Parteien fühlen sich benachteiligt

von Redaktion

Weil nur drei Parteien im Bad Aiblinger Stadtjournal Wahlwerbung schalten konnten, fühlen sich die übrigen benachteiligt. Nun ist ein Streit darüber entbrannt, wer die Verantwortung trägt und ob die Stadt oder die Parteien selbst in der Informationspflicht standen.

Bad Aibling – Der Streit um Wahlwerbung im Bad Aiblinger Stadtjournal, in dem zuletzt nur drei von sieben Fraktionen mit einer Anzeige vor der Kommunalwahl veröffentlicht wurden, geht weiter. In dem regelmäßig erscheinenden Magazin haben alle Parteien, die im Stadtrat vertreten sind, seit Längerem vor Kommunalwahlen die Möglichkeit, eine kostenlose Wahlwerbung zu schalten. In der jüngsten Ausgabe (Februar/März) findet man beim Durchblättern allerdings nur Anzeigen von CSU, SPD und Freie Wähler/ÜWG. Wie berichtet, hatte dieser Umstand in der jüngsten Stadtratssitzung für ein heftiges Wortgefecht gesorgt.

Wer ist „schuld“
an dem Versäumnis?

So hatte sich Stadtrat Florian Weber, dessen Bayernpartei sodann unter anderem nicht im Stadtjournal um Wählerstimmen wirbt, beschwert und von „bedenklichen“, „befremdlichen“ und „äußerst undemokratischen“ Vorgängen gesprochen. Sein Ärger richtete sich gegen die Verantwortlichen des Journals, die seine Partei nicht über die Möglichkeit der Veröffentlichung informiert hätten. Weber bezeichnete es als „äußerst unglücklich, dass hier Teile ausgegrenzt werden“. Mit ungleich drastischerer Wortwahl zeigte sich auch ein wütender AfD-Stadtrat Andreas Winhart empört und sprach von einer „komplett unüblichen Praxis“, wodurch einzelne Parteien durch das „von der Stadt gesponserte Magazin“ benachteiligt würden.

Doch schon während der Stadtratssitzung erklärten Bürgermeister Stephan Schlier und Kurdirektor Thomas Jahn – die Aib-Kur ist für das Stadtjournal verantwortlich –, dass die Bringschuld für eine gewünschte Veröffentlichung bei den Parteien selbst und nicht bei den Journal-Verantwortlichen liege. Dabei bezog man sich auf eine Entscheidung des Stadtrats aus dem Jahr 2006, wonach alle Parteien des Gremiums vor Kommunalwahlen eine Seite kostenfrei im Magazin bekommen könnten. „Hierfür kommen die Parteien in der Regel auf uns zu“, erklärte dabei Jahn. Doch nun geht die hitzige Diskussion in eine neue Runde.

So erklärt die AfD per Pressemitteilung, dass sich Schlier und Jahn auf einen Beschluss des Stadtrates von 2006 bezogen hätten, „den es aber, wie das Rathaus jetzt zugeben musste, gar nicht gibt“. In der AfD-Mitteilung ist gar davon die Rede, dass der Stadtrat und die Öffentlichkeit offenbar „dreist belogen“ worden seien.

Jahn: „Nochmaliger Druck
stand nicht zur Debatte“

Laut Stadtrat Winhart werde seine Partei „dieses illegale Vorgehen“ juristisch verfolgen. Gegenüber dem OVB erklärte er zudem, dass der „nicht rechtmäßige“ Vorgang „nach Anraten unseres Anwalts bei der Kommunalen Rechtsaufsicht des Landkreises Rosenheim“ liege. Und: Man hätte sich gefreut, wenn die Aib-Kur den Fehler eingesehen und die Ausgabe neu aufgelegt hätte.

Doch laut Kurdirektor Thomas Jahn sei der Sachverhalt klar definiert und weder bei Stadt noch Aib-Kur sehe man ein fehlerhaftes Verhalten. „Deshalb stand ein nochmaliger Druck der aktuellen Ausgabe des Stadt-Journals nicht zur Debatte“, sagt er dem OVB. Dem stünde zudem die vor einigen Wochen im Stadtrat ausführlich diskutierte Kostenlage der Stadt und der Aib-Kur entgegen. „Diese Mehrkosten sind mit unserem Budget nicht zu stemmen – das ist den Mitgliedern des Stadtrates auch bekannt.“ Klar sei, dass vor Kommunalwahlen grundsätzlich alle im Stadtrat vertretenen Parteien die Möglichkeit zur Veröffentlichung haben.

Hierfür müssten die politischen Gruppierungen auf die Aib-Kur zugehen und nicht umgekehrt. „Das wird seit der Kommunalwahl des Jahres 2008 immer gleich gehandhabt“, so Jahn. Bei den zurückliegenden Kommunalwahlen habe es die jetzigen Konflikte demnach nicht gegeben. „Die Parteien sind teilweise sehr frühzeitig, schon im Oktober für März des Folgejahres, auf uns zugekommen und haben alle Wünsche, Größe, Inhalte ausführlich besprochen und wir haben deren Wünsche umgesetzt.“

Angesprochen auf den während der Stadtratssitzung geäußerten „Stadtratsbeschluss“ von 2006 und die Behauptung Winharts, man habe hiermit gelogen, bestätigt nun die Stadt Bad Aibling auf OVB-Anfrage, dass es keinen formellen Beschluss des Gremiums zu dieser Thematik gibt. „Die Handhabung beruht auf einer seit den Kommunalwahlen 2007/2008 geübten Praxis, die im Rahmen einer fraktionsübergreifenden Besprechung entstanden ist und in gleicher Weise wiederholt ausschließlich bei Kommunalwahlen angewendet wurde“, teilt Pressesprecherin Franziska Pasternack mit.

Kein Beschluss, sondern
„geübte Praxis“

Die Vorgehensweise sei etwa nochmals durch SPD-Stadtrat Richard Lechner im Hauptverwaltungsausschuss im Jahr 2007 thematisiert worden. „Auf dieser Grundlage wurde die Vorgangsweise wiederholt und gleichförmig umgesetzt“, so Pasternack. Sie betont, dass die gegenständliche Praxis sämtlichen wahlwerbenden Gruppierungen in gleicher Weise offenstand und unter identischen Bedingungen abgewickelt wurde. „Eine gezielte Bevorzugung einzelner Fraktionen oder eine selektive Informationsweitergabe hat nicht stattgefunden.“ Sowohl Stadtverwaltung als auch Aib-Kur stellten lediglich die Rahmenbedingungen für eine einheitliche Veröffentlichung zur Verfügung. Es liege in der Eigenverantwortung der politischen Parteien, sich über solche Möglichkeiten zu informieren und entsprechende Beiträge fristgerecht einzubringen.

„Eine Informationspflicht gegenüber einzelnen Gruppierungen lässt sich weder aus wahlrechtlichen Bestimmungen noch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ableiten“, erklärt die Pressesprecherin. Dass man selbst versäumte, auf die Verantwortlichen des Stadtjournals zuzugehen, räumt zwar Grünen-Stadträtin Martina Thalmayr ein. „Natürlich haben wir uns aber geärgert“, erklärt sie auf OVB-Anfrage. Sie habe zufällig an dem Tag davon erfahren, an dem die Ausgabe in Druck ging. „Herr Jahn fragte mich, wieso wir keine Anzeige drin haben. Dabei warten wir seit Wochen darauf, dass wir eine Information dazu kriegen“, erklärt Thalmayr. Schließlich habe man die Wahlwerbung im Stadtjournal fest eingeplant. Sie ärgert sich vor allem deshalb, da die Grünen im Wahljahr 2020 „hundertprozentig diesbezüglich angeschrieben wurden“. Zudem hätte sie nichts von dem 2006 beschlossenen Prozedere gewusst.

„Wenn man so will, waren wir jetzt zu blöd, selbst anzufragen, also gibt es klar auch ein gewisses Eigenverschulden.“ Spätestens jedoch, als nur Anzeigen dreier Parteien eingegangen sind, hätte dies den Herausgebern auffallen müssen, betont die Stadträtin. Fehler, so Thalmayr, würden nun mal passieren. „Ich glaube jedoch nicht, dass das so einen krassen Streit wert ist.“ Denn dass jenes Ärgernis eine solche Form der Eskalation hervorruft – „Winharts Wortwahl und der sich damit verändernde Ton schaden uns allen“ –, dafür zeigt sie kein Verständnis.

Kirsch:
„Absolut unfair“

Geärgert hat sich indes auch ÖDP-Stadträtin Anna Maria Kirsch. „Natürlich ist es total blöd gelaufen, aber es war auch absolut unfair“, erklärt sie auf Nachfrage. Auch Kirsch habe zufällig von den vollendeten Tatsachen erfahren. „Es hieß dann, es hätten nur drei Parteien geliefert“, sagt sie. Jedoch gebe es nun mal Parteien, die in direkterem Kontakt mit den Verantwortlichen des Stadtjournals stünden. „Das darf aber nicht zum Nachteil der Parteien sein, die nicht so verbandelt sind mit der Aib-Kur.“

Laut Kirsch hätte ein Zweizeiler „alleine der Gerechtigkeit halber“ genügt, um alle Gruppierungen über die Möglichkeiten und Fristen zu informieren. So werde der Eindruck von Klüngelei erweckt. „Ich fühle mich ungleich behandelt“, sagt Kirsch. Wie es bei der vorherigen Kommunalwahl abgelaufen ist, könne sie nicht mehr beurteilen.

Artikel 2 von 11