Großkarolinenfeld – Über einen Vorbescheidsantrag zur Errichtung einer zentralen Hackschnitzel-Heizanlage sowie zweier Zweifamilienhäuser mit je einer Einliegerwohnung hatte der Gemeinderat sich kürzlich auseinanderzusetzen. Wie Bürgermeister Anton Wallner informierte, wurde das gemeindliche Einvernehmen für Haus II sowie das Heizhaus bereits erteilt. Für Haus I fehlt allerdings noch die Zustimmung der Gemeinde. Die Frage hier ist, ob es bauplanungsrechtlich zulässig ist, auf dem südwestlichen Grundstücksteil bei teilweiser Lage außerhalb der in der Einbeziehungssatzung festgelegten Umgrenzung ein Zweifamilienhaus zu errichten.
Wie die Bauabteilung ausführte, kann die Gemeinde nach § 36a BauGB der Abweichung zustimmen, sofern dies mit den nachbarlichen Interessen und den öffentlichen Belangen vereinbar ist, was sowohl die Bauabteilung als auch Wallner bejahten. Einigen Räten machte allerdings die Dachneigung ein wenig zu schaffen. Mit 20:0 Stimmen wurde aber die gemeindliche Zustimmung zum Antrag auf Vorbescheid unter den Bedingungen erteilt, dass die Wasserversorgung durch den Wasserbeschaffungsverband Jarezöd sichergestellt wird und die Abwasserbeseitigung privat ordnungsgemäß erfolgt, da das Grundstück durch gemeindliche Kanalleitungen nicht erschlossen wird. Das Landratsamt Rosenheim wurde gleichzeitig gebeten, den Wasser- und Bodenverband Tattenhausen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen und sowohl die Ausgleichsflächen als auch die Dachneigung noch zu prüfen. ws