Tuntenhausen – Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 23 A „Oberfeld-Hochfelserstraße“ lag erneut auf dem Tisch des Gemeinderates. Nach der letzten Auslegung vom 2. März bis 1. April hatten die Räte die Stellungnahmen aufgeforderter Behörden und Träger öffentlicher Belange abzuwägen. Dies waren fünf an der Zahl. Überwiegend betraf das diesmal allerdings nur redaktionelle Änderungen, sodass die Gemeinderäte den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ohne Diskussion einstimmig als Satzung beschließen konnten. Die Verwaltung wird diesen nun mit öffentlicher Bekanntmachung in Kraft setzen. ws