Kasse verweigert lebenswichtige Impfung

von Redaktion

Der kleine Maxi (7) aus Bad Aibling ist zum zweiten Mal krebsfrei. Doch während die Familie neue Hoffnung schöpft, verweigert die Krankenkasse die Kostenübernahme für eine möglicherweise lebensrettende Impfung.

Bad Aibling – Knapp vier Jahre dauert mittlerweile der Kampf des kleinen Maxi Schmidt (7) aus Bad Aibling gegen eine heimtückische Krebserkrankung an. Mehrfach hing sein Leben nach einer erschütternden Erstdiagnose im Jahr 2022 und einem schweren Rückschlag im Oktober 2024 an einem seidenen Faden.

Mittlerweile befindet sich der Bub ein zweites Mal „in Remission“, wie es die Ärzte ausdrücken. Das heißt, man kann nicht von einer vollständigen Heilung der Krankheit sprechen, allerdings davon, dass deren Symptome stark nachlassen beziehungsweise ganz verschwinden. Genau in diesem Moment, in dem das Kind, seine zwei Geschwister Moritz (5) und Ludwig (3) sowie seine Eltern Florian (41) und Maria Schmidt (38) neue Hoffnung schöpfen, hat die Familie einen weiteren Nackenschlag erlitten.

Ein langer und
kräftezehrender Kampf

Im Mittelpunkt stehen diesmal nicht entartete Zellen, sondern die mhplus Betriebskrankenkasse mit Sitz in Ludwigsburg, bei der der Siebenjährige versichert ist. Sie weigert sich, Kosten in Höhe von etwa 52.000 Euro zu übernehmen. Diese Summe fällt für die Behandlung des Kindes mit einem sogenannten „personalisierten Tumor-Neoantigen-spezifischen Peptid-Impfstoff“ an, der von der Firma CeGat mit Sitz in Tübingen eigens für Maxi nach den Vorgaben seiner behandelnden Ärzte im dortigen Universitätsklinikum produziert wird.

Die CeGat GmbH ist eines der wenigen deutschen Biotechnologieunternehmen, die dieses spezielle Vakzin herstellen kann, dessen Entwicklung einige Monate dauert. Der Impfstoff soll die körpereigene Immunabwehr des Kindes stärken und befähigen, künftig eventuell auftretende Krebszellen frühzeitig erkennen und bekämpfen zu können.

Insgesamt 14 Dosen des Wirkstoffs sollen Maxi im Verlauf des Jahres verabreicht werden. „Die erste Impfung dürfte im Mai erfolgen. Das Impfen ist nach der Stammzellen-Transplantation ein ganz wichtiger Baustein in der Therapie, der die Überlebenschancen unseres Sohnes erhöht“, sagt sein Vater.

Ärzte sehen dringende
Notwendigkeit

Wie berichtet, hat der Bub im Sommer vergangenen Jahres in der Tübinger Uniklinik 128.000 aufbereitete Stammzellen erhalten, die zuvor seiner Mutter entnommen worden waren. Seither entwickeln sich die Blutwerte des Kindes in eine positive Richtung, bei den jüngsten Routinekontrollen wurden keine Krebsherde mehr in seinem Körper entdeckt. „Wir sind vorsichtig optimistisch“, äußern sich Florian (41) und Maria Schmidt (38) über Maxis aktuellen Gesundheitszustand.

Sein Martyrium begann im April 2022, als bei ihm ein Neuroblastom in der linken Nebenniere diagnostiziert wurde – eine besonders aggressive Krebsart, die bereits Metastasen im ganzen Körper gebildet hatte. Im Herbst 2023 galt der Bub nach einem wahren Behandlungsmarathon, der unter anderem die operative Entfernung der Geschwulst, zahlreiche Bestrahlungen und Chemotherapien sowie eine abschließende Immuntherapie umfasste, als „krebsfrei“. Es folgte ein Jahr, „in dem Maxi unbeschwert Kind sein durfte“, wie es seine Mutter formuliert. Dann schlug die Geißel der Menschheit ein zweites Mal erbarmungslos zu.

Der Siebenjährige litt an einem Gehirntumor, den ein 20-köpfiges Spezialistenteam im Klinikum München/Großhadern zu 95 Prozent entfernen konnte. Wiederum waren im Nachgang zur Operation neben zahlreichen belastenden Untersuchungen Bestrahlungen und mehrere Chemo-Blöcke erforderlich, ehe die Stammzellen-Transplantation erfolgen konnte.

Dass Maxi genau ein solches Szenario erneut droht, das möchten seine behandelnden Ärzte in Tübingen gerne vermeiden. Deshalb haben sie in einem vierseitigen Schreiben an die Krankenkasse, das der Redaktion vorliegt, die Notwendigkeit einer Impfung unterstrichen. Käme es erneut zu einem Rückfall, sähen sie nur „noch minimale kurative Therapieoptionen“. In dem Schreiben weist die Uniklinik unter anderem auf zwei krebskranke Kinder hin, denen man eine solche Impfung bereits erfolgreich verabreicht habe. Bei einem zehnjährigen Mädchen sei diese mittlerweile mehr als zwei Jahre her, ein Rückfall sei bisher nicht aufgetreten. Ihre Bitte an die Krankenkasse, die Kosten für diesen Behandlungsschritt zu übernehmen, stützen die Ärzte in Tübingen unter anderem auf die in Paragraf 2, Absatz 1a, festgelegten Grundsätze des Sozialgesetzbuches V sowie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember vergangenen Jahres (Aktenzeichen BvR 347/98). Zusammengefasst besagt es nach ihrer Ansicht, „dass bei einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung, bei der keine Therapiealternative besteht, der Kostenträger zur Kostenübernahme auch von Therapien verpflichtet ist, die ansonsten nicht die Kriterien für eine Erstattungsfähigkeit aufweisen, sofern es ernsthafte Hinweise auf einen nicht ganz entfernt liegenden Erfolg der Heilung oder auch nur auf eine spürbare positive Einwirkung auf einen Krankheitsverlauf im konkreten Einzelfall gibt“.

Diese Voraussetzungen sieht die mhplus Betriebskrankenkasse nicht als gegeben an. In einem Schreiben an die Eltern erklärt sie, man habe den Antrag auf Kostenübernahme zusammen mit dem Medizinischen Dienst (MD) geprüft. Der MD teile zwar mit, dass bei Maxi „eine nachvollziehbare lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt“, dennoch: Eine Impfung mit einem Tumor-Neoantigen-spezifischen Peptid-Impfstoff stelle bisher „keinen anerkannten Behandlungsstandard in vergleichbaren Situationen“ dar, so ihre Aussage.

Behandlung als
„experimentell“ eingestuft

„Die medizinische Notwendigkeit einer Therapie außerhalb von kontrollierten Studien kann bei experimentellem Therapieansatz aktuell nicht bestätigt werden. Eine Kostenübernahme der beantragten Therapie ist daher nicht möglich“, begründet die Krankenkasse die Ablehnung der Kostenübernahme. Sie sei nur möglich, wenn eine Person an einer lebensbedrohlichen Krankheit leide, keine andere Therapie möglich sei und „nach Studienlage ein Behandlungserfolg erzielt werden kann“. Diese Voraussetzungen seien in Maxis Fall „nicht kumulativ“ erfüllt, heißt es in dem Ablehnungsschreiben weiter.

Dass der Bub auf die möglicherweise lebensrettende Therapie trotzdem nicht verzichten muss und sie schnellstmöglich beginnen kann, hat er nicht zuletzt der großen Hilfsbereitschaft zu verdanken, die zahlreiche Leser nach einem Spendenaufruf in den OVB-Heimatzeitungen und den dazugehörigen Online-Portalen an den Tag gelegt hatten. Sie hatten im Februar 2023 unter dem Dach der Bürgerstiftung Bad Aibling in Zusammenarbeit mit der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling einen Spendenaufruf gestartet. Binnen kurzer Zeit gingen nach Auskunft von Bad Aiblings Altbürgermeister Felix Schwaller, Vorsitzender der Bürgerstiftung, rund 230.000 Euro auf einem Sonderkonto ein.

Von diesem Geld konnten in den vergangenen drei Jahren zahlreiche Kosten im Zusammenhang mit Maxis langwieriger Behandlung bezahlt werden, die die Krankenkasse nicht oder nur teilweise trägt. Unter anderem erfuhr die Familie Unterstützung bei der Begleichung zusätzlicher Wohnkosten in Phasen, in denen Maxi wochenlang in Tübingen oder in einer Heidelberger Spezialklinik behandelt werden musste und die Familie bei ihm war. Auch erhebliche Fahrtkosten, die für notwendige ambulante Kontrolluntersuchungen in München und Tübingen regelmäßig anfallen, wurden von den Spenden bezahlt. Abgefedert wurden zudem finanzielle Engpässe in Zeiten, in denen Florian Schmidt seinen Beruf nicht ausüben konnte, weil er sich zusammen mit seiner Frau teilweise rund um die Uhr um Maxi und seine zwei jüngeren Geschwister kümmern musste. Sein jüngster Bruder Ludwig war bei Ausbruch von Maxis Krankheit erst wenige Tage alt. Auch im Moment ist Florian Schmidt ausschließlich für die Familie da.

Große Hilfsbereitschaft
sichert die Therapie

Von diesem Konto wurden jetzt auch die 52.000 Euro beglichen, die das Tübinger Unternehmen für die Entwicklung des speziell auf Maxi zugeschnittenen Impfstoffes verlangt. „Die Firma hat ihre Arbeit nur gegen Vorkasse aufgenommen“, berichtet Schwaller. „Die Spenden sind auch dafür da, um dem Kind diese Chance zu geben“, so der Vorsitzende der Bürgerstiftung weiter.

Schwaller ist überzeugt, dass die Familie auf weitere Unterstützung durch die Mitbürger hoffen kann, sollte sich der Kontostand aufgrund neu anfallender Kosten, die die Familie nicht alleine tragen kann, gegen null bewegen. Im Moment sei dies noch nicht der Fall. Aus seiner Sicht ermutigend sei auf jeden Fall die Tatsache, dass auch lange nach dem Spendenaufruf immer wieder Geld auf dem „Sonderkonto Maxi“ eingehe.

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