Vape-Schock: Razzia und Festnahmen

von Redaktion

Nach medizinischem Notfall: Beweis- und Betäubungsmittel gefunden

Prien – Ein medizinischer Notfall beim Konsum einer E-Zigarette, Vape, führte die Ermittler der Polizeiinspektion Prien auf die Spur von ortsansässigen Rauschgifthändlern, die im Verdacht stehen, verschiedenste Betäubungsmittel, von Cannabis bis zu synthetischen Drogen, gewinnbringend in der Region veräußert zu haben. In den vergangenen zwei Wochen durchsuchten die Polizeibeamten acht Wohnungen und stellten dabei einschlägige Beweis- und Betäubungsmittel sicher. Insgesamt wurden gegen sieben Männer und eine Frau Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Handel mit Betäubungsmitteln eingeleitet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein erließ der Ermittlungsrichter gegen zwei Tatverdächtige im Alter von 21 und 23 Jahren einen Haftbefehl.

Anlass für die umfangreichen Ermittlungen war das Rauchen einer E-Zigarette, Vape, die mit einer Mischung aus synthetischen Drogen angereichert war. Der 24-jährige Konsument hatte daraufhin erhebliche gesundheitliche Probleme, verlor zwischenzeitlich das Bewusstsein und befindet sich seit diesem Zeitpunkt in ärztlicher Behandlung. Nachdem innerhalb von wenigen Monaten weitere Fälle in Bayern bekannt wurden, erging durch das Bayerische Landeskriminalamt am 25. März eine Warnmeldung, die auf die lebensbedrohlichen Folgen, insbesondere beim Konsum von sogenannten Vapes, die mit synthetischen Opioiden versetzt sind, hingewiesen hatte. Insbesondere bei gleichzeitigem Konsum mit anderweitigen dämpfenden Stoffen, wie zum Beispiel Alkohol, GBL oder psychoaktiver Stoffe, sind die Wechselwirkungen, unter anderem aufgrund der erhöhten Gefahr einer Atemdepression, unkalkulierbar. Das Bayerische Landeskriminalamt warnt eindringlich vor dem Konsum von derartigen rauschgiftartigen Chemikalien, insbesondere synthetischen Opioiden, sowie deren Aufnahme mittels Vapes.

Die süßen und fruchtigen Aromen von Vapes (E-Zigaretten, E-Shishas) wirken besonders für Jugendliche attraktiv, sind jedoch nicht harmlos. Sie können die Einstiegsschwelle für Nikotinsucht senken und gesundheitliche Schäden verursachen.

Der Konsum und Erwerb von Vapes ist daher in Deutschland für Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Gemäß des Jugendschutzgesetzes ist die Abgabe und das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt, unabhängig davon, ob die Liquids Nikotin enthalten oder nikotinfrei sind. Bei Verstößen können Vapes durch die Polizei sichergestellt werden. Auch Händler, die Vapes an Minderjährige verkaufen, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.

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