Bad Aibling – Bad Aiblings Stadtrat hatte sich bereits Ende März damit beschäftigt und sich klar dafür ausgesprochen: Die Ellmosener Straße, die bislang Teil der Kreisstraße RO19 war, soll ab Sommer zu einer Ortsstraße abgestuft werden. Was bedeuten würde, dass für den Unterhalt der Straße zukünftig die Stadt und nicht mehr der Landkreis zuständig ist.
Baustellen-Start
ab Mitte Juli
Hintergrund dieses städtischen Plans ist der seit Jahren gewünschte Bau eines Kreisverkehrs an der viel befahrenen Aiblinger Kreuzung (Ellmosener Straße, Thürhamer Straße, Dieselstraße) im Norden der Stadt. Nicht zuletzt das dort derzeit entstehende angrenzende Bauvorhaben, bei dem Wohnungen auf einem Supermarkt errichtet werden, macht eine verkehrstechnische Veränderung praktisch alternativlos.
Und da die Errichtung dieses Kreisels auf einer Kreisstraße, bei der also der Landkreis beteiligt wäre, kaum umsetzbar erschien, hatte sich die Stadt Bad Aibling für eine Abstufung des entsprechenden Straßenabschnittes ausgesprochen. „Deshalb hatten wir den Gedanken der Abstufung, um der Stadt Bad Aibling mehr Kompetenzen zu ermöglichen“, hatte Bürgermeister Stephan Schlier (CSU) zuletzt erklärt. Schließlich müsste sich andernfalls der Landkreis finanziell beteiligen, was als äußerst unwahrscheinlich galt.
Dem Plan der Abstufung folgte der Aiblinger Stadtrat einstimmig. Doch abzuwarten blieb noch, ob der Kreisausschuss dafür den Daumen heben würde. Wenngleich Bürgermeister Schlier bereits im Vorfeld von positiven Signalen aus dem Landratsamt in Rosenheim berichtet hatte. Nun kam jener Kreisausschuss zusammen und stimmte der Abstufung der Ellmosener Straße zwischen ihrem Beginn im Stadtzentrum und dem unmittelbaren Stadtrand zu.
Konkret wird dieser Abschnitt zum 1. Juni zur Ortsstraße umgewidmet. Den Bau des geplanten Kreisverkehrs habe man zum Anlass genommen, sich das Thema Kreisstraße grundsätzlich anzuschauen, erklärt hierzu Landrat Otto Lederer. In die Prüfung waren neben der Aiblinger Stadtverwaltung auch das Bayerische Innenministerium sowie die Regierung von Oberbayern eingebunden. „Es wurde festgestellt, dass die Kreisstraße RO19 im Stadtgebiet für den überörtlichen Verkehr nur eine untergeordnete Bedeutung hat und seit der Freigabe der Rosenheimer Westtangente sogar teilweise keine Relevanz mehr besitzt“, begründet das Landratsamt Rosenheim den Schritt nun in einer Pressemitteilung.
Grundlage der Auswertung waren Daten aus Routenplanern. Aufgrund dieser fachlichen Bewertung sei bereits eine Abstufungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem Landkreis ausgearbeitet worden, heißt es. Darin sei nicht nur die Abstufung zur Ortsstraße zum 1. Juni dieses Jahres geregelt. Zudem erhält die Stadt eine Ausgleichszahlung. Denn gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz muss der Landkreis Rosenheim als bisheriger Straßenbaulastträger die notwendigen Erhaltungsaufwendungen übernehmen. Damit ist die Summe gemeint, die notwendig wäre, um die Straße in einen „Top-Zustand“ zu bringen, so das Landratsamt. Die seitens eines Ingenieurbüros ermittelten Kosten betragen hierbei rund 178.000 Euro, was der Stadt Bad Aibling zum 1. Februar 2027 überwiesen werden soll.
Neben dem Erhalt der Ausgleichszahlung hatte Bürgermeister Schlier bereits Ende März erklärt, dass die Stadt durch die Abstufung eine Straße „in sehr gutem Zustand“ erhalte, weshalb man für längere Zeit dort nicht tätig werden müsse. Laut der städtischen Tiefbauabteilung seien sogar in den kommenden 30 Jahren dort keine größeren Maßnahmen erforderlich. Somit steht der Umsetzung des Kreisverkehrs durch das grüne Licht auf Kreisebene nichts mehr im Wege.
Die Baustelle ist von Mitte Juli bis Ende November dieses Jahres geplant. Mit Ausnahme des Echelon-Wochenendes Mitte August, an dem eine kurze Durchfahrt ermöglicht werden soll, werde es laut Stadt Bad Aibling während der Bauzeit einen Umleitungsverkehr geben.