Weg „nicht gefährlich genug“ für Schulbus

von Redaktion

Der Schulweg sei gefährlich, aber nicht besonders gefährlich. Ein Sechsjähriger aus Bruckmühl darf deshalb nicht mit dem Schulbus zur Schule fahren. Warum Gemeinde und Polizei zu diesem Entschluss kommen und weshalb es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt.

Bruckmühl – Familie Walter (Name von der Redaktion geändert) wohnt 1,8 Kilometer von der Holnstainer Grundschule in Bruckmühl entfernt. Der Schulweg führt „vom Fichtenweg entlang der Föhrenstraße vorbei an vielen unübersichtlichen Ein- und Ausfahrten, teils ohne erhöhten Gehweg und dann noch über einen Bahnübergang“, weiß die besorgte Mutter Anna Walter (Name von der Redaktion geändert).

Keine Ausnahme
für Selbstzahler

Ihr sechsjähriger Sohn soll diesen Weg ab September jeden Tag zweimal zurücklegen. Dabei ist sich die Mutter sicher: „Dieser Schulweg ist zu gefährlich für ein sechsjähriges Kind.“ Der Schulanfänger sei zu klein und unerfahren, um die Gefahren im Straßenverkehr richtig einzuschätzen, findet Walter und spreche damit im Namen von rund zehn weiteren Familien, deren Kinder den Schulweg ihres Sohnes im kommenden Schuljahr teilen. Deswegen hat sie bei der Marktgemeinde einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung des Schulbusses für ihren Sohn gestellt.

Unter Berücksichtigung der Einschätzung seitens der Polizeiinspektion Bad Aibling („Der Schulweg ist gefährlich, aber nicht besonders gefährlich“) kommt diese jedoch zum Schluss: Der Junge darf nicht mit dem Bus fahren. Dabei befindet sich die nächste Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe zum Haus von Familie Walter, weiß die empörte Mutter.

Deshalb hakte sie bei der Gemeinde nach. Wenn die Kosten für den Schulbus nicht von der Gemeinde übernommen werden, weil die Familie zu nah an der Schule wohnt, würde sie eben selbst dafür aufkommen. Doch auch hier erteilte die Gemeinde der Familie eine Absage.

„Die Verwaltung war hierzu bereits im Jahre 2022 im Kontakt mit der Regierung von Oberbayern“, heißt es seitens der Marktgemeinde, die nicht zum ersten Mal mit einer derartigen Anfrage konfrontiert wurde. Die Mitarbeiter berufen sich in ihrer Absage auf das Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

„Da die Gewährleistung der ausreichenden Sitzplatzkapazitäten mit einem angemessenen Personal- und Kostenaufwand nicht möglich oder umsetzbar war und ist, scheidet diese Möglichkeit aus“, so das Fazit der Marktgemeinde Bruckmühl. Auch wenn die Eltern der betroffenen Kinder die Kosten für den Schulbus übernehmen, sind nicht ausreichend Personal oder Platz vorhanden, um sie zur Schule mitzunehmen.

Gemäß Schulbeförderungsgesetz Paragraf 2 Absatz 2 ist ein Grundschulkind erst ab einem Schulweg von zwei Kilometern zur Nutzung des Schulbusses berechtigt. Ab der fünften Klasse muss der Schulweg hierfür drei Kilometer lang sein. Die Frustration der betroffenen Familie, nur 200 Meter unter dieser Grenze zu liegen, verstehen die Mitarbeitenden der Polizeiinspektion (PI) Bad Aibling.

Im Auftrag der Marktgemeinde Bruckmühl hat die Polizei den betreffenden Schulweg unter die Lupe genommen: Unter anderem „der schmale Gehweg entlang der Föhrenstraße birgt eine gewisse Gefahr“, heißt es seitens der PI Bad Aibling. Bei ihrer Beurteilung orientieren sich die Beamten an der Schulwegbeförderungsverordnung (SchBefV) des Freistaates Bayern. Wird der Schulweg eines Kindes als hinreichend gefährlich eingestuft, kann ein Anspruch auf die Schulwegbeförderung gestellt werden.

Als besonders gefährlich gilt ein Schulweg, wenn er ohne Gehweg an stark befahrenen Straßen entlangführt, unübersichtliche Kreisverkehre oder Baustellen oder dunkle, einsame Wege beinhaltet. „Kein Schulweg ist ungefährlich“, betonen die Beamten der Polizeiinspektion Bad Aibling, „aber auch nicht jeder Schulweg ist besonders gefährlich.“

Frust der Eltern
ist nachvollziehbar

Frust und Besorgnis der betroffenen Eltern können sowohl Polizei als auch Marktgemeinde nachvollziehen. Da es sich bei dem Sechsjährigen aus dem Fichtenweg jedoch nicht um einen Einzelfall handle, könnten sich die betroffenen Kinder zum gemeinsamen Schulwegmarsch zusammenschließen, so die Anregung der zuständigen PI. Das würde den Kindern mehr Sichtbarkeit und somit mehr Sicherheit verleihen. Oder die Eltern könnten sich zu Fahrgemeinschaften zusammenschließen und ihre Kinder gesammelt zur Schule bringen.

Das steht im entsprechenden Paragrafen

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