Bad Aibling – Eine Anwohnerin, die in Sichtweite zur Bad Aiblinger Romed-Klinik lebt, traute vor einigen Tagen ihren Augen nicht. „Da wird die Hecke brutal zurückgeschnitten“, empörte sie sich und witterte, dass hier womöglich etwas nicht mit rechten Dingen zugehe.
Keine Nester vor den
Arbeiten gefunden
Dabei verwies sie auf den allgemeinen Artenschutz, der vorgibt, dass den Vögeln in der Brutzeit zwischen dem 1. März und dem 30. September weder durch Fällungen noch durch Schnittmaßnahmen unnötig Nist- und Brutstätten entzogen werden dürfen.
Die Bad Aiblingerin könne nicht verstehen, warum die Vorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz hier nicht eingehalten werden.
Etwa eine Gefahr für den Verkehr, die den Rückschnitt womöglich auch aktuell rechtfertigen würde, liege aus Sicht der Anwohnerin „in keiner Weise“ vor. Doch was sagen dazu die Verantwortlichen?
In der Tat fanden am vergangenen Freitag und Samstag (17./18. April) Rückschnittmaßnahmen an der Hecke rund um das Krankenhaus statt. Doch laut Aussagen der Stadtverwaltung gibt es hierfür eine plausible Erklärung. „Entlang der Krankenhausstraße in Richtung Harthauser Straße ragten Heckenzweige fast einen Meter in den Gehsteig hinein“, sagt Franziska Pasternack, Pressesprecherin der Stadt Bad Aibling, auf OVB-Anfrage. Vonseiten der Romed-Klinik Bad Aibling sei deshalb ein sogenannter „sicherheitsrelevanter Rückschnitt“ bei einer regionalen Gartenbaufirma beauftragt worden.
Doch Pasternack betont: Vorab seien die Hecken fachlich begutachtet worden. „Nachdem keine Nester gefunden wurden, erfolgte am Freitag und Samstag der fachgerechte Rückschnitt“, so die Kommunen-Sprecherin. Eine Pressesprecherin der Romed-Kliniken bestätigte diese Aussagen.
Der Romed-Verbund ist als Betreiber für den Unterhalt der Grünanlagen zuständig. Aufgrund von Personalausfall sei der Auftrag an eine regionale Gartenbaufirma erfolgt, „um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten“, so die Sprecherin. Nachdem bei der Begutachtung der Hecken keine Nester gefunden worden seien, erfolgte der fachgerechte Rückschnitt. „Je nachdem, wie stark das Heckenwachstum jahreszeitlich und witterungsbedingt ist, erfolgt die Beauftragung nach Notwendigkeit.“
Klar ist grundsätzlich, dass in jedem Baum, in jedem Strauch und jeder Hecke Tiere leben, wie auch das Landratsamt Rosenheim auf seiner Website mitteilt.
Um diese Lebensräume zu schützen, sei es erforderlich, deren Zuschnitt oder Rodung außerhalb der Brutzeiten zu legen. Demnach liege der ideale Zeitraum für diese Arbeiten in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar.
Gegebenenfalls muss daher die beabsichtigte Maßnahme so organisiert werden, dass Fällungen und Schnittmaßnahmen außerhalb der Brutzeit durchgeführt werden. Generell sind zwingend erforderliche Rückschnitte, wie hier in Bad Aibling, jedoch auch in der Verbotszeit erlaubt.