Neue Halle in Beyhartings Ortsmitte

von Redaktion

Gemeinderat gibt grünes Licht – Bauturbo macht’s möglich

Tuntenhausen – Für den Neubau einer Halle für Werkstatt, Reifenlager und Aufbereitung an der Maxlrainer Straße 2 c in Beyharting erteilte der Gemeinderat kürzlich sein Einvernehmen. Wie Bürgermeister Georg Weigl anfangs ausführte, liegt das Bauvorhaben im Innenbereich von Beyharting und dient dem gewerblichen Betrieb des Antragstellers. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Areal als „Gemischte Baufläche“ ausgewiesen.

Geplant ist eine neue Halle als nördlicher Anbau an das bestehende Betriebsgebäude. Durch die Erweiterung des Betriebes und der damit verbundenen höheren Nutzungsfläche sind 6 weitere Stellplätze zu schaffen. „Diese sind nachgewiesen“, sagte Bürgermeister Weigl. Hinsichtlich etwaiger Lärm-Emissionen durch die im Anbau eingesetzten Maschinen wird in der Betriebsbeschreibung auf begrenzte Einsatzzeiten montags bis freitags hingewiesen. Die An- und Ablieferung von Fahrzeugen soll weiterhin über das Bestandsgebäude abgewickelt werden. Weigl kam dann zu den Knackpunkten des Antrags: Der Erweiterungsbau weist eine anteilige Grundfläche von 282,96 Quadratmetern auf. Damit beträgt die Grundfläche des Vorhabens zusammen mit dem bestehenden Betriebsgebäude insgesamt 1.045 Quadratmeter. Die GRZ liegt bei 0,39. Als kritisch sah die Tuntenhausener Verwaltung neben der zu überbauenden Fläche auch die Wand- und Firsthöhen: Wandhöhe Bestand 3,20 Meter, Wandhöhe Anbau 6,39 Meter, Firsthöhe Bestand 6,40 Meter, Firsthöhe Ansicht Ost 7,75 Meter. Durch die Verdoppelung der seitlichen Wandhöhe des Anbaus fügt sich das Vorhaben nach Aussagen der Verwaltung aber nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Allerdings ermöglicht Paragraf 34 BauGB als Komponente des neuen „Bauturbos“ die Erweiterung bestehender Gewerbe- oder Handwerksbetriebe im unbeplanten Innenbereich, selbst wenn diese dem Einfügen in die nähere Umgebung nicht entsprechen. Weigl: „Die Abweichung muss jedoch städtebaulich vertretbar sein und Nachbarinteressen berücksichtigen.“

Angesichts der vorliegenden Abstandsflächenübernahmeerklärungen des südlichen und östlichen Nachbargrundstückes und der Einhaltung der Abstandsfläche nach Norden hin ist der Erweiterungsbau trotz der großen Wand- und Firsthöhe aber dennoch vertretbar. Das sah auch der Gemeinderat so. Und so konnte man einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung erteilen. ws

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