Ermittlungen gegen Landwirt abgeschlossen

von Redaktion

Der Fund von zahlreichen toten Rindern in Bad Aibling vor über einem Jahr sorgte für großes Aufsehen. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen jungen Landwirt abgeschlossen. In Kürze wird eine Abschlussverfügung ergehen, die über eine mögliche Anklage entscheidet.

Bad Aibling – Der Fall machte die Region vor mehr als einem Jahr fassungslos. Bei einer Tierschutzkontrolle auf einem Aiblinger Bauernhof wurden am 9. April 2025 neun tote Rinder entdeckt. Ein weiteres Rind musste aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes noch vor Ort eingeschläfert werden, teilte das Landratsamt Rosenheim damals mit. Das Veterinäramt war durch einen Hinweis aus der Bevölkerung auf den Fall aufmerksam gemacht worden. Seitdem liefen Ermittlungen gegen einen jungen Landwirt. Nun gibt es neue Entwicklungen in der Tragödie, wie das OVB erfahren hat.

Mehrere Fälle im
Landkreis Rosenheim

Kurz nach der grausigen Entdeckung hatte die Staatsanwaltschaft Traunstein die Ermittlungen übernommen. Gegenüber dem OVB erklärte Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze, dass aufgrund der Feststellungen des Landratsamtes Rosenheim bei der Kontrolle in Bad Aibling ein Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlich verantwortlichen Landwirt (Geburtsjahr 1993) eingeleitet wurde. „Wegen des Verdachts der quälerischen Tiermisshandlung und der Tiertötung durch Unterlassen“, erklärte Vietze und bezog sich auf Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes. „Bei der Kontrolle wurde eine Überlastungssituation offenbar“, sagte der Oberstaatsanwalt.

Knapp ein Jahr lang liefen die Untersuchungen und es drangen keine Neuigkeiten an die Öffentlichkeit. Über Monate hinweg ergaben zahlreiche Nachfragen bei der Staatsanwaltschaft, dass sich die Ermittlungen verzögern. So musste man etwa lange auf das tierpathologische Gutachten warten, welches beispielsweise Auskunft darüber geben könnte, wie lange die Tiere zum Zeitpunkt des Auffindens bereits tot waren. Doch mittlerweile konnten offenbar die meisten offenen Fragen geklärt werden. Kürzlich erklärte Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze auf erneute OVB-Anfrage, dass die Ermittlungen in dem Verfahren nun abgeschlossen sind. „In Kürze wird eine Abschlussverfügung ergehen“, sagte er.

Allerdings dürfe die Staatsanwaltschaft Traunstein erst darüber Auskunft erteilen, wenn der Beschuldigte selbst davon Kenntnis hat. Und genau das erwies sich in den vergangenen Wochen als Problem. „Leider hat der Beschuldigte immer noch keine Kenntnis von der Abschlussverfügung“, sagt Vietze nun mehrere Wochen später. Demnach konnte die Abschlussverfügung laut Auskunft des zuständigen Staatsanwaltes dem Beschuldigten noch immer nicht zugestellt werden. Warum das so ist oder weshalb die Zustellung so viel Zeit in Anspruch nehmen kann, blieb auf Nachfrage offen, aber: „Derzeit läuft der zweite Zustellungsversuch“, so Vietze. Sobald der Beschuldigte selbst Kenntnis über die Ergebnisse hat, wird auch die Öffentlichkeit informiert werden können. Erst dann wird sich zeigen, ob Anklage erhoben wird. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Fall in Bad Aibling ist nicht der einzige im Landkreis Rosenheim. Wenige Wochen vor dem Fund in der Kurstadt wurden in Griesstätt im März 2025 bei einer Kontrolle durch das Veterinäramt auf einem landwirtschaftlichen Betrieb 14 tote Rinder und drei tote Schafe entdeckt. Grund für die Kontrolle war eine anonyme Anzeige. Im Raum stand auch dort der Vorwurf der quälerischen Tiermisshandlung und Tötung durch Unterlassen. Während der Ermittlungen wurden weitere Tierteile gefunden, sodass die Behörden später von bereits 50 verendeten Rindern und Schafen ausgingen. Wie berichtet, stehen dort die Ermittlungen kurz vor dem Abschluss.

Ein weiterer schockierender Fall hunderter toter Hühner in einem Stall bei Söchtenau, entdeckt im März 2024, ist dagegen kürzlich juristisch abgeschlossen worden. In den Augen der Staatsanwaltschaft sind die Tiere dort „grausam zu Tode gekommen“ – der Landwirt war sich dagegen keiner Schuld bewusst. Anderthalb Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, dazu 1.000 Euro Geldstrafe und ein Tierhalteverbot, lautete das Urteil, gegen das der Landwirt in Berufung ging. In Traunstein wurde der Prozess wieder von vorne aufgerollt. Ein neues Urteil musste aber nicht gesprochen werden, da der Angeklagte die Berufung doch noch zurückzog. Auch in Bad Aibling ist nun bald mit neuen Erkenntnissen zu rechnen.

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