Im Wahlkampf gegen die Unbekannten

von Redaktion

Christian Mayer (CSU/Freie Wählergemeinschaft) ist der einzige Bürgermeisterkandidat in Tuntenhausen. Trotzdem ist seine Wahl nicht sicher, denn das Wahlgesetz erlaubt es den Bürgern, auch andere wählbare Personen auf den Stimmzettel zu schreiben, wenn es nur einen Bewerber gibt.

Tuntenhausen – Christian Mayer (CSU/Freie Wählergemeinschaft) möchte der neue Bürgermeister der Gemeinde Tuntenhausen werden. Einen Mitbewerber hat er bei der kommenden Wahl nicht. Denn der 50-Jährige tritt alleine um den Posten des Rathauschefs an. Damit will Mayer den Platz vom derzeitigen Bürgermeister Georg Weigl übernehmen. Dieser übernahm das Amt 2014, als er sich gegen seine zwei Mitbewerber durchsetzte. 2020 stellte er sich erneut zur Wahl und gewann. Nun will Christian Mayer nachrücken. Und auch wenn er der einzige Kandidat ist, ist das Ergebnis damit noch nicht entschieden.

„Schon etwas
überraschend“

Denn im Artikel 40, Absatz 2 des bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) heißt es: „Wird kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen, wird die Wahl ohne Bindung an eine vorgeschlagene sich bewerbende Person durchgeführt.“ Sollte in einer Bürgermeisterwahl maximal ein Bewerber kandidieren, können auch Personen gewählt werden, die nicht auf dem vorgedruckten Stimmzettel stehen. Denn unter dem Bürgermeisterkandidaten „Christian Mayer“ befindet sich ein Feld, in dem Bürger ihren Wunschbürgermeister angeben können. Neben dem Namen muss auch der Wohnort oder Beruf des Wunschkandidaten angegeben werden, damit bei Namensgleichheiten eine Identifizierung möglich ist.

Und wie sieht Christian Mayer diese Regelung? „Dieses demokratische Mittel finde ich im Fall von nur einem Bürgermeisterkandidaten gut, da die Wählerinnen und Wähler auf diese Weise ihren persönlichen Favoriten benennen können, falls sie mit mir nicht einverstanden sind“, sagt er auf OVB-Anfrage. Dass der 50-Jährige der einzige Kandidat für das Bürgermeisteramt ist, ist für ihn „schon etwas überraschend“. Vor allem, da es in der Gemeinde Tuntenhausen acht Listen gibt.

„Ich wurde auch schon häufiger darauf angesprochen, dass dies ja nicht richtig demokratisch wäre, wenn es keinen anderen Kandidaten gibt und man ja so keine wirkliche Wahl hätte“, sagt Christian Mayer. „All jenen habe ich daraufhin gesagt, Sie hätten ja die Möglichkeit gehabt, sich der Wahl zu stellen und für das Amt des Ersten Bürgermeisters zu kandidieren.“ Nach dem Gesetz kann jeder deutsche Staatsbürger über 18 Jahre zum Bürgermeister gewählt werden. In der Kommune muss er dafür nicht zwingend wohnen. Allerdings darf sich die Person nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat in Haft oder Sicherheitsverwahrung befinden.

Ob also bei der Bürgermeisterwahl am 8. März in der Gemeinde Tuntenhausen noch mehr Namen als nur der von Christian Mayer auf dem Stimmzettel stehen, bleibt vorerst spannend. Allerdings freut sich der 50-Jährige schon auf den Wahltag. Auch wenn er kein klares Wunschergebnis hat. „Bei der Aufstellungsversammlung der CSU/FWG Tuntenhausen habe ich 100 Prozent erreicht, das wird wohl hier nicht möglich sein“, sagt er scherzhaft. „Da ich ja noch nie für ein politisches Amt kandidiert habe, kann ich es nicht einschätzen, aber ich vertraue hier voll und ganz auf unsere Gemeindebürger.“ Allerdings wäre er mit 60 Prozent oder mehr zufrieden.

Auf die Frage, worauf sich Christian Mayer bezogen auf das Amt des Bürgermeisters freut, hat er schon eine klare Vorstellung. „Ich begegne diesem würdevollem Amt mit großem Respekt und ich freue mich auf alles, was dieses Amt mit sich bringt“, sagt er. Viele gute Gespräche „auf Augenhöhe“ habe er schon führen dürfen und dazu habe er immer positives Feedback bekommen. „Laut Zeitzeugen gibt es kein schöneres Amt, als Erster Bürgermeister der Gemeinde Tuntenhausen zu sein.“

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