Tuntenhausen/Beyharting – Über eine Grundsatzentscheidung zur städtebaulichen Entwicklung am westlichen und östlichen Ortsrand von Beyharting hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beraten. Konkret ging es um den Bereich an der Pfarrer-Thielen-Straße und „Am Schwaigerfeld“. Beide Gebiete wurden im neuen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Baumaßnahmen zur
Erschließung nötig
„Durch die Einführung des Paragrafen 246e BauGB (Bauturbo) wurde die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen auch im Außenbereich ohne vorherige Aufstellung eines Bebauungsplanes Wohnbauvorhaben zuzulassen“, erläuterte Bürgermeister Georg Weigl die Sachlage. Die Gemeinde hat sich für die Behandlung der Bauturbo-Anfragen entsprechende Richtlinien gegeben. Grundsätzlich kann demnach eine Zustimmung nur für solche Flächen in Aussicht gestellt werden, die im Flächennutzungsplan als Wohnbau- oder Mischbauflächen ausgewiesen sind.
Da der Gemeinde nun mehrere Bauvoranfragen mit dem Ziel der Schaffung von Baurecht vorliegen, wollte Weigl das weitere Vorgehen erneut im Gemeinderat behandeln. Die Pfarrer-Thielen-Straße ist derzeit nur einseitig bebaut. Jegliche Wohngebäude müssten sich im Maß der baulichen Nutzung an die angrenzende Bebauung orientieren. Nach einer ersten überschlägigen Prüfung der Erschließungssituation durch die Verwaltung stellte sich heraus, dass für alle Grundstücke die Herstellung eines Wasserhausanschlusses erforderlich ist. Teilweise ist auch ein Kanalneubau nötig. Weigl nannte folgende Optionen: Verzicht auf eine derzeitige Entwicklung, Entwicklung mit einer verbindlichen Bauleitplanung, Entwicklung per Bauturbo oder Beschränkung auf Teilbereiche. Einigen Gemeinderäten ging die Ausdehnung nach außen zu weit, die Mehrheit befürwortete allerdings eine Bebauung. Zur Schaffung von Planungssicherheit für die Antragsteller sowie zur geordneten städtebaulichen Entwicklung des Ortsteils Beyharting wurde dann folgender Grundsatzbeschluss gefasst: Die grundsätzliche Entwicklung des Gebietes östlich der Pfarrer-Thielen-Straße im Ortsteil Beyharting wird ermöglicht. Die Entwicklung soll dabei im Rahmen des Paragraf 246e BauGB mit Einzelfallentscheidungen erfolgen. Das Ergebnis: 16:3 Stimmen.
Ähnlich sieht es am westlichen Ortsrand von Beyharting „Am Schwaigerfeld“ aus. Auch hier standen nach Weigl vier Möglichkeiten zur Auswahl: Verzicht auf eine derzeitige Entwicklung, Entwicklung im Rahmen einer Bauleitplanung, Entwicklung nach Bauturbo oder Beschränkung auf Teilbereiche. Das Gebiet wurde in einem ersten städtebaulichen Konzept in einen nördlichen und einen südlichen Teilbereich gegliedert, wobei der südliche Teilbereich erst langfristig entwickelt werden soll.
Mit 17:2
zugestimmt
In der Diskussion gab es hierzu unterschiedliche Meinungen. Am Ende war man sich aber einig, die grundsätzliche Entwicklung des Gebietes „Am Schwaigerfeld“ im Ortsteil Beyharting ebenfalls zu ermöglichen. Die Entwicklung soll dabei vorrangig im Rahmen des Paragrafen 246e BauGB auf Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes auf den Fl.-Nrn. 189/6 und 189/7 erfolgen. Mit 17:2 Stimmen stand der Gemeinderat hinter dieser Entscheidung.