Wohngebiet gewerblich umklammert

von Redaktion

Gemeinderat gibt grünes Licht für Hallenneubau in Hohenthann

Tuntenhausen – Über die Stellungnahmen von sieben Behörden sowie drei umfangreiche „Beschwerden“ aus der Öffentlichkeit musste der Gemeinderat bei der Behandlung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Im Grund“ – 3. Erweiterung entscheiden. Und das war nicht einfach.

Die Regierung von Oberbayern forderte, das Gebäude landschaftsschonend zu integrieren. Die Verwaltung verwies darauf, dass die First- und Wandhöhen geringfügig verringert werden können, die Firsthöhe von 14,50 Meter auf 14 Meter und die Wandhöhe von 11,70 Metern auf 11,50 Meter. Die Bauleitplanung des Landratsamtes monierte, dass die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes noch nicht genehmigt ist, was allerdings zwischenzeitlich erfolgt ist. Der Naturschutz monierte die vier Meter hohen Stützmauern, was die Verwaltung aufgrund der Hanglage aber als unumgänglich ansah.

Seitens des Wasserrechts (Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt) widersprach man aufgrund des benachbarten Wasserschutzgebietes. Hier stellte sich allerdings heraus, dass die Grenze des Wasserschutzgebietes nicht korrekt in den Planzeichnungen eingezeichnet war. Nach Korrektur der Grenzverläufe liegt die Grenze nun rund fünf Meter weiter nördlich der geplanten Halle.

„Die drei aus der Öffentlichkeit stammenden Stellungnahmen müssen wir ausführlich behandeln“, bereitete Bürgermeister Georg Weigl die Räte auf eine lange Diskussion vor. Dabei ging es im Prinzip um die Überdimensionierung des Bauvorhabens, die Beeinträchtigung der Lebensqualität, negative Auswirkungen auf den Grundstückswert und die Umwelt sowie die Umzingelung der Wohnhäuser durch Gewerbehallen.

Auch hier verwies die Gemeinde darauf, dass die Abmessungen im üblichen Rahmen der in der näheren Umgebung vorhandenen Gewerbehallen liegen und sich die Abmessungen aus der Notwendigkeit der geplanten Produktion und der Betriebsabläufe ergeben. Für den Bau der neuen Halle sei das Areal zudem das einzige, das hierfür in Frage kommt und auch für eine Bebauung geeignet ist.

Wegen Lärm und erhöhtem Verkehrsaufnahmen verwies die Verwaltung auf das vorhandene schalltechnische Gutachten. Ein weiterer Einwand war, dass die geplante Halle für Projekte der Rüstungsindustrie genutzt werden soll. Darin sehen die Briefverfasser Befürchtungen, in einem Kriegsfall als „Zielobjekt“ zu dienen. Laut Verwaltung findet die Produktion von Bauteilen der Rüstungsindustrie aber nicht nur in der neu geplanten Halle statt, sondern bereits auch in den anderen Produktionshallen des Gewerbegebietes. Der Neubau hat somit, Tenor der Verwaltung und auch seitens des Bürgermeisters, keinen zusätzlichen Einfluss darauf, ob das Gewerbegebiet im Kriegsfall ein Zielobjekt sein wird.

Die Abwägung und Billigung erfolgte mehrheitlich, mit einer Gegenstimme. Die Verwaltung wird nun die erneute Auslegung veranlassen. ws

Artikel 1 von 11