Neue Parkregelung am Volksfestplatz ab 1. Juli

von Redaktion

Fläche ist nicht im Eigentum der Stadt

Bad Aibling – Ab dem 1. Juli wird es am Volksfestplatz in Bad Aibling eine kostenpflichtige Bewirtschaftung geben. Die Fläche befindet sich nicht im Eigentum der Stadt. Da ein weiterhin kostenfreier Betrieb seitens des Eigentümers nicht umsetzbar ist, wurde eine Neuregelung in enger Abstimmung mit den städtischen Gremien erforderlich. Die Bewirtschaftung dient gleichzeitig dazu, die Parkplatzsituation effizient zu steuern, die Verfügbarkeit von Stellflächen zu verbessern und eine gerechte Nutzung zu gewährleisten.

Bei der Festlegung der Tarife ist es der Stadt eigenen Angaben zufolge ein zentrales Anliegen, die Parkgebühren in einem angemessenen und wirtschaftlich vertretbaren Rahmen zu halten, um insbesondere Arbeitnehmer in der Innenstadt nicht unverhältnismäßig zu belasten.

Mit der Einführung eines Wochentickets zum Preis von 13 Euro und eines vergünstigten Tagestickets zum Preis von drei Euro wurde „eine verlässliche Parkmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher geschaffen“.

Die erste Stunde bleibt kostenfrei, um kurzfristige Erledigungen unkompliziert zu ermöglichen. Anschließend fallen bis zu einer Dauer von fünf Stunden zwei Euro an.

Bürgermeisterin Kirsten Hieble-Fritz erklärte: „Da die Fläche nicht im Eigentum der Stadt steht, haben wir gemeinsam mit dem Eigentümer ein tragfähiges Konzept erarbeitet. Dabei war uns besonders wichtig, die Parkmöglichkeiten am Volksfestplatz dauerhaft zu erhalten, denn diese Stellplätze leisten einen wichtigen Beitrag für eine lebendige Innenstadt. Gleichzeitig wollten wir die Gebühren so moderat wie möglich gestalten. Mit dem gestaffelten Tarifsystem ist es gelungen, aus unserer Sicht einen ausgewogenen Ausgleich zwischen fairen Kosten und einer verlässlichen Nutzung der Parkflächen zu schaffen.“

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