Schwimmbadstraße gehört zum Schulweg von den Kindern aus dem Wohnviertel“, sagt Leni Vogel. „Wenn man die Aiblinger Straße überqueren will, ist der Straßenverlauf aus Richtung Feldolling nur begrenzt einsehbar.“
Das sind nur ein paar der Straßen, die die Bürgerinitiative kritisiert. „Wir fordern an diesen Stellen sichere Überwege, wie Zebrastreifen oder Fußgängerampeln“, erklärt Juliana Schartner. „Auch Kombinationen mit zusätzlichen Querungsinseln oder einer Temporeduzierung sind denkbar.“
Kinder fordern
Selbstständigkeit ein
Die Bürgerinitiative ist den Eltern aus Westerham sehr wichtig. Denn mit mehr Sicherheit für Fußgänger wollen sie auch die Selbstständigkeit ihrer Kinder unterstützen. „Die Ältesten fragen immer wieder nach, ob sie nicht alleine zu ihrem Freund oder zur Oma gehen können“, sagt Juliana Schartner. Auch bei Leni Vogel ist das daheim immer wieder Thema.
„Wir möchten unseren Kindern das gerne ermöglichen, da sie dadurch selbstständiger werden und das auch ein Erfolgserlebnis für sie ist“, sagt sie. Doch dafür brauche es sicherere Überwege. Mit diesem Anliegen konfrontierten die Eltern auch Feldkirchen-Westerhams Bürgermeister Johannes Zistl. Dass die Verkehrssicherheit nicht nur für die Bürger ein wichtiges Anliegen ist, wird auf OVB-Nachfrage an das Rathaus deutlich. „Das Thema gehört mittlerweile zu den wichtigsten Themen der Gemeinde, und das schon seit mehreren Jahren“, sagt Pressesprecherin Karolin Lohwasser. Allerdings könnten viele Wünsche aus dem Rathaus oder von den Bürgern aus einem bestimmten Grund nicht umgesetzt werden.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Bundesrecht, in dem bei jeder verkehrsrechtlichen Anordnung strenge Vorgaben gelten. „Es gilt der Grundsatz, dass Bundesrecht vor Landes- und Kommunalrecht geht. Gemeinden sind bei der Straßenplanung und Verkehrsanordnung eben an diese engen Vorschriften der StVO und deren Verwaltungsvorschriften gebunden.“ Auch die Abstimmung mit Fachstellen und Polizei sei dabei stets erforderlich.
„Es ist schon manchmal schwer hinzunehmen, wenn sinnvolle Anträge abgelehnt werden“, sagt die Pressesprecherin weiter. Hinter jedem Antrag stecke eine gute Idee, wie die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer aller Altersgruppen in der Gemeinde verbessert werden könnte. „Leider scheitern diese an strengen Vorgaben“, sagt Lohwasser. In der Gemeinde gibt es fünf Kreisstraßen und eine Staatsstraße, bei der die Gemeinde stets an die Entscheidung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gebunden ist. Je nach Fall sind das Landratsamt Rosenheim oder das staatliche Straßenbauamt zuständig.
Allgemein sei die Gemeinde aber zufrieden mit der aktuellen Sicherheit der Fußgängerwege. Wobei hier und da ein wenig Verbesserung nicht schaden könnte. Etwa durch zusätzliche Überwege oder neue Gehwege. „Bei den Gehwegen fehlt es meistens am notwendigen Grundstück oder es ist baulich nicht möglich“, sagt Karolin Lohwasser. „Gleiches gilt für Querungshilfen, die durch die seitliche Ausdehnung der Fahrbahn deutlich mehr Fläche benötigen.“
Die Pressesprecherin erklärt weiterhin, dass von den angesprochenen Überwegen die Gemeinde nur für die Aiblinger Straße zuständig ist. Bei gleichlautenden Anträgen gebe es bisher keinen Erfolg. Hoffnung gab es zuletzt durch eine „vielversprechende Änderung in der StVO“, die den Gemeinden mehr Rechte einräumt. Doch die hätten in der Praxis laut Lohwasser „wenig bis keine positive Veränderung gebracht“.
Auch die Bürgerinitiative hat auf die Änderung des Paragrafen 45 Abs. 9 StVO von 2024 verwiesen. So heißt es: „Die neue Fassung erleichtert es Kommunen, Tempo 30 aus Gründen der Verkehrssicherheit anzuordnen und sichere Fußgängerüberwege einzurichten. Bisherige Hürden wie unrealistisch hohe Querungszahlen oder aufwendige Nachweise entfallen.“
Pressesprecherin Sibylle Gaßner-Nickl vom Landratsamt Rosenheim stellt klar, dass es trotz der Gesetzesänderung keinen Automatismus gibt, „sondern jeweils im Rahmen der Einzelfallprüfung eine Gesamtabwägung aller betroffenen Belange durchzuführen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren ist“.
„Auch bei der Neuanlage von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) ist weiterhin zu prüfen, ob die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen“, sagt Gaßner-Nickl. Heißt, es wird überprüft, ob dort mit einer erhöhten Anzahl von Querungen zu rechnen ist und ob der vorgesehene Nutzerkreis, wie Kinder oder ältere Menschen, die Verkehrssituation zuverlässig einschätzen kann. „Zum Beispiel, ob die erforderlichen Sichtweiten vorliegen“, ergänzt die Pressesprecherin.
Kundgebung findet
am 13. Februar statt
Dass sich das Landratsamt zur Überprüfung vor allem auf Querungszahlen stützt, hat einen Grund. „Grundsätzlich sind die Anzahl der Fußgängerquerungen sowie die Höhe der Verkehrsdichte Parameter für die Beurteilung, ob ein Bedarf für eine Querungshilfe besteht“, sagt Gaßner-Nickl. Also nicht in erster Linie eine Gefährdungssituation.
Dabei beziehe man sich auf die „Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“, die die erforderlichen Fußgänger-Querungszahlen als Voraussetzung für einen Überweg regeln. Diese Zahlen werden durch Zählung ermittelt, nicht geschätzt.
Das Landratsamt Rosenheim behauptet zudem, dass eine Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Gemeinde bereits erreicht sei. Entlang der Staatsstraße St 2078 und der Kreisstraße RO 2 gäbe es in Feldkirchen Geh- und Radwege.
Die Straßenquerung werde durch Ampeln in der Ortsmitte und bei der Schule sowie durch Querungshilfen bei den Autohäusern, dem KiWest und am nördlichen Kreisverkehr gesichert.
Die Eltern aus Westerham und die Gemeinde Feldkirchen-Westerham kämpfen trotzdem um noch mehr Verkehrssicherheit. Deshalb startet die Bürgerinitiative eine Petition und organisiert eine Kundgebung am 13. Februar um 14 Uhr in Westerham, gegenüber des Kindergartens KiWest.