Neubau für Kita Sonnenblume beschlossen

von Redaktion

Der Kindergarten „Sonnenblume“ in Götting ist marode und wird durch einen Neubau ersetzt. Der Bruckmühler Marktgemeinderat stimmte dem Vorhaben nun einstimmig zu und schloss einen Erbbaurechtsvertrag mit der katholischen Kirchenstiftung.

Bruckmühl – Kurz vor den Einweihungsfeierlichkeiten der achtgruppigen Kita auf der Rösnerwiese musste sich der Bruckmühler Marktgemeinderat in der Februar-Sitzung erneut mit dem Thema Kindergarten befassen. Bei der Fortschreibung des Kindergartenneubaukonzeptes ging es aktuell um den Ersatzneubau des Kindergartens „Sonnenblume“ im Ortsteil Götting.

Dies schloss auch den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit der katholischen Pfarrkirchenstiftung St. Michael Götting und einer Betriebsträgervereinbarung mit der katholischen Pfarrkirchenstiftung Herz Jesu Bruckmühl ein. Nach Diskussion stimmte das Ratsplenum mit einstimmigen Beschlüssen den Beschlussvorlagen der Gemeindeverwaltung zu.

Einigung nach
langen Verhandlungen

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes fasste Markus Zehetmaier den Sachstand zusammen. Aufgrund der fehlenden Sanierungsfähigkeit ist für den 1975 erbauten Kindergarten – trotz Teilsanierungsmaßnahmen in 2001 – ein Ersatzneubau erforderlich. Dieses Votum wurde bei zwei Vor-Ort-Terminen durch den Marktgemeinderat bestätigt. Grundstück und Gebäude befinden sich im Eigentum der Kirchenstiftung St. Michael Götting. Klar ist, dass sich die katholische Kirche von alten Gebäudelasten trennen und sich aus finanziellen sowie personellen Gründen an einem Neubau nicht beteiligen wird. Demgegenüber signalisierte sie aber die Bereitschaft, die Kindertagesstätte im bisherigen Umfang weiter zu betreiben. Mit Beschluss des Marktgemeinderates vom November 2019 wurde die Verwaltung beauftragt, Modalitäten für eine Übernahme des Grundstücks im Rahmen des Erbbaurechtes zu klären. Der Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, stellte dem Plenum die Ergebnisse vor: „Wenn sich auch das Ganze über fünf Jahre hingezogen hat, sind wir jetzt auf der Zielgeraden samt guten Lösungsansatz.“

Die Laufzeiten für einen Erbbaurechtsvertrag liegen zwischen 25 und 60 Jahren, es gibt keine Gebäudeablöse, die Höhe des Erbbauzinses beträgt 30.500 Euro pro Jahr. Die Summe kann aber um 90 Prozent auf 3.050 Euro reduziert werden, solange die Gebäudenutzung als Kita durch die katholische Trägerschaft gegeben ist. Eine 80-Prozent-Reduzierung auf 6.100 Euro gilt für den Fall, dass die Marktgemeinde als alleiniger Träger der Kita fungiert. Das Fazit von Markus Zehetmaier lautete: „Das in mehreren intensiven Verhandlungsrunden erzielte Ergebnis ist aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar und ausgewogen.“

Positiv ist, dass das Kindergarten-Pavillon-Ausweichquartier in Götting „Am Bach“ ab dem Herbst nach der Komplettsanierung der „Villa Kunterbunt“ in Bruckmühl frei ist und von den Kindern der „Sonnenblume“ während der Bauphase bezogen werden könnte. „Es ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die Sache durch eine zeitnahe Entscheidung anzuschieben“, schloss der Fachbereichsleiter seinen Sachvortrag.

Für Bürgermeister Richard Richter (CSU/PW) war die Sache klar: „Götting braucht einen Kindergarten, in welcher Ausprägung und Größe wird die Zukunft zeigen.“ Wolfgang Huber sah Probleme beim Abriss des Gebäudes und fragte: „Was ist, wenn wir dabei auf Schadstoffe treffen?“ Markus Zehetmaier antwortete: „Dann kann es kostenintensiv werden, ausschließen können wir diesen Fall nicht, weil es seitens der Kirche zu dem Bau keine Unterlagen mehr gibt.“ Für diesen Fall sprach sich der Grünen-Rat für eine Schadstoffanalyse im Vorfeld aus, um dann damit auf die Kirche zuzugehen. Einer Kostenbeteiligung durch die Kirche erteilte Markus Zehetmaier eine Absage: „Die geht diesen Schritt definitiv nicht mit.“

Nicht so dramatisch bewertete dies SPD/PU-Rat Josef Staudt. Nach seiner Einschätzung könnten hohe Abrisskosten durch den günstigen Erbzins kompensiert werden. Richard Linke (OLB) konnte dem Projekt „mit gutem Gewissen“ zustimmen. Für ihn waren der Erbbaurechtsvertrag auf 60 Jahre und die Pavillon-Lösung als Übergangsquartier gut. Zu Letzterem mahnte aber Rathauschef Richard Richter: „Wir dürfen hier aber die Anrainer nicht über Gebühr strapazieren.“

Für Michael Stahuber war es schade, dass sich die Kirche aus der Gebäudeverantwortung zieht. Wichtig war dem CSU/PW-Rat, dass der Neubau optisch zum Pfarrhaus-Ensemble passen muss. Fraktionskollege Hubert Maier wäre lieber, mit dem Ist-Zustand weiterzumachen.

Sorgen und Zustimmung im Gremium

Auf die Nachfrage zur Zeitschiene von Wolfgang Huber antwortete Markus Zehetmaier, dass dies primär von der Mietverlängerung und dem baulichen Zustand der Pavillons abhängig ist: „Gibt es hier keine größeren Probleme, sollten noch in 2026 die Planungen laufen, in 2027 mit dem Bau begonnen und Ende 2028 der Einzug gefeiert werden, wenn alles optimal läuft.“

In Summe stimmte der Rat mit 20:0-Ergebnis dem Ersatzneubau zu. Er beauftragte die Verwaltung, mit der katholischen Pfarrkirchenstiftung St. Michael Götting einen Erbbaurechtsvertrag über 60 Jahre zu verbriefen und einen Vorschlag zur Gruppenanzahl und Zusammensetzung zu erarbeiten. Auch genehmigte er mit 20:0 die neue Betriebsträgervereinbarung mit der Kirchenstiftung Herz Jesu Bruckmühl.

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