Streit um Wahlwerbung juristisch geprüft

von Redaktion

Der Streit um kostenlose Wahlwerbung im Aiblinger Stadtjournal flammt erneut auf. Vor der Kommunalwahl hatten nur drei von sieben Parteien darin geworben, was zu Diskussionen führte. Nun fordert SPD-Stadtrat Richard Lechner mehr Chancengleichheit, während das Landratsamt den Vorgang nach Prüfung nicht beanstandet.

Bad Aibling – Die letzte Ausgabe des Aiblinger Stadtjournals vor der Kommunalwahl ist längst erschienen und noch immer erhitzt die dort erschienene Wahlwerbung, die nur drei der sieben im Stadtrat vertretenen Parteien oder politischen Gruppierungen veröffentlichten, die Gemüter. Im Raum stand der Vorwurf der Ungleichbehandlung. In der jüngsten Stadtratssitzung kam das Aufreger-Thema nun erneut zur Sprache – und tatsächlich soll die Vorgehensweise, die für Empörung gesorgt hatte, künftig geändert werden.

Was war passiert? Im Januar kam im Gremium teils scharfe Kritik auf, da mehrere Parteien angaben, nichts über die Möglichkeit der kostenlosen Wahlwerbung gewusst zu haben. Während CSU, SPD und Freie Wähler/ÜWG jeweils auf einer Journalseite für Wählerstimmen warben, hatten die übrigen Fraktionen erst nach Abgabefrist davon erfahren – und sich dementsprechend über die verpasste Gelegenheit geärgert.

„Undemokratische“
Vorgänge

Florian Weber (Bayernpartei) etwa hatte von „bedenklichen“, „befremdlichen“ und „äußerst undemokratischen“ Vorgängen gesprochen. AfD-Stadtrat Andreas Winhart sprach von einer „komplett unüblichen Praxis“ und warf den Verantwortlichen vor, dass man im „von der Stadt gesponserten Magazin“ benachteiligt würde. Dabei ging er auch Kurdirektor Thomas Jahn – die Aib-Kur ist für das Stadtjournal verantwortlich – hart an.

Auch Grüne und ÖDP äußerten sich auf OVB-Nachfrage kritisch und hätten sich gewünscht, über die Werbe-Option im Vorfeld informiert worden zu sein. Kurdirektor Jahn wies die Kritik jedoch vor einigen Wochen zurück und verwies auf ein seit vielen Jahren praktiziertes Prozedere, bei dem sich die Parteien selbst bei der Aib-Kur melden und die Veröffentlichung ihrer Wahlwerbung aktiv veranlassen.

Auch die Stadt erklärte gegenüber dem OVB, dass die gegenständliche Praxis sämtlichen wahlwerbenden Gruppierungen in gleicher Weise offenstand und unter identischen Bedingungen abgewickelt wurde. Eine gezielte Bevorzugung einzelner Fraktionen oder eine selektive Informationsweitergabe habe demnach nicht stattgefunden.

Laut Stadt liegt es in der Eigenverantwortung der politischen Parteien, sich über solche Möglichkeiten zu informieren und entsprechende Beiträge fristgerecht einzubringen. „Eine Informationspflicht gegenüber einzelnen Gruppierungen lässt sich weder aus wahlrechtlichen Bestimmungen noch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ableiten“, erklärt die Stadt.

Knifflig jedoch: In der Januar-Sitzung war im Stadtrat hierzu von einem „Stadtratsbeschluss“ aus dem Jahr 2006 die Rede, der besagtes Prozedere vor Kommunalwahlen geregelt haben soll. Nachdem sich herausstellte, dass es damals jedoch keinen konkreten Beschluss, sondern lediglich eine fraktionsübergreifende Besprechung gab – dies hatte die Stadt im Nachgang ebenso bestätigt –, reagierte die AfD auf die Nutzung der falschen Begrifflichkeiten empört, witterte eine bewusste Lüge und ließ den Vorgang sogar juristisch prüfen.

Lechner betont
„Gebot der Fairness“

Nun, in der Stadtratssitzung Ende Februar, ging die hitzige Debatte in eine neue Runde. Dabei plädierte SPD-Stadtrat Richard Lechner im Gremium für eine klarere und fairere Lösung, mit der man künftig allen Parteien oder politischen Gruppierungen des Stadtrats die gleichen Chancen einräumen sollte.

Laut Lechner wäre es ein „Gebot der Fairness“, wenn die Kurverwaltung künftig alle im Stadtrat vertretenen Parteien und politischen Gruppierungen über Fristen und Anforderungen der Werbe-Anzeige informiert. Um in Zukunft eine solche „heftige Diskussion“ zu vermeiden, müsste dies per Beschluss festgelegt werden, „dann ist Ruhe“. Denn für den SPD-Stadtrat müsse aus juristischer Sicht Chancengleichheit bestehen. „Und diese sehe ich hier nicht gegeben.“ So wüssten die einen Bescheid, die anderen aber nicht. „Das müssen wir ein für alle Mal beenden“, betonte Lechner und erhielt dafür viel Zustimmung.

Bürgermeister Stephan Schlier (CSU) erklärte hierzu, dass die Stadtverwaltung ohnehin „von sich aus“ eine solche klarere Regelung bereits anstrebe. Allerdings ließ er nicht unerwähnt, dass ihn die Rechtsaufsichtsbehörde über die von Winhart geforderte Prüfung des Prozederes nun informiert habe und dabei nichts zu beanstanden gehabt habe. „Aber wir wollen das künftig trotzdem per Beschluss regeln“, so der Rathauschef.

Gegenüber dem OVB bestätigte das Landratsamt die Prüfung des Prozederes im Stadtjournal, das seit 1998 von der Aib-Kur herausgegeben wird und das grundsätzlich frei von politischen Inhalten ist. „Im Jahr 2007 hat der städtische Hauptverwaltungsausschuss darüber beraten und sich dafür ausgesprochen (ohne Beschluss), den Parteien vor den Kommunalwahlen die Möglichkeit zu geben, sich im Stadt-Journal zu präsentieren“, erklärt Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin des Landratsamtes Rosenheim. Dies sei seither so gehandhabt und von den Parteien auch teilweise wahrgenommen worden. Nach Auskunft der Aib-Kur wurde keine der Parteien oder politischen Gruppierungen über die Werbe-Möglichkeit informiert.

Winhart fühlt sich an
„der Nase herumgeführt“

„Es liegt in der Eigenverantwortung der politischen Parteien, sich über solche Möglichkeiten zu informieren und entsprechende Beiträge fristgerecht einzubringen“, erklärt Gaßner-Nickl. Eine Informationspflicht gegenüber einzelnen Gruppierungen lasse sich aus Sicht der Rechtsaufsichtsbehörde „weder aus wahlrechtlichen Bestimmungen noch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ableiten“, so die Sprecherin.

Während der Stadtratssitzung lag Andreas Winhart (AfD) diese Einschätzung des Landratsamtes noch nicht vor. Ihm reichte jedoch auch die Aussicht auf künftige Änderungen im Umgang mit Wahlwerbung im Stadtjournal nicht aus. Ihm zufolge sei man hier „ein bisschen an der Nase herumgeführt worden“. Deshalb sei es auch mittlerweile besser, es „einzustampfen, als noch mal einen Skandal zu produzieren“. Bleibt also abzuwarten, wer vor der nächsten Kommunalwahl Wahlwerbung im Stadtjournal schaltet. Dann jedenfalls dürften aller Voraussicht nach alle Parteien gleichermaßen über ihre Optionen Bescheid wissen.

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