Tuntenhausen – Es war ein großer Schock. Anna T., die lieber anonym bleiben möchte, engagiert sich seit vielen Jahren für Tiere in Not. Nachdem sie in Rente gegangen ist, ist sie fast täglich in Rosenheim und Ostermünchen unterwegs und unterstützt damit ehrenamtlich den Tierschutzverein Rosenheim. Vor allem kümmert sie sich um mehrere Futterstationen, an denen verwilderte Katzen mit Nahrung versorgt werden. Als sie am Mittwoch (11. Februar) ihre gewohnte Tour machte, entdeckte Anna T. etwas Schlimmes. An der Futterstation in dem kleinen Weiler Bichl in der Gemeinde Tuntenhausen hatte sich wohl jemand zu schaffen gemacht. „In dem Futter waren lauter kleine Nägel drinnen“, sagt sie.
Der Schock über diesen Fund sitzt bei der Tierfreundin auch einen Tag später noch tief. „Wer macht denn sowas? Was wäre, wenn eine Katze das verschluckt und sich damit etwas aufgerissen hätte?“ Jeden Mittwoch macht Anna T. ihre große Tour, um die 15 Futterstellen im Landkreis Rosenheim zu kontrollieren und aufzufüllen. Während nämlich jeden Tag Trockenfutter für die Katzen bereitsteht, gibt es am Mittwoch eine ordentliche Portion Nassfutter. Als Anna T. in Bichl den Futterspender reinigen und umfüllen wollte, sah sie die ganzen Nägel. „Ich bin nicht gewohnt, dass jemand so etwas Schlimmes macht“, sagt sie. „Das ist eine grausame Gefahr für die Katzen.“
Zur Anzeige will sie den „grausamen“ Fund allerdings nicht bringen. Denn die Futterstelle in Bichl läge viel zu abgelegen, als dass jemand etwas gesehen haben könnte. In all ihren Jahren als Ehrenamtliche habe sie bislang nur eine ähnliche Situation erlebt. Einmal habe sie auf dem Futter eine komische Substanz gefunden. „Ich habe zuerst gedacht, dass das Pflanzengift war, es hat sich dann als ein Kilo Salz herausgestellt“, so Anna T. In hohen Mengen könne das Gewürz für Katzen giftig sein, da es die Nieren schädigt.
Sie kann solch ein Verhalten nicht verstehen. Die kontrollierten Futterstellen seien für Tierschützer besonders wichtig. Durch das gezielte Anfüttern können verwilderte Katzen besser eingefangen, kastriert, gechippt und wieder freigelassen werden. Bei den meisten Streunern würde es sich um domestizierte Hauskatzen handeln, die ausgesetzt oder entlaufen sind. Sie seien eigentlich auf die Fürsorge der Menschen angewiesen, da sie sich kaum alleine ernähren können.
Um sie vor Leid und Krankheiten zu schützen, wünschen sich Anna T. und der Tierschutzverein Rosenheim die Einführung einer Katzenschutzverordnung. „Die Futterstellen sind aber auch wichtig, um bereits kastrierte, kranke und verletzte Katzen im Blick zu behalten“, erklärt Anna T. weiter. „Das Wichtigste ist aber, dass sich die Tiere an den Futterstellen satt essen können.“
Dass diese Aktion nicht ungefährlich ist, erklärt auch die Tierschutzorganisation Peta in einer früheren Pressemitteilung: „Besteht der Verdacht, dass ein Tier einen mit Gift oder gefährlichen Gegenständen gespickten Köder gegessen hat, muss umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden.“ Denn egal, ob ein Hund oder eine Katze solch einen Köder zu sich nimmt, es besteht häufig höchste Lebensgefahr, warnt Peta.
Das kann auch Doktor Sabine Schnabel, Fachärztin für Kleintiere in der Tierarztpraxis Dr. Brinkmann in Bad Aibling, unterstreichen. Sie erklärte in einem ähnlichen Fall, bei dem Hunde präparierte Köder fraßen, dass die Schadwirkung von der „Präparation“, der Dosis, der Patientengröße und -konstitution abhängt. „Schneidende, stechende oder unverdauliche Fremdkörper können Verletzungen auf der gesamten Passagestrecke vom Maul bis zum Enddarm hervorrufen und zu Blutungen, Entzündungen, Perforationen, Verklebungen, Vernarbungen oder auch Darmverschlüssen mit lebensbedrohlichen Folgen führen“, erklärt Schnabel.
Bei Giftaufnahmen weisen zahlreiche akut auftretende Symptome darauf hin. Darunter zählen unter anderem Zahnfleischbluten, blutiger Urin, blasse Schleimhäute, Erbrechen, starkes Hecheln und eine sehr hohe oder niedrige Körpertemperatur. Auch Leber- und Nierenschäden, Blutungsneigung, Gerinnungsstörungen oder gefährliche Blutbildveränderungen sind mögliche Folgeerscheinungen.
Ob sich eine Katze bei der Futterstelle in Bichl verletzt hat, weiß Anna T. nicht. Klar ist, dass es sich dabei um kein Kavaliersdelikt handelt. „Schließlich ist das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“, sagt sie. In Paragraf 17 TierSchG heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer erstens ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder zweitens einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“
Für die Tierliebhaberin ist klar, dass so ein Verhalten nicht geht. „In welcher Gesellschaft leben wir, dass der Hass gegen diese Tiere so groß ist?“, fragt Anna T. „Ich wünsche mir, dass auch Menschen, die Katzen hassen, mit ihnen vernünftig umgehen.“