Gleiches Recht für Wohnmobil-Besitzer

von Redaktion

Zum Bericht „Bad Feilnbach beschließt teurere Parkgebühren“ (Lokalseiten):

Es nervt! Als Wohnmobilbesitzerin mit Ambitionen zum Radfahren und Mountainbiken geht es mir ziemlich auf die Nerven, dass ich mit meinem Wohnmobil nicht das gleiche Recht habe wie jeder Pkw-Besitzer. Ein Pkw mit Radständer ist ähnlich lang wie mein Wohnmobil, ich benötige nicht mehr Parkplatz als ein normales Auto. Dass hier Hinterlassenschaften bleiben, sollten die Verantwortlichen überdenken und endlich mal den Unterschied zwischen Wohnmobil und Camper, beziehungsweise Freizeitmobil, erkennen und erläutern. Mein Wohnmobil für vier Personen, Länge 685 Zentimeter, verfügt über Frischwassertank, Abwassertank, WC mit Fäkalientank und Müllbehälter. Ich muss also nicht in die freie Natur und ich muss mich nicht unbedingt im Freien aufhalten, sprich Tisch und Stuhl vor das Auto stellen. Mein Fahrzeug hat genug Innenraum, um sich darin aufzuhalten.

Ein Camper/Freizeitmobil auf Kleinbusbasis, wie es derzeit modern ist und überall parken kann, hat das alles nicht. Da gibt es zwar eine Kühlbox und eventuell eine Kochgelegenheit, aber keine Toilette. Wer also sorgt für die Hinterlassenschaften?

Auch alle Pkw-Nutzer gehören zu dieser Kategorie. Hier werden Tisch und Stühle aufgestellt. Selbst wenn ich mit einem Zwei-Tages-Ticket parken würde, sehe ich keinen Unterschied zu jedem anderen Fahrzeug – auch, was den Preis (geschenkt) angeht. Auch Bürgermeister Singer sollte sich dahingehend mal schlau machen, dann wäre es auch für ihn ganz einfach, den Begriff „Wohnmobil“ sauber zu definieren. Sollten sich dazu Rückfragen ergeben, bin ich gerne bereit, die Definitionsfindung zu erleichtern.

Corinna Miller

Bruckmühl

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