Bruckmühl – Johann B. und Ursula P. (Namen von der Redaktion geändert) sind beide über 80 Jahre alt und haben keine Angehörigen in Bruckmühl. Vor 16 Jahren sind sie mit Eintritt in das Rentenalter in den Ortsteil Götting gezogen. Eigentlich wollten sie hier in Ruhe ihren Lebensabend verbringen. Nun fürchten sie die Wohnungslosigkeit. Grund dafür sind der Verkauf und die geplante Sanierung des Mietshauses.
Für die Vermieter
nicht mehr zu stemmen
Im März hatte die Marktgemeinde dem Vorbescheidsantrag für zwei Doppelhäuser im Ortsteil Götting auf dem Gelände des Mietshauses einstimmig zugestimmt. Ein Abriss des bestehenden Gebäudes stand damals noch im Raum.
Wegen „finanzieller Verpflichtungen“, die nach dem Tod der ursprünglichen Vermieter auf deren Erben zugekommen seien, sieht sich die Erbengemeinschaft, in deren Besitz sich das Wohnhaus an der Mühlenstraße 18 in Götting befindet, gezwungen, dieses zu verkaufen. Anders als ursprünglich angenommen, soll das Gebäude aus den 1970er-Jahren nun generalsaniert und nicht abgerissen werden.
Als die Kündigung Mitte März bei ihnen eintrudelte, zog es dem Mieter-Ehepaar den Boden unter den Füßen weg. „Wo sollen wir denn jetzt hin? Uns will doch niemand mehr!“ So die große Angst von Johann B. Knapp neun Monate haben er und seine Frau noch Zeit, eine neue Bleibe zu finden. Doch gestaltet sich die Wohnungssuche im Seniorenalter äußerst schwierig, wie B. in den vergangenen Wochen feststellen musste.
„Viele Vermieter wollen keine alten Menschen bei sich wohnen haben“, vermutet er. Immerhin sei eine langfristige Vermietung ab einem gewissen Alter nicht mehr sichergestellt. Einerseits haben die beiden Senioren Verständnis für die Belange der Vermieter, andererseits wollen sie „doch einfach nur ein paar letzte ruhige Jahre verbringen“, klagt Mieter B. im Gespräch mit dem OVB.
„Das Problem, dass Senioren eine Kündigung bekommen und dann keine bezahlbare Wohnung finden, kommt leider häufig vor – gerade in angespannten Wohnungsmärkten, zu welchen auch Rosenheim gehört“, weiß Monika Schmid-Bazert vom Deutschen Mieterbund Landesverband Bayern. „Doch der Vermieter darf kündigen, wenn er plant, das Gebäude abzureißen und neu zu bauen, oder wenn das Gebäude so umfangreich saniert werden muss, dass es nicht möglich ist, die Wohnung weiter zu bewohnen.“
Auch wenn die beiden Bruckmühler Senioren nun um ihre Wohnungslosigkeit fürchten, hat der Vermieter mit der Kündigung im Sinne des Mietrechts gehandelt.
Die Ungewissheit setzt dem Ehepaar zu. Die beiden befürchten die Wohnungslosigkeit, sofern sich keine Wohnung findet, die sowohl ihre Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt als auch finanziell stemmbar ist.
Bezahlbarer Wohnraum
ist Mangelware
Unterstützung erhalten die beiden deshalb vom Sozialamt der Marktgemeinde. Dieses hat dem Ehepaar einen Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Damit sind sie zum Einzug in eine staatlich geförderte Sozialwohnung im Landkreis Rosenheim berechtigt, sofern eine solche Wohnung frei ist.
Aktuell sei allerdings keine gemeindliche Wohnung frei, hierfür wurde das Ehepaar auf die Warteliste aufgenommen. „Wir versuchen zu helfen, aber die Wohnungssituation ist wie in ganz Bayern angespannt. An dieser Stelle auch der Appell an alle Eigentümer von Wohnungen, diese zu vermieten, statt Leerstand zu halten“, ruft die Gemeinde Bruckmühl auf.