Tuntenhausen – Das ging zügig vonstatten. Erst im Februar beschloss der Gemeinderat die Aufhebung der Außenbereichssatzung „Jakobsberg“ und in der jüngsten Gemeinderatssitzung konnte der Rat das Vorhaben bereits endgültig auf den Weg bringen.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange waren nur vier Stellungnahmen zu behandeln. Das Landratsamt, Bauleitplanung, hatte nur redaktionelle und formelle Anmerkungen, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege lagen die Belange der Bodendenkmalpflege am Herzen und auch das Bayernwerk hatte keine grundsätzlichen Einwendungen. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern stellte fest, dass sich Jakobsberg aufgrund der baulichen Entwicklungen als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil herausgebildet hat. Damit hat die bisherige Außenbereichssatzung ihre städtebauliche Funktion verloren. Somit hatten auch diese keine Einwände gegen das Vorhaben. Einstimmig beschloss der Gemeinderat dann die Aufhebung der Außenbereichssatzung „Jakobsberg“. Die Verwaltung wird nun den Satzungsbeschluss zur Aufhebung mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft setzen. ws