Trotz Bauturbo noch Umplanungen notwendig

von Redaktion

Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Einliegerwohnungen

Tuntenhausen – Über einen Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Einliegerwohnungen an der Graf-Arco-Straße in Tuntenhausen hatte der Gemeinderat jetzt zu beraten. Trotz Bauturbo konnte der Gemeinderat noch kein grünes Licht geben. Wie der damals noch amtierende Bürgermeister Georg Weigl ausführte, befindet sich das Vorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich.

Das Grundstück ist im neuen und rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Wohnfläche dargestellt. Allerdings machte der Verwaltung die Höhenlage zu schaffen. Weiter ist weder die Erschließung mit Trinkwasser noch die Erschließung für den Abwasseranschluss abschließend geklärt. Grundsätzlich stehe man dem Bauvorhaben ganz klar wohlwollend gegenüber. Allerdings müssen vor dem beabsichtigten gemeindlichen Einvernehmen und der Zustimmung zur Anwendung des Bauturbos Umplanungen vorgenommen werden.

Zudem sind die fehlenden Erschließungsnachweise nachzureichen. Einstimmig erteilte dann auch der Gemeinderat vorerst nicht das gemeindliche Einvernehmen. Die Entscheidung über eine Zustimmung zur Anwendung des Bauturbos wird daher bis zum Vorliegen der Umplanung zurückgestellt. ws

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