Neue Parkregelung am Volksfestplatz ab 1. Juli
Fläche ist nicht im Eigentum der Stadt
Bad Aibling – Ab dem 1. Juli wird es am Volksfestplatz in Bad Aibling eine kostenpflichtige Bewirtschaftung geben. Die Fläche befindet sich nicht im Eigentum der Stadt. Da ein weiterhin kostenfreier Betrieb seitens des Eigentümers nicht umsetzbar ist, wurde eine Neuregelung in enger Abstimmung mit d