Streit um Ortsschild spitzt sich zu

von Redaktion

Herbert Schleibinger reicht Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Innenministerium ein

Bad Aibling/Mietraching – Der Streit um den Standort des Ortsschildes an der Staatsstraße 2089, das den Ortsanfang von Mietraching markiert, hat jetzt das Bayerische Innenministerium erreicht. Dort hat Herbert Schleibinger aus Bad Aibling eine Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt Rosenheim und die Regierung von Oberbayern eingereicht. Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Tatsache, dass der Bad Aiblinger aus Gründen der Verkehrssicherheit seit einiger Zeit vehement die Versetzung der Tafel um etwa 100 Meter nach Süden in Richtung Texaskreisel fordert. Eine Maßnahme, die vor ihm auch die ÜWG-Stadtratsfraktion beantragt hatte.

Das Landratsamt lehnte eine Versetzung des Ortsschildes mit Verweis auf die geltende Rechtslage und das Fehlen „einer erheblichen Gefahrenlage“ jedoch ab. Als sich Schleibinger bei der Regierung von Oberbayern über die Entscheidung beschwerte und eine rechtsaufsichtliche Überprüfung forderte, stärkte diese der Kreisverwaltungsbehörde den Rücken und ließ ihn ebenfalls abblitzen.

Ziel ist die Entschärfung
des Verkehrs

Ein Umstand, den er nicht verstehen kann und sich deswegen jetzt an das Ministerium wendet. Seine Sichtweise begründet er mit der Tatsache, dass Autofahrer, die auf der Staatsstraße in Richtung Mietraching unterwegs sind, noch vor dem Ortsschild eine Fußgängerquerung passieren, die Richtung Sportpark im B&O-Gelände führt. Stünde das Ortsschild vor der Querung, dürften die Fahrzeuglenker statt der bisher hier erlaubten 70 Kilometer pro Stunde im Bereich des Überwegs nur noch mit maximal 50 km/h fahren.

„Damit wäre hier eine deutliche Entschärfung der Situation erreicht“, begründete ÜWG-Stadtrat Dieter Bräunlich, der selbst in Mietraching wohnt, damals den Vorstoß seiner Fraktion im Stadtrat. Mittlerweile betrachtet er die Angelegenheit trotz des ausgebliebenen Erfolgs „als auf dem Verwaltungsweg erledigt“. Verständnis für die Haltung des Landratsamtes hat auch er nicht. Er warf der Behörde jüngst „Bockigkeit“ vor.

Bereits bei der Bürgerversammlung im Oktober vergangenen Jahres hatte Bürgermeister Stephan Schlier mitgeteilt, dass er persönlich keine Einwände gegen die Versetzung des Schildes hätte, die Stadt aber nicht für eine solche Anordnung zuständig sei und ihr deswegen die Hände gebunden wären. Freilich ließ er Schleibinger, der das Thema bei diesem Termin nicht zum ersten Mal öffentlich aufs Tablett gebracht hatte, auch wissen, dass selbst die Verwaltung im Rathaus die Rechtsauffassung des Landratsamtes und der Regierung teile.

Auf eine schriftliche Anfrage der OVB-Heimatzeitungen hatte das Landratsamt damals geantwortet, dass Ortsschilder nicht an beliebigen Stellen aufgestellt werden könnten, sondern in der Regel dort platziert werden müssten, „wo die geschlossene Bebauung des jeweiligen Ortes für die ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt und die an der Straße liegenden Grundstücke innerhalb der geschlossenen Bebauung von der Straße her erschlossen werden“. Dabei handle es sich um rechtliche Vorgaben, die nicht zur Disposition der Straßenverkehrsbehörden stünden, so das Landratsamt.

Was den konkreten Fall betreffe, beginne die geschlossene Bebauung, aus Richtung Texaskreisel kommend, erst zwischen der Querungshilfe und dem Kreisel in der Ortsmitte von Mietraching. Deshalb befinde sich das Ortsschild hinter der Querungshilfe. Außerdem verwies das Landratsamt darauf, dass seit Errichtung der Querung im Jahr 2021 dort kein einziger Unfall mit Fußgängern oder Radfahrern registriert worden sei.

Zur Untermauerung seiner Argumentation zieht Schleibinger ein Urteil der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 27. September 2011 heran. Das verpflichtete den Landkreis Gifhorn, in Eickhorst und Jembke Ortsschilder zum Schutz von Anwohnern an der Kreisstraße 58 und der Bundesstraße 248 zu versetzen (Aktenzeichen 6A 10/09 beziehungsweise 6A 21/09). Die Häuser der Kläger liegen außerhalb der geschlossenen Bebauung, das Ortsschild befand sich hinter ihren Anwesen. Die Situation ist für Schleibinger mit der in Mietraching vergleichbar. „Das VG-Urteil ist klar und deutlich“, stellt er in seinem Schreiben an das Innenministerium fest.

Obwohl das Landratsamt seine Auffassung teilt, dass im Landkreis Rosenheim einige Ortsschilder stehen, deren Standorte nicht den für Mietraching geltenden Vorgaben entsprechen, ist auch dieser Umstand für die Behörde kein Grund, das Schild in Mietraching zu versetzen. „Die als Beispiel genannten Ortstafeln stehen seit vielen Jahren an der falschen Stelle. Daraus ergibt sich aber kein Rechtsanspruch, auch andere Tafeln falsch zu setzen“, antwortete die Kreisverwaltungsbehörde auf OVB-Anfrage. Von Schleibinger waren in diesem Zusammenhang die Ortstafeln in Dettendorf in der Gemeinde Bad Feilnbach und in Dettendorf bei Lampferding, im Ortsteil Jarezöd in der Gemeinde Großkarolinenfeld sowie das Schild im Bereich Obermühl in der Gemeinde Raubling als Negativbeispiele angeführt worden.

„Herabwürdigungen“
durch die Behörde

In seinem Schreiben an das Ministerium beklagt er, dass alle Befürworter von Sicherungsmaßnahmen am Geh- und Radwegübergang bei Mietraching behördlicherseits „herabgewürdigt“ worden seien. Kritik übt er darin auch an der Stadtverwaltung und einigen Stadträten, ohne Namen zu nennen. „Ich bin einigermaßen verwundert, dass die Stadt Bad Aibling und auch die Juristen im Stadtrat nicht gegen die Desinformation und die äußerst fehlerhaften Feststellungen des Landratsamtes bezüglich der Zufahrt zum Sportpark vorgegangen sind“, heißt es in seinem Schreiben.

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