Für den Landrat

Informationen zur Stichwahl

von Redaktion

Bruckmühl – Für die Stichwahl zum Landrat am Sonntag, 22. März, erhalten alle Wähler, die beim ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt haben, automatisch die Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahl zugeschickt. Diese wurden am 12. und 13. März versendet. Wähler, die bei dem ersten Wahlgang im Wahllokal waren, sollten bei der Stichwahl ebenfalls in das Ihnen zugeteilte Wahllokal gehen und wählen. Wer beim ersten Wahlgang im Wahllokal gewählt hat, aber nun Briefwahlunterlagen benötigt, muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen. Mit diesem Formular können die Wahlunterlagen ab sofort im Einwohnermeldeamt abgeholt werden. Ein Versand der Unterlagen ist nicht möglich. Bei Fragen ist das Wahlamt per E-Mail an wahlen@bruckmuehl.de erreichbar.

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