Tuntenhausen – Für den Bebauungsplan Nr. 40 „Im Grund – 2. Erweiterung – 1. Änderung (Hallenerweiterung und Bau einer Holzgasanlage)“ traf der Gemeinderat in Tuntenhausen jüngst den Abwägungs- und Satzungsbeschluss. Aus der öffentlichen Auslegung ergaben sich nur redaktionelle Änderungen, sodass das Gremium schnell vom Verfahren Kenntnis nahm und in den Unterlagen nur geringe Änderungen vornehmen musste. Einstimmig beschloss der Rat dann die 2. Erweiterung als Satzung. Die Verwaltung wird nun die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 40 „Im Grund – 2. Erweiterung“ mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft setzen. ws