Bad Aibling – Bürgermeister Stephan Schlier ist zuversichtlich, dass Besucher der Sonn- und Feiertagsgottesdienste in der evangelischen Kirche in Bad Aibling schon bald ihre Autos kostenlos in den Parkbuchten für Busse abstellen können, die sich in Kirchennähe an der Kolbermoorer Straße befinden. Sie müssen dann kein Verwarnungsgeld für ihr Handeln befürchten. „Wir stehen in engem Austausch mit dem Landratsamt, um eine rechtssichere und praktikable Lösung zu finden“, so Schlier.
Der Bürgermeister war aktiv geworden, weil vor einigen Wochen die Polizei mehreren Autofahrern einen Strafzettel ausgestellt hatte, weil sie ihre Fahrzeuge an den beiden Bushaltestellen abgestellt hatten. Ein Vorgang, der Unverständnis und Empörung hervorrief.
„Die Leute konnten nicht verstehen, warum eine jahrelang unbeanstandete Praxis auf einmal geahndet wird“, sagte der evangelische Pfarrer Markus Merz damals zu dem Vorgang. Merz nahm aus diesem Anlass auch Kontakt mit dem Stadtoberhaupt auf und bat um eine Lösung im Sinne der Kirchenbesucher.
Kritik am formal korrekten Vorgehen der Polizei übte der Bürgermeister nicht, interne Nachforschungen der Verwaltung zeigten jedoch einen Ausweg auf, der dem Wunsch der Kirchengemeinde Rechnung tragen kann. „Wir haben festgestellt, dass zu den fraglichen Zeiten die Bushaltestelle gar nicht benötigt wird“, erläutert Schlier.
Aufgrund dieser Erkenntnis wies er als Sofortmaßnahme den Zweckverband Kommunale Dienste Oberland an, zu diesen Zeiten keine Kontrollen mehr an den Bushaltestellen vorzunehmen. Die Stadt gehört dem Zweckverband an, der unter anderem den ruhenden Verkehr überwacht.
Damit sich auch die Polizei künftig nicht mehr genötigt sieht, an dieser Stelle kostenpflichtige Verwarnungen wegen einer solchen Ordnungswidrigkeit auszustellen, brachte der Bürgermeister gegenüber dem Landratsamt eine Zusatzbeschilderung ins Gespräch. Diese soll das Parken in den Busbuchten während der Gottesdienstzeiten an Sonn- und Feiertagen offiziell erlauben. Ein Vorstoß, den Pfarrer Merz als „sehr sinnvoll“ begrüßte. Der Bürgermeister geht jedenfalls davon aus, „dass sich in absehbarer Zeit eine gute Lösung umsetzen lässt“.
Der Bußgeldkatalog sieht übrigens nicht gerade geringe Geldzahlungen vor, wenn eine Bushaltestelle mit dem Verkehrszeichen 224 der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet ist, was im besagten Bereich zutrifft. Behindert ein Autofahrer durch das Parken oder Halten auf dem Sonderstreifen einen heranfahrenden Bus, wird ein Bußgeld von mindestens 55 Euro und höchstens 100 Euro fällig. Die Höhe berechnet sich danach, ob durch den Parkvorgang zusätzlich Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder eine Sachbeschädigung entstanden ist.
Wer in einer Busbucht parkt und dabei einen Bus behindert, wird beispielsweise mit 70 Euro zur Kasse gebeten. Das kurze Anhalten an einer Bushaltestelle ist hingegen nicht verboten, da der Fahrzeuglenker in diesem Fall noch rechtzeitig Platz für einen herannahenden Bus machen kann. Das Parken während der Gottesdienstzeiten fällt allerdings nicht unter diese Ausnahmeregelung. Norbert Kotter