Bruckmühl – Der Bruckmühler Marktausschuss hat einen Antrag auf Erweiterung der Betriebszeiten einer Großwäscherei im Ortsteil Heufeld auf Sonn- und Feiertage abgelehnt. Ausschlaggebend für die einstimmige Entscheidung war das Rücksichtnahmegebot für die betroffene Umgebungsbebauung sowie die Bewertung, dass das öffentliche Interesse an der Wahrung der Sonn- und Feiertagsruhe über dem wirtschaftlichen Interesse eines Betriebes steht.
Eindeutige Meinungen
im Marktausschuss
Markus Schwinghammer von der Bauverwaltung erläuterte, dass die Verwaltung den Sachverhalt nach Maßgabe der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ geprüft habe, um festzustellen, ob und unter welchen Voraussetzungen die beabsichtigte Erweiterung der Arbeitszeiten aus lärmimmissionsschutzrechtlichen Aspekten möglich wäre.
Grundlage der Prüfung waren die Betriebsabläufe des bestehenden Betriebs. Das Ergebnis zeigte, dass für den Sonn- und Feiertagsbetrieb eine Auslastung wie an Werkstagen angenommen wurde. Daraus ging hervor, dass im nördlichen Wohngebiet die zulässigen reduzierten Richtwertanteile zwar eingehalten, in westlicher Richtung jedoch um zwei Dezibel überschritten würden. Letztere könnten nur dann die Lärmwertrichtlinien erfüllen, wenn an den Sonn- und Feiertagen sämtliche Fenster, Türen und Seitenwandelemente der Westfassade entlang der Weihenlindener Straße geschlossen blieben.
Für Richard Richter (CSU/PW) lautete die Kernfrage, „was kommt bei den angrenzenden Anwohnern an Lärm und Geruch an“. Für ihn gab es keine triftigen Gründe, das Schutzgut der umliegenden Wohnbevölkerung einzuschränken. „So ist es nicht genehmigungsfähig“, schloss der Bürgermeister. Hubert Maier zeigte kein Verständnis dafür, dass der Antragsteller augenscheinlich aus eigenem Antrieb keine bautechnischen Lösungen am und im Gebäude anbietet, um die vorgebrachten Bedenken der Nachbarn auszuräumen.
„Hier sehe ich keine Bereitschaft seitens des Betriebes, gerade wenn es um zusätzliche Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen geht“, zeigte sich der CSU/PW-Rat ernüchtert. Für Fraktionskollegin Anna Wallner war in der Sachbewertung klar, dass sowohl den Nachbarschaftsbelangen als auch dem Votum des gemeindlichen Ordnungsamtes Rechnung getragen werden muss. Sie sah das vorgelegte Gutachten, dessen Auftraggeber der Antragsteller war, zudem etwas zwiespältig. Darüber hinaus konnte sie selbst an manchen Tagen Geruchsbelästigungen wahrnehmen und betonte: „Hier muss mit technischen Lösungen wie Lüftungsanlagen gearbeitet werden, und erst dann bleiben auch die Fenster und Türen zu, anders geht es nicht“.
Es bräuchte
„technische Lösungen“
Josef Staudt bezweifelte, dass von dem Betrieb das geforderte Procedere der geschlossenen Öffnungsflächen an der Westfassade konsequent umgesetzt wird. „Besonders an den Sonn- und Feiertagen, wenn alles ruhig ist, fällt die Lärmbelästigung ganz besonders auf“, so der SPD/PU-Rat. In Summe lehnte das Kommunal-Gremium den Antrag letztlich mit einem 11:0 Ergebnis ab.