Politischer Vorstoß nach Plakat-Schmierereien

von Redaktion

Nach massiven Beschmierungen von Wahlplakaten in Bad Aibling fordern die Grünen eine Änderung der Plakatierungsverordnung. Wüste Beschimpfungen und verfassungswidrige Symbole hatten den Wahlkampf geprägt. Zentrale Wahltafeln und digitale Flächen sollen für mehr Fairness sorgen.

Bad Aibling – Die Kommunalwahl hat für zahlreiche Bürger in Bad Aibling nicht nur überraschende Ergebnisse hervorgebracht – etwa den Wechsel im Bürgermeisteramt. Auch der Wahlkampf an sich sorgte zuvor für reichlich Aufsehen. So hatte eine großangelegte Welle von Beschmierungen und Beschädigungen sämtlicher Wahlplakate kurz vor dem Wahlsonntag nicht nur die Aiblinger Politiker aller angetretenen Parteien ratlos zurückgelassen.

Grüne mit
Vorstoß zur Regulierung

Unter anderem hatten strafrechtlich relevante Beschmierungen sogar die Polizei auf den Plan gerufen. Die Stadtratsfraktion der Grünen hat deshalb nun eine Idee ins Spiel gebracht, die künftige Wahlkämpfe besser regulieren könnten.

Denn in Bad Aibling war die Situation kurz vor der Wahl regelrecht eskaliert. Wahlplakate aller Parteien wurden zerstört und mit wüsten Beleidigungen und verbotenen Symbolen verunstaltet. Was vereinzelt bereits in den Wochen zuvor geschehen war, passierte laut Aussagen der Polizeiinspektion Bad Aibling dann großflächig im Innenstadtbereich in der Nacht auf den 4. März. Danach waren etwa auf Plakaten der als Bürgermeisterkandidatin angetretenen Kirsten Hieble-Fritz (FW/ÜWG) sowie ihrer Parteikollegen massive Schmierereien zu sehen, die Gesichter und Namen unkenntlich machten und Symbole zeigten, die weit unter der Gürtellinie anzusiedeln waren.

Während unter anderem ein Penis über das Gesicht der Kandidatin gesprüht wurde, haben Unbekannte auf einem anderen großflächigen Plakat ein rotes Wahlkreuz zum Hakenkreuz umgestaltet. „Das ist auf jeden Fall kein harmloser Jugendstreich, das ist eine Straftat und überhaupt nicht witzig“, stellte Hieble-Fritz auf OVB-Anfrage klar. Sie hatte aus diesem Grund sogar Strafanzeige bei der Polizei erstattet. Betroffen zeigten sich damals auch die anderen Parteien. Der noch amtierende Bürgermeister Stephan Schlier (CSU) etwa, der seine Partei ebenfalls permanent von etwaigem Vandalismus betroffen sah, bezeichnete derartige Handlungen als „beschämend“ und „schlichtweg antidemokratisch“. Auch von ihm waren Plakate zu sehen, auf denen etwa sein Gesicht völlig überschmiert war.

Nun ist die Kommunalwahl 2026 Geschichte und in der Kurstadt werden schon bald die neue Bürgermeisterin Hieble-Fritz sowie der teils neu zusammengesetzte Stadtrat die Arbeit aufnehmen. Doch das Thema kam auch in alter Besetzung kürzlich noch einmal auf den Tisch. So brachte Grünen-Stadträtin Martina Thalmayr – auch ihre Partei musste im Wahlkampf wüste Beschimpfungen und Plakatbeschädigungen hinnehmen – in der jüngsten Stadtratssitzung eine Idee zur besseren Regulierung zur Sprache, die bereits im Jahr 2024 Thema gewesen sei. „Jetzt, nach dem Wahlkampf, ist vielleicht der richtige Zeitpunkt“, sagte sie und schlug eine „Änderung der Plakatierungsverordnung“ vor, wozu die Grünen einen Antrag formulierten.

Konkret schildert die Fraktion darin unter anderem, dass Wahlplakate, insbesondere Laternenplakate, als „historisches Instrument der Wahlwerbung“ zunehmend aus der Zeit gefallen seien. Sie verbrauchten bereits in der Herstellung erhebliche Ressourcen, zudem sorge die fachgerechte Entsorgung oftmals für Probleme. „Im digitalen Zeitalter ist zudem der Informationswert dieser Form der Wahlwerbung mindestens infrage zu stellen“, erklärt die Fraktionssprecherin im Stadtratsantrag. Die Geschehnisse des vergangenen Aiblinger Wahlkampfs verdeutlichten laut Thalmayr die Probleme noch einmal. Doch ganz soll demnach nicht auf analoge Plakatwerbung verzichtet werden müssen.

Um „Fairness für alle Parteien“ sicherzustellen, fordern die Grünen konkret zentrale, von der Stadt aufgestellte Wahltafeln. Darauf sollen allen Parteien und Wählergruppen gleichermaßen Anschlagflächen zugeteilt werden. Andere Kommunen, etwa Rosenheim, hätten sich bereits für eine solche Bündelung der Wahlwerbung entschieden, so Thalmayr. Außerdem solle die Verwaltung prüfen, welche weiteren geeigneten Formate einer geeigneten und flächensparenden Wahlwerbung umgesetzt werden können. Dazu sollen insbesondere klar definierte Plakatierungsflächen an ausgewählten Standorten zählen. Zudem soll die Nutzung bestehender digitaler Flächen – etwa Bildschirme oder Anzeigetafeln – ins Auge gefasst werden. Wünschenswert sei perspektivisch auch eine „digitale Informationsfläche“, beispielsweise im Bereich des Rathauses.

Ob sich künftig tatsächlich etwas an der Regelung der Plakatwahlwerbung in Bad Aibling ändern könnte, ist derzeit noch unklar. Thalmayr hatte den Antrag während der Stadtratssitzung lediglich vorgestellt. Für eine mögliche Umsetzung der Forderungen wird das Gremium in einer der kommenden Sitzungen darüber beraten müssen.

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