Bad Aibling – Günter Schroer ist sauer. Der Bad Feilnbacher besucht regelmäßig die Bad Aiblinger Therme und schätzt das dortige Angebot. Doch seit Beginn dieses Jahres sind seine Aufenthalte immer auch ein wenig mit Ärger verbunden. „Das geht gegen das Gleichheitsprinzip“, sagt er gegenüber dem OVB. Gemeint ist der Tageskurbeitrag von einem Euro, den Gäste seit dem 1. Januar 2026 für Besuche der Therme, der Sauna, der Eislaufhalle und des Aiblinger Freibads entrichten müssen. Ausgenommen von der Kurbeitragspflicht sind Gäste aus Bad Aibling.
Thermen-Besucherin:
„Wir sind erbost“
„Mir geht es nicht darum, den einen Euro zu zahlen“, betont Schroer. Die Preise würden ohnehin steigen. Vielmehr stört er sich an der „willkürlichen Entscheidung“, dass nun die einen zahlen müssten, die anderen aber nicht. „Ich finde das irgendwie krumm.“ Ganz ähnlich geht es einer Bruckmühlerin, die seit vielen Jahren gerne in die Therme geht und die mit ihrer Frauengruppe einmal wöchentlich dort vorbeikommt. „Bei uns sind Frauen aus Bad Feilnbach, Bruckmühl oder Kolbermoor dabei. Warum müssen wir alle zahlen und die Aiblinger nicht?“, ärgert sich die 76-Jährige.
Sie habe kein Verständnis für diese „ungerechte Differenzierung“. Zudem werde die Kontrolle der Tageskurbeitragspflicht nicht konsequent durchgeführt. „Besucher mit einem Tagesticket, auch wenn sie nicht aus Bad Aibling sind, sagen an der Kasse einfach, dass sie von hier sind“, vermutet die Bruckmühlerin. Sie selbst könne hingegen „nicht schummeln“, da ihre Ermäßigungskarte die Wohnadresse aufweist. „Wir sind erbost und ich frage mich, ob so etwas vor der Bürgermeisterwahl sein muss“, so die 76-Jährige.
Fakt ist: Aufgrund verschiedener Sparmaßnahmen und Gebührensteigerungen hatte der Bad Aiblinger Stadtrat Ende 2025 beschlossen, einerseits den Kurbeitrag für Übernachtungsgäste zu erhöhen und andererseits einen Tageskurbeitrag einzuführen. Die Regelung gilt für Gäste ab 14 Jahren. Durch die Maßnahmen sollen der Erhalt und die Weiterentwicklung der Angebote in der Kurstadt sichergestellt werden. Doch Verständnis hat dafür freilich nicht jeder.
„Richtig ist, dass auch bei uns Nachfragen und kleinerer Unmut geäußert wurden – alles aber in einem verträglichen Rahmen, wenn man die enorme Anzahl an Gästen bedenkt, die die Therme frequentieren“, erklärt Kurdirektor Thomas Jahn gegenüber dem OVB. Der Tageskurbeitrag werde auf dem Kassenbon separat ausgewiesen und erscheint sichtbar für jeden Gast. „Die Summe wird bei allen Eintritten berechnet – außer bei Kindern unter 14 Jahren“, sagt Jahn. Der Beitrag bleibe zudem immer gleich, unabhängig davon, wie lange sich die Gäste in der Therme aufhielten.
Kurdirektor
erklärt Hintergründe
Die gültige Kurbeitragssatzung beruhe auf dem Kommunalen Abgabegesetz des Freistaates Bayern. Für die Entrichtung des Tageskurbeitrags sei es somit auch „unerheblich, ob sie aus Bruckmühl oder Frankfurt kommen“, erklärt der Kurdirektor, der den Ärger Einzelner nicht wirklich nachvollziehen kann. „Ein Euro Tageskurbeitrag ist eine sehr überschaubare Summe, dafür, dass die gesamten Leistungen für den (Gesundheits-)Tourismus der Stadt erhalten werden können.“
Bad Aibling, so Jahn, ist nicht die einzige Kommune in Bayern und Deutschland, die einen solchen Tageskurbeitrag erhebt. „Schauen Sie an die Küsten von Nord- und Ostsee. Hier bezahlen Sie wesentlich höhere Gebühren – bis zu 5,50 Euro pro Person/Tag –, um den Strand betreten zu dürfen.“ Auch in anderen Kurorten berechneten die Kommunen den „normalen“ Tagessatz – auch hier fänden sich Beispiele aus Bayern. Laut Jahn werde dies teilweise nur nicht so gut sichtbar, weil es etwa über Parkgebühren abgewickelt wird. „Diese Wege wollten wir ausdrücklich nicht gehen. Unser Ziel war es, die Besucher der Einrichtungen nicht übermäßig zu belasten, deshalb der reduzierte Tarif, keine Pauschalisierung über Parkgebühren und gleichzeitig die finanzielle Situation der Kommune sicherzustellen“, stellt Jahn fest.
Deshalb müsse auch nochmals betont werden, dass alle Einnahmen aus dem Kurbeitrag direkt an die Stadt gehen und zweckgebunden sind. „Somit ist ganz klar, dass diese Einnahmen dem (Gesundheits-)Tourismus der Stadt zugeführt werden.“ Dass nur Auswärtige den Beitrag und eben nicht die Aiblinger selbst zahlen müssten, lasse sich darüber hinaus einfach erklären: „Unsere Bürger tragen über andere Steuern und Gebühren bereits höhere Lasten, als die Gäste aus der Umgebung oder weiter entfernt“, sagt der Kurdirektor.
Wie wird in der Therme
kontrolliert?
Die Aufwendungen der Stadt seien im Vergleich zu anderen Kommunen, die diese Einrichtungen haben, deutlich geringer. Dabei verweist Jahn auf die Therme, zwei Freibäder, Kurpark, Kurhaus, mehrere hundert Kilometer ausgeschilderte Rad- und Wanderwege oder den Moor-Express. Die Stadt Bad Aibling benötige zum Erhalt dieser Infrastruktur eben mehr Personal sowie höhere Unterhaltskosten.
Bleibt zu klären, wie streng etwa in der Therme überhaupt kontrolliert wird, ob Besucher kurbeitragspflichtig sind. Unter anderem auf die Frage, ob Nicht-Aiblinger beispielsweise ihren Ausweis vorzeigen müssen, erklärten die Stadtwerke gegenüber dem OVB, dass man zunächst noch die „Einschwingphase“ im Januar abwarten wolle, bevor man dazu Stellung nimmt. Auf einem Hinweisschild im Eingangsbereich der Therme werden jedenfalls Gäste mit Wohnsitz in Bad Aibling darum gebeten, dies an der Kasse mitzuteilen.