Bad Feilnbach/Bad Endorf – Es war eine dramatische Nacht, die für Betroffenheit sorgte. Vor wenigen Tagen musste eine Familie aus Bad Endorf, die monatelang für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gekämpft hatte, das Land verlassen (wir berichteten). Die alleinerziehende Mutter Happiness A., die vor sieben Jahren als Flüchtling aus Nigeria nach Deutschland gekommen war, zog zwei hier geborene Kinder groß, galt in ihrem Umfeld als integriert – und wurde nun dennoch abgeschoben. Ein Fall, der aufenthaltsrechtlich offenbar auf gesetzlichen Grundlagen beruht. Und der, wenngleich es sich freilich nicht um einen Einzelfall handeln dürfte, aus persönlicher Sicht für einige Begleiter der Familie schwer nachvollziehbar erscheint. Zudem hat das nächtliche Drama ein Nachspiel.
Vorfälle in der
Abschiebe-Nacht
Elisabeth Haus, Mitglied des Endorfer Helferkreises und seit Jahren Unterstützerin der Familie, hatte es vor wenigen Tagen erzählt: „Letzte Nacht kam die Polizei.“ Die Beamten holten die Familie aus der Gemeinschaftsunterkunft ab. Der Flug nach Nigeria ging um 6 Uhr morgens. Seitdem sind die drei im Herkunftsland der Mutter. Für die beiden Kinder – sechs und sieben Jahre alt – eine neue Welt. Schließlich sind sie in Deutschland geboren. Haus, die noch in besagter Nacht zur Unterkunft geeilt war und versucht hatte, die Abschiebung zu verhindern, wirft den Behörden nun „grob rechtswidriges“ Handeln vor.
Denn die Familie, allen voran Mutter Happiness, befindet sich in einem denkbar unguten Zustand. „Ich kann mich nicht selbst versorgen, da ich an Sichelzellanämie leide“, hatte sie bereits vor Monaten dem OVB erklärt. Die junge Frau musste in den vergangenen Jahren mehrmals die Intensivstation aufsuchen und Bluttransfusionen sowie andere lebensrettende medizinische Versorgung erhalten. Durch ihre körperlichen Beeinträchtigungen war stets auch die Betreuung der kleinen Kinder eine große Herausforderung, weshalb sie auf Hilfe angewiesen war. Doch eine „Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen“ konnte dennoch nicht erwirkt werden.
Heftige Diskussionen und
Anzeigen-Androhungen
Eben jene gesundheitliche Situation der Familie macht die Abschiebung nun für viele schwer nachvollziehbar. Schließlich hatte zuvor ihr behandelnder Arzt in einem Brief an die Behörden eindringlich davor gewarnt, dass Happiness‘ Leben in Nigeria ohne die notwendige medizinische Versorgung in Gefahr geraten könne.
Die medizinischen Unterlagen wurden zuletzt durch das Gesundheitsamt Rosenheim geprüft. Laut Elisabeth Haus sei die Familie nun ausgerechnet inmitten einer für ihre Krankheit typischen Schmerzkrise, die in der Vergangenheit regelmäßig zu Aufenthalten auf der Intensivstation führte, abgeholt worden.
„Ich fuhr hin und sagte den Polizisten, dass Happiness schwer krank ist und medizinische Hilfe braucht“, erinnert sich Haus an die dramatischen Szenen in der Gemeinschaftsunterkunft. Als sie „lauter protestierte“, habe man sie des Gebäudes verwiesen. Auch eine Verabschiedung sei nicht möglich gewesen.
Ihr Versuch, einen Krankenwagen zu holen, scheiterte. Demnach hätten die Polizisten die Sanitäter wieder weggeschickt. Vor Ort hätten sich zwischen Haus und den Polizeibeamten heftige Diskussionen und gegenseitige Androhungen von Anzeigen ereignet.
Die nächtliche Auseinandersetzung bestätigt nun auch die Ausländerbehörde beziehungsweise das Landratsamt Rosenheim gegenüber dem OVB. Im Zusammenhang mit der Familien-Abholung sei es laut Pressesprecherin Sibylle Gaßner-Nickl zu einem „polizeilichen Einschreiten mit einer nicht von der Abschiebung betroffenen Person“ gekommen. „Der Aufgriff zur Abschiebung wird in Amtshilfe durch die bayerische Landespolizei durchgeführt“, erklärt Gaßner-Nickl.
Laut Haus stehen nun zwei Vorwürfe im Raum. Zum einen sei Happiness durch ihren gesundheitlichen Zustand nicht reisefähig gewesen. Zum anderen habe man nie ein Ergebnis des Gesundheitsamtes zur ursprünglichen Prüfung der medizinischen Unterlagen erhalten. „Grundsätzlich“, so erklärt es Behördensprecherin Gaßner-Nickl, „kann der Gesundheitszustand eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers zu einem Abschiebehindernis führen.“ Hierbei müsse aber zwischen dem „zielstaatsbezogenen Abschiebehindernis und dem inlandsbezogenen Abschiebehindernis“ unterschieden werden. Denn hier greifen unterschiedliche Prüforgane.
So hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie im Nachgang das Verwaltungsgericht München bereits festgestellt, dass der Betroffenen mit ihrem Gesundheitszustand „keine Gefahr für Leib und Leben im Heimatland droht“, woran die Ausländerbehörde auch rechtlich gebunden ist. „Im Rahmen des inlandsbezogenen Abschiebehindernisses ist lediglich zu prüfen, ob die betroffene Person aufgrund ihres Gesundheitszustandes reisefähig ist“, erläutert Gaßner-Nickl. Das Gesundheitsamt Rosenheim hatte also lediglich zu prüfen, ob durch die reine Reise ins Heimatland Gefahr für Leib und Leben droht. „Dies hat das staatliche Gesundheitsamt ausschließen können“, sagt Gaßner-Nickl. Bei einer solchen medizinischen Untersuchung handele es sich „nur um innerdienstliche Fragestellungen, […] die nicht mehr förmlich an die Betroffenen zugestellt werden“.
Für die langjährigen Begleiter der Familie bleibt die Hoffnung, dass sie sich in Nigeria zurechtfinden kann. Haus steht weiter mit Happiness A. in Kontakt. Gerade erst habe sie erfahren, dass die kleine Tochter bereits wegen Fieber behandelt werden musste. „Die Kinder sind ja zum ersten Mal in Nigeria. Ihre Körper müssen sich erst an die Tropen gewöhnen“, sagt Haus, die hofft, dass die Symptome wirklich nur auf die Umstellung zurückzuführen sind. „Ich habe keine Ahnung, wo man in Benin City Impfungen gegen Tropenkrankheiten bekommt – als normaler Mensch ohne großen Geldbeutel“, sagt sie besorgt. Und Haus will bei allem Frust zudem klarstellen: „Das Asylverfahren von Happiness ist noch nicht abgeschlossen. Sie wartet bis heute auf den Termin beim Verwaltungsgericht Augsburg.“ Indes äußert sich auch Markus Wiesböck aus Bad Feilnbach, der die Familie seit Jahren kennt, zu den dramatischen Ereignissen. Wiesböck betreute mit seiner Familie die beiden Kinder im Rahmen einer Tätigkeit für das Jugendamt immer wieder als Pflegeeltern. „Es geht hier um Kinder – und Kinder brauchen Schutz. Unabhängig davon, aus welchem Land sie kommen“, sagt Wiesböck betroffen. Ihm sei bewusst, dass Entscheidungen im Aufenthaltsrecht auf gesetzlichen Grundlagen beruhen und dass Behörden innerhalb dieser Vorgaben handeln müssen. Er respektiere den Rechtsstaat, allerdings gebe es auch Fälle, in denen neben der rechtlichen Bewertung auch „Menschlichkeit, Verhältnismäßigkeit, das Kindeswohl und vorhandene Ermessensspielräume besonders sorgfältig berücksichtigt werden sollten“.
Pflegevater: „Kinder
brauchen Schutz“
Neben der chronischen Krankheit der Mutter verweist Wiesböck vor allem auf die Kinder, die kein anderes Zuhause als Deutschland kennen. „Sie waren hier im Kindergarten, in der Schule und in ihr soziales Umfeld eingebunden.“ Es sei mehr als belastend, dass die Familie plötzlich mitten in der Nacht abgeholt wurde. „Nach allem, was uns bekannt ist, blieb nur wenig Zeit, das Wichtigste einzupacken. Das meiste musste zurückbleiben.“
Der Bad Feilnbacher könne alle rechtlichen Bewertungen nicht abschließend beurteilen. „Menschlich aber bleibt für mich die Frage, ob in einer solchen Situation wirklich alles getan wurde, um die gesundheitliche Lage dieser schwer kranken Mutter und das Wohl der Kinder ausreichend zu berücksichtigen.“