Bruckmühl – Gleich zwei Hochwasserschutzmaßnahmen standen bei der Gemeinderatssitzung im April in Bruckmühl auf dem Programm. Ende 2024 wurde bereits eine erste Machbarkeitsstudie für die Hochwasserschutzmaßnahmen in den Bereichen Hainerbach Mittenkirchen, Westerlenger Graben, Waither Graben, Hainerbach Linden und Goldbach Mittenkirchen vorgestellt. Die vorläufige Planung musste nun noch einmal angepasst werden, damit sie gefördert werden kann. Ausschlaggebend für die Förderfähigkeit ist die Erfüllung der Anforderungen des HQ100-Schutzes.
„Wille zum Gesamtschutz“ muss erkennbar sein
Geplant sind nun vier kleinere Hochwasserrückhaltebecken an den Standorten Thalhamer Graben, Kachelauer Graben, Hirschgraben und Kropfbach. Hinzu kommen zwei Maßnahmen an Goldbach und Westerlenger Graben und der Gewässerausbau am Hainerbach in Mittenkirchen.
Ziel ist es, mit erhöhten Drosselabflüssen die Dammhöhen und Einstauflächen, vor allem an den Becken am Thalhamer Graben und am Kropfbach, zu reduzieren.
Die Kosten für das Bauvorhaben belaufen sich nach ersten Schätzungen auf rund 9,89 Millionen Euro brutto zuzüglich Nebenkosten, Grunderwerb und naturschutzrechtlichem Ausgleich.
Die Vorentwurfsplanung für die Schutzmaßnahmen sowie die erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen wurden bereits aufgenommen, weiß Bürgermeister Richard Richter.
Bedenken äußerte die Verwaltung der Marktgemeinde, da sich die Wassermenge, die durch den Ort fließt, mit der Schutzmaßnahme im Falle eines Hochwassers deutlich erhöht, was die Anwohner beunruhigen könnte. Allerdings wird das überschüssige Wasser nur durch den Ort durchgeleitet und nicht gestaut.
Der Gemeinderat beauftragte schließlich die Verwaltung der Gemeinde damit, die für die Hochwasserschutzmaßnahme notwendigen Grunderwerbsverhandlungen weiterzuführen. Es soll eine Anliegerversammlung organisiert werden, um alle betroffenen Grundstückseigentümer zu informieren. Das Ingenieurbüro soll überdies mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Baumaßnahme beginnen.
Außerdem wies Bürgermeister Richter darauf hin, dass eine Förderung des Projektes gemäß RZWas 2025 (Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben) möglich sei, sofern der „Wille zum Gesamtschutz erkennbar ist“. Das bedeutet: Sofern die Gemeinde eine ausgereifte Planung vorweisen kann, kann das Projekt gefördert werden. Die Maßnahme könnte also auch erst in zehn Jahren abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass sie konsequent einem wohlstrukturierten Plan folgt, weiß Regina Hausner vom zuständigen Ingenieurbüro Wipferplan.
Eine weitere Hochwasserschutzmaßnahme soll am Feldbach für den Ortsteil Oberstaudhausen realisiert werden. Die Entwurfsplanung wurde vom zuständigen Ingenieurbüro Bichler & Klingenmeier vor dem Gemeinderat vorgestellt. Anders als laut Vorentwurf vom November 2024 sollen sich die Gesamtkosten auf rund 865.000 Euro belaufen und damit 345.000 Euro über dem damals ermittelten Kostenrahmen liegen. Grund hierfür ist die erhebliche Baupreissteigerung seit 2024.
Deutlich höhere Kosten wegen Baupreissteigerung
Laut Wasserwirtschaftsamt Rosenheim ist die Maßnahme grundsätzlich förderfähig. Einen Antrag hierfür muss die Marktgemeinde allerdings noch stellen. Zudem wurde vom Gremium beschlossen, einen Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn beim Wasserwirtschaftsamt einzuholen.
Ziel ist es, die Maßnahme noch im laufenden Jahr auszuschreiben und bis Winter 2026 mit dem Bau zu beginnen. Die davon betroffenen landwirtschaftlichen Flächen sollen somit im darauffolgenden Jahr wieder, zumindest eingeschränkt, zur Verfügung stehen.