Großhöhenrain – Am westlichen Ortsausgang von Großhöhenrain in Richtung Elendskirchen soll eine rund 3.000 Quadratmeter große Wiese in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden. Dieses Vorhaben ist nicht neu; ein Bauleitplanverfahren wurde bereits vor knapp drei Jahren eingeleitet. Der Gemeinderat Feldkirchen-Westerham hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die damit verbundene vierte Änderung des Flächennutzungsplanes jetzt einstimmig beschlossen.
Die Bauverwaltung nennt für die zeitliche Verzögerung mehrere Ursachen. Beispielsweise waren aufgrund der umfangreichen Anforderungen und Auflagen aus der Behördenbeteiligung in der Folgezeit viele fachliche und aufwendige Abstimmungsgespräche erforderlich.
Zudem führte die Bauverwaltung die besonders zeitintensive Erstellung eines Niederschlagsentwässerungskonzepts einschließlich des Antrags auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung in den Schlossgraben an. Darüber hinaus waren seitens des Vorhabenträgers die erforderlichen Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit der Erschließung zu klären. Voraussetzung für den zwingend abzuschließenden Erschließungsvertrag zwischen Vorhabenträger und der Gemeinde waren insbesondere die Vermessung sowie die Zerlegung der Grundstücke und Verkehrsflächen. Diese Voraussetzungen sind inzwischen geschaffen worden. Da die letzte Beschlussfassung länger als zweieinhalb Jahre zurückliegt, haben sich Änderungen im Planungskonzept ergeben. Eine erneute Billigung durch den Gemeinderat war schon deshalb erforderlich, um einen Verfahrensmangel zu vermeiden. Gegenüber dem Verfahrensstand aus dem Jahr 2003 haben sich im Planungskonzept insbesondere folgende Änderungen ergeben:
– Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „GE Höhenrain“ nach Norden zur Freihaltung einer Trasse für eine spätere Linksabbiegespur – Aufweitung der Einmündungstrompete in Kreisstraße RO 13.
– Einarbeitung der Festsetzungen aus dem Beiplan Schallschutz.
– Integration des Regenwasserkonzepts beziehungsweise der Niederschlagswasserbeseitigung.
– Ausführliche Festsetzungen zur Grünordnung einschließlich Pflanzlisten.
– Überprüfung und Anpassung zur aktuellen Rechtslage. Parallel dazu führt die Verwaltung derzeit Gespräche, um sich die Fläche für eine eventuell spätere Linksabbiegespur dauerhaft zu sichern. Die Absicht ist es, die benötigte Trasse entweder zu erwerben oder rechtlich abzusichern. Die Gespräche stehen vor dem Abschluss. me