Beyhartinger Bauvorhaben muss in nächste Runde

von Redaktion

Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung – Planung nur mit benachbartem Areal

Tuntenhausen/Beyharting – Ein Vorbescheidsantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Beyharting, Am Schwaigerfeld, bereitete dem Gemeinderat kürzlich Kopfzerbrechen. Der Grund: Das geplante Bauvorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich von Beyharting. Der Bauwerber strebt hier eine Genehmigung nach Maßgabe des sogenannten Bau-Turbos an. Das Vorhaben ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen, jedoch wurde das Projekt bislang nicht abschließend mit der Gemeinde vorbesprochen.

Laut Verwaltung ist die Erschließung weder gesichert noch nachgewiesen. Und die nächste Wohnbebauung liegt rund 20 Meter südlich, die direkte Verbindung zum Bestand beträgt etwa 40 Meter. Somit entstünde hier eine Baulücke, so die Verwaltung. Nach Abstimmung mit dem Landratsamt Rosenheim wurde empfohlen, das Bauvorhaben auf dem beantragten Areal gemeinsam mit der Flurstücks-nummer nebenan zu beantragen. Dabei wären entsprechende städtebauliche Verträge abzuschließen.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheid wurde deshalb nicht erteilt (mehrheitlich mit einer Gegenstimme). Ebenso wurde die Zustimmung nach Paragraf 36a BauGB vorläufig verweigert. Das Bauvorhaben ist vielmehr gemeinsam mit dem Wohnbauvorhaben auf dem benachbarten Areal zu beantragen. Vorab sind aber städtebauliche Verträge abzuschließen, die sowohl eine verbindliche Bauverpflichtung als auch die Sicherstellung der Erschließung gemäß dem bestehenden Erschließungskonzept regeln.

In der jüngsten Gemeinderatssitzung gab Bürgermeister Georg Weigl außerdem folgenden Beschluss bekannt, der bereits in der Ratssitzung vom 15. Januar in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurde und für den mittlerweile die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind: Der Auftrag für die Ausschreibung der Planungsleistungen Ostermünchen-Mitte wurde vergeben. ws

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