Funkmast in Hohenthann erregt die Gemüter

von Redaktion

Gemeinderat stellt Telefónica Germany eine Teilfläche zur Errichtung zur Verfügung

Tuntenhausen/Hohenthann – Sie zieht sich schon eine geraume Zeit hin, genau seit 2022: die geplante Errichtung eines Funkmasts nördlich von Hohenthann. Nun stand das Vorhaben erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Vorgeschichte: Im November 2022 gab der Gemeinderat seine Zustimmung zur Verpachtung einer Teilfläche aus einem gemeindlichen Grundstück zur Errichtung eines Mobilfunkmasts.

Umfangreiche
Standortsuche

Zeitgleich formierte sich die Bürgerinitiative „Mobilfunk Hohenthann und Umgebung“. Deren Ziel: vor Verpachtung des gemeindlichen Areals Erstellung eines Immissionsgutachtens. Ergebnis: Neben dem von der Gemeinde vorgeschlagenen Grundstück kommt ein weiterer Standort eines privaten Eigentümers als Alternative infrage.

So wurde im Rahmen des Verfahrens zum Suchkreis in Hohenthann in der Januar-Sitzung des Gemeinderates beschlossen, weitere Grundstücke westlich des Gewerbegebietes durch den Netzbetreiber kostenlos auf die funktechnische Eignung überprüfen zu lassen. Voraussetzung war allerdings eine positive Vermietungstendenz durch die jeweiligen Grundstückseigentümer. Zwischenzeitlich hatte aber der Eigentümer für eines der drei ursprünglich angebotenen Flächen sein Angebot wieder zurückgezogen. Doch auch die funktechnische Eignung der beiden anderen Areale ist umstritten: Der südöstliche Teil von Hohenthann wäre indoor nicht versorgt und es gäbe Unterbrechungen bei Setzermühle. „Last but not least ist keines der bisher infrage kommenden Grundstücke in allen Belangen perfekt“, fasste Bürgermeister Georg Weigl das Ergebnis zusammen und: Es gibt für jeden Standort Befürworter und Gegner. Und beinahe resignierend meinte er, „seit drei Jahren machen wir hier schon rum“, und drängte auf eine Lösung. Die Verwaltung schlug nun vor, ob eine Teilfläche aus dem gemeindlichen Areal der Flurnummer 510 dem Netzbetreiber weiterhin als Standort zur Verfügung gestellt werden soll oder nicht. Bei einem Nein, so Weigl, wird der Netzbetreiber versuchen, mit einem privaten Eigentümer eine Einigung für eine Fläche zu erzielen. „Im weiteren Verfahren würde dann aber die Gemeinde nur noch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beteiligt“, beschrieb Weigl die Sachlage. Der Einfluss der Gemeinde schwände.

Auch der eingeschaltete Gutachter fand letztlich kein Grundstück, das besser geeignet wäre als das gemeindliche. Daraufhin entspannte sich eine rege, teilweise sogar hitzige, Diskussion. Viele Räte verneinten die zur Verfügungstellung der Fläche, ihnen wäre der Mobilfunkmast weiter im Wald viel lieber. Doch es gab auch andere Räte, die das als eine vernünftige Lösung ansahen und an die vorherigen Beschlüsse festhalten wollten. Schließlich einigte man sich mit 11 zu 9 Stimmen, dass die Gemeinde der Telefónica Germany eine Teilfläche der Flurnummer 510 zur Errichtung eines Mobilfunkmasts zur Verfügung zu stellen. Die Überlassung soll dabei bevorzugt mittels eines Pachtvertrages erfolgen.

Verweis auf das
Rederecht

Einen Eklat gab es dann noch nach der Abstimmung, als einige Bürger den Saal verließen und eine Person ein despektierliches Verhalten zeigte, indem sie eine unflätige Bemerkung gegenüber einem Gemeinderat äußerte. Bürgermeister Weigl zeigte sich verärgert und verwies auf das Rederecht, wonach Zuschauer kein Recht haben, in die Debatte einzugreifen oder Fragen zu stellen.

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