Gemeinderat genehmigt Neubau trotz Sorgen um Hauswand

von Redaktion

Neubau eines Mehrfamilien- und Doppelhauses in Bruckmühl-Hinrichssegen sorgt für Diskussionen

Bruckmühl – Laut Aktenlage soll der alte Gebäudebestand am Böhmerwaldweg abgerissen und durch ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten ersetzt werden. Die Hausaußenmaße sind mit 20 mal 8,6 Metern, die Wandhöhe mit 6,15 und die Firsthöhe mit 8,15 Metern angegeben. Das neue Gebäude soll wie in der jetzigen Situation wieder angrenzend an das bestehende Nachbarhaus gebaut werden. Zusätzlich ist auf dem Baugrundstück noch ein Doppelhaus mit Ausmaßen von 14 mal zehn Metern geplant. Zwölf geforderte Autoparkplätze und acht Fahrradabstellplätze können auf dem Areal nachgewiesen werden.

Markus Schwinghammer vom Bauamt stellte fest: „Da in dem vorliegenden Bauantrag für das Mehrfamilienhaus aber die Baugrenze, die Flächen für Garagen und die zulässige Wandhöhe sowie beim Doppelhaus die Geschossigkeit des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden, sind hierzu die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen auszusprechen, was mit dem sogenannten ,Bau-Turbo‘ aber durchaus möglich sei.“

Abschließend wies er gegenüber dem Marktgemeinderat noch darauf hin, dass die westlich angrenzende Nachbarin ihre Bedenken und Einwendungen gerade in Bezug auf den Abriss des bestehenden Gebäudes und den folgenden Neubau dargelegt hat. Der gemeindliche Baufachmann schloss seinen Sachvortrag mit dem Hinweis: „In solchen Fällen muss laut Gesetzgebung bei nicht freistehenden Gebäuden ein qualifizierter Tragwerksplaner mit eingebunden werden.“ Josef Staudt zeigte sich zufrieden, dass die vom Ratsplenum im Jahr 2022 abgelehnten Planungen nun in einer angepassten Form vorliegen. Er sagte: „Dem kann ich jetzt so zustimmen.“ Sorgen bereitete dem SPD/PU-Rat jedoch die bauliche Verbundenheit der beiden grundstücksübergreifenden Nachbarhäuser. Er fragte in dem Zusammenhang nach der Sorgfaltspflicht der Gemeinde: „Was ist, wenn das eine Haus abgerissen wird und die gemeinsame Verbindungswand zum Nachbarn umfällt?“

Hierzu erläuterte Wolfgang Huber, Grüne, dass in solchen Spezialfällen ein Beweissicherungsverfahren vor Baubeginn einzuleiten sei. Da dies aber eine rein privatrechtliche Sache zwischen den Grundstückseigentümern darstellt, stellte sich auch die Frage nach der Kostenübernahme. Die Anregung von Rathauschef Richard Richter, CSU/PW, dass die Gemeinde bei einem zu initiierenden Vor-Ort-Termin mit und zwischen den betroffenen Nachbarn eine Art Mediatoren- oder Vermittlerrolle übernehmen könnte, stieß im Plenum auf breite Zustimmung.

Letztlich plädierten die Räte ohne Gegenstimme für die Planungen der beiden Wohngebäude. Torsten Neuwirth

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