Tuntenhausen – Über eine Änderung der Verfahrensart beim Bebauungsplan Nr. 23 A „Oberfeld-Hochfelserstraße“ beriet der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Die Neuaufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschloss der Gemeinderat bereits im April 2025. Wie die Verwaltung betonte, stellte sich im Verfahren heraus, dass das gewählte Verfahren nach Paragraf 13a BauGB nicht einschlägig für die Durchführung des Verfahrens angewendet werden kann. So überschreitet das Plangebiet mit dem nördlichen Baufenster die faktische Ortsrandlinie und greift somit in den planungsrechtlichen Außenbereich ein. Auch die Bauleitplanung im Landratsamt sieht hierin einen baurechtlich ungenauen und unzureichenden Bebauungsplanentwurf und kritisiert ebenfalls den nördlichen Baukörper, wodurch keine Innenentwicklung mehr gegeben ist. „Hier ist beim Planer einiges schiefgelaufen“, sagte Bürgermeister Georg Weigl.
Auch bodendenkmalpflegerische Belange wurden in dem Verfahren vorgebracht: In unmittelbarer Nähe zum Planungsgebiet befinden sich Steinplattengräber des frühen Mittelalters. „Hier muss vor allem beim Aushub aufgepasst werden“, forderte Weigl.
Das Wasserwirtschaftsamt bemängelte, dass die Verwendung von Sickerschächten nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und eine Versickerung über Rigolen umzusetzen ist. Der Gemeinderat nahm dann ohne Diskussion vom Verfahren Kenntnis. Die Planunterlagen werden entsprechend der Ergebnisprüfung geändert und der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt. ws