Im Gerichtssaal vom Opfer zur Täterin
Eine Frau (34) zeigte ihren Liebhaber an, der ihr monatelang nachgestellt haben soll. Vor dem Rosenheimer Amtsgericht kam es anders. Foto dpa
Nach einer Stalking-Anzeige einer 34-Jährigen gegen ihren Ex-Liebhaber kam es vor dem Amtsgericht Rosenheim zu einer überraschenden Wende. Der Mann wurde freigesprochen, nun muss die Frau mit einem Verfahren wegen falscher Beschuldigung rechnen.
Landkreis Rosenheim – Ein häufiger Wechsel der Partner kommt nicht immer gut an. Das zeigt ein aktueller Fall vor dem Rosenheimer Amtsgericht. Ein 43-jähriger Bestatter aus Ottobrunn legte Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Nachstellung, auch „Stalking“ genannt, ein.