Feldkirchen-Westerham – Wichtiger Etappensieg für die Initiatorinnen der Petition „Mehr als 28 Tage“: Der Gesundheitsausschuss im bayerischen Landtag hatte sich jüngst mit den Forderungen beschäftigt. „Das ist auf jeden Fall eine aufbauende Nachricht“, sagt Viktoria Zettel (36) aus Feldkirchen-Westerham. Die Mutter des neunjährigen Finni, der nach einem Atem- und Herzstillstand vor zwei Jahren schwerstbehindert und rund um die Uhr auf Pflege angewiesen ist (wir berichteten), engagiert sich intensiv für den Erfolg der Petition. Die endgültige Entscheidung muss allerdings in Berlin getroffen werden, weshalb die Initiatorinnen jetzt ein neues, großes Ziel haben: ein Treffen mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).
Anspruch auf
Pflegegeld
Die gesetzliche Regelung ist eindeutig: Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige, die daheim unentgeltlich beispielsweise von Angehörigen gepflegt werden, Anspruch auf das sogenannte Pflegegeld. Diese monatliche Zahlung der Pflegegeldversicherung ist nach Pflegegrad gestaffelt und beläuft sich im höchsten Pflegegrad 5 auf 990 Euro monatlich. Muss der Pflegende allerdings zeitweise im Krankenhaus behandelt werden, so sieht die Gesetzgebung vor, dass das Pflegegeld nur für maximal acht Wochen bezahlt wird.
Für die Initiatorinnen der Petition „Mehr als 28 Tage“ – bis 31. Dezember 2025 war die Pflegeldzahlung nur auf 28 Tage begrenzt – ein absolutes Unding: „Ich pflege mein chronisch krankes, behindertes Kind. 24/7. Auch und gerade im Krankenhaus“, wird beispielsweise Simone Brugger, eine der Initiatorinnen, auf der Internetseite der Petition zitiert. Isa Nowak, eine weitere Initiatorin der Petition, sieht die Ausweitung der Pflegegeldzahlung auf 56 Tage zum 1. Januar 2026 zwar als „Etappenziel“. Doch das reiche bei Weitem nicht aus. „Wir kämpfen dafür, dass das Pflegegeld uneingeschränkt gezahlt wird“, macht Nowak gegenüber dem OVB deutlich. Dass pflegende Eltern bei einem Krankenhausaufenthalt ihres Kindes keineswegs die Hände in den Schoß legen können, kann auch Viktoria Zettel bezeugen. „Ich war die ganze Zeit mit Finni im Krankenhaus, habe das Personal bei Finnis Pflege unterstützt, selbst für Finni Essen gekocht, weil er die Sondennahrung nicht richtig verträgt“, beschrieb die 36-Jährige bereits Ende 2025 den Tagesablauf in der Schön-Klinik Vogtareuth, in der sie monatelang Ausgaben, aber keinerlei Einnahmen verbuchen konnte. „Und ich habe auch nach den 28 Tagen damit weitergemacht, weil das für das Pflegepersonal ja gar nicht zu schaffen wäre.“
Argumente, die im Gesundheitsausschuss des Landtags, der sich am 3. Februar mit der Petition beschäftigt hatte, überzeugt haben. So soll auf einstimmigen Beschluss des Ausschusses „die Petition der Staatsregierung als Arbeitsgrundlage für weitere Überlegungen dienen“, wie Landtagssprecher Peter Ringlstetter gegenüber dem OVB erklärt. Bernhard Seidenath (CSU), Vorsitzender des Ausschusses, führte als Begründung unter anderem an, dass die bisherige Regelung „gravierende finanzielle Einschnitte“ für die Eltern bedeute und „das Gegenteil von Wertschätzung“ sei.
Nach Angaben der Initiatorinnen der Petition hat die bayerische Gesundheitsministerin Gerlach zudem versprochen, bei Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für eine erweiterte Fortzahlung des Pflegegeldes einzutreten. Eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums bestätigt gegenüber dem OVB, dass sich Gerlach bereits am 15. Januar 2026 per Brief mit einem „entsprechenden Änderungsbedarf“ an die Bundesgesundheitsministerin gewandt habe. „Insbesondere wurde auf die Notwendigkeit einer Fortzahlung des Pflegegeldes aufmerksam gemacht, damit der Versorgung pflegebedürftiger Kinder durch ihre Eltern während des gesamten Aufenthalts in einer stationären Einrichtung Rechnung getragen wird“, so die Ministeriumssprecherin weiter. Eine Rückmeldung läge noch nicht vor.
Dass die Pflegegeld-Fortzahlung zum 1. Januar 2026 auf acht Wochen ausgeweitet worden ist, sieht Staatsministerin Gerlach laut ihrer Sprecherin zwar als „Teilerfolg“. „Dennoch ist es aus Sicht Gerlachs erforderlich, die Fortzahlung des Pflegegeldes speziell für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren auf den gesamten stationären Aufenthalt auszuweiten.“ Eine derartige Regelung sei wichtig, „um den Kindern und Jugendlichen auch während langer und kräftezehrender stationärer Aufenthalte Stabilität und Sicherheit zu geben“, so die Ministeriumssprecherin weiter.
Die pflegenden Mamas wollen nun selbst im Bundesgesundheitsministerium in Berlin Gehör finden und haben sich per Videobotschaft auf Instagram direkt an Warken gewandt. Dort bitten sie nicht nur um die Abschaffung der bisherigen Regelung, sondern auch um einen Gesprächstermin mit der Ministerin. „Wir wollen auch Ihnen persönlich aus dem Leben pflegender Eltern erzählen und warum eine Streichung des Pflegegeldes bei Minderjährigen unbedingt abgeschafft werden muss“, begründen sie ihren Vorstoß. „So weit ich weiß, gibt es dazu bislang aus dem Bundesministerium aber noch keine Rückmeldung“, sagt Zettel. Auf OVB-Anfrage geht das Bundesgesundheitsministerium zwar nicht auf das Gesprächsangebot an Warken ein, verweist aber auf das am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung, wonach das Pflegegeld im Falle eines Krankenhausaufenthalts nun eben „grundsätzlich bis zu acht Wochen“ weitergezahlt werde. „Der oder die Pflegebedürftige und die Pflegeperson sollen in einem vertretbaren Umfang Sicherheit haben, dass eine krankheitsbedingte Unterbrechung der Pflegetätigkeit nicht mit einem sofortigen Stopp der Pflegegeldzahlung verbunden ist“, führte dazu eine Ministeriumssprecherin aus. Eine weitere Ausweitung scheint dagegen unwahrscheinlich. „Mit dieser Regelung werden die finanziellen Belastungen für die Sozialversicherungssysteme durch parallel gewährte Leistungen für die Pflege, nämlich durch die Kranken- und die Pflegeversicherung, in vertretbaren Grenzen gehalten und gleichzeitig die fortdauernde Pflegebereitschaft der Angehörigen anerkannt“, so die Ministeriumssprecherin weiter. „Eine weitere Ausweitung der Pflegegeldzahlung für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche während eines Krankenhausaufenthalts stünde unter dem Vorbehalt der aktuell schwierigen finanziellen Situation der sozialen Pflegeversicherung.“
Blick auf andere
Unterstützungen
Die Ministeriumssprecherin verweist stattdessen auf mögliche andere Unterstützungen, die pflegenden Eltern zustehen könnten. So führt sie beispielsweise einen möglichen Ausgleich eines Verdienstausfalls bei Begleitung des schwerbehinderten oder chronisch kranken Kindes im Krankenhaus durch die gesetzliche Krankenversicherung sowie einen möglichen Anspruch auf ein sogenanntes Kinderkrankengeld ins Feld.